Anfrage Nr. 2889/2008:
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Erweiterung der Hauptschule Pestalozzi in Anderten

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Erweiterung der Hauptschule Pestalozzi in Anderten

Die Verwaltung hat mit der Drucksache 2487/2008 im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten beantragt, die Hauptschule Pestalozzi in Anderten um einen Realschulzweig zu erweitern. Dieser soll, wie auch der Hauptschulzweig, in der Kurt-Schumacher-Schule untergebracht werden. Wie dem Stadtteil-Anzeiger Ost vom 20.1 1.2008 zu entnehmen war, soll dafür jedoch der heilpädagogischen Kindertagesstätte „Regenbogen", die derzeit in der Schule untergebracht ist, zum März/April 2009 gekündigt werden. Diese Kindertagesstätte betreut derzeit 36 schwer körper- und mehrfach behinderte Kinder. Der Träger der Kindertagesstätte, die gemeinnützige „Gesellschaft für integrative Behindertenarbeit mbH", ist von diesem Vorhaben vollkommen überrascht worden und sieht sich nicht in der Lage, innerhalb so kurzer Zeit geeignete Ersatzräume zu finden und einen Umzug zu finanzieren.
Die heilpädagogische Förderung und medizinische Rehabilitation in dieser Einrichtung ist ein wesentlicher Baustein für die Entwicklung der Kinder. Ziel jeder Eingliederungsmaßnahme ist die Beseitigung der Behinderung oder eine Verringerung der Auswirkungen. Dies kann nur bei kontinuierlicher Hilfe erfolgen. Eine Unterbrechung der Fördermaßnahme wäre deshalb schädlich für die betroffenen Kinder und muss daher unbedingt vermieden werden. Die behinderten Kinder benötigen nicht nur barrierefreie Räumlichkeiten, sondern auch Rückzugs- und Therapieräume. Ferner ist die Einrichtung für die Betreuung von Kindern in und außerhalb des Stadtgebietes verantwortlich, weshalb die Erreichbarkeit und damit die Verkehrsanbindung des Standortes von großer Bedeutung ist. Die Fahrzeiten, die Kindern im Vorschulalter zugemutet werden dürfen, sind also bei der Auswahl eines Standortes zu beachten.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1.Wurde der Mietvertrag bereits gekündigt und bestehen eventuell Ansprüche auf Schadenersatz in Höhe der Umzugs- und Ausstattungskosten
2.Wo soll aus Sicht der Verwaltung diese Kindertagesstätte künftig untergebracht werden, und haben in diesem Zusammenhang bereits Gespräche mit der Einrichtung und den genehmigenden Stellen (Landesjugendamt, Region Hannover) stattgefunden?
3.Die Kosten der räumlichen Ausstattung (Mieten etc.) sind Bestandteil der Vergütungen nach §§ 75 ff des SGB XII, die zwischen dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Einrichtung ausgehandelt werden. Kann die Verwaltung benennen, welche Mehrkosten der Landeshauptstadt Hannover durch den erzwungenen Umzug entstehen werden?

Oliver Förste
Stv.Fraktionsvorsitzender

`