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Feststellung des Sitzverlustes von Frau Hanim Büsra Agca im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Frau Agca die Voraussetzungen nach § 52 Abs.1 Zif. 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im Stadtbezirksrat Herrenhausen-Stöcken vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderaspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine Kosten.
Begründung des Antrages
Bezirksratsfrau Hanim Büsra Agca hat mit Schreiben vom 19.11.2018 ihren Rücktritt aus dem Bezirksrat Herrenhausen-Stöcken mit sofortiger Wirkung erklärt.
Gemäß § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG endete damit die Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat durch Verzicht.
Der Sitzverlustes ist vom Stadtbezirksrat festzustellen.
18.62.12
Hannover / 29.11.2018