Drucksache Nr. 2816/2012:
Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2816/2012
1
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Förderung des Freien Theaters in Hannover im Haushaltsjahr 2013

Antrag,

zu beschließen:


1. Zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten folgende Theater bzw. Produktionsgemeinschaften im Haushaltsjahr 2013 entsprechend den Empfehlungen des Theaterbeirats Zuwendungen in nachstehender Höhe:
a) Grundförderung

Klecks-Theater Hannover e.V. 60.000 €
Commedia Futura 45.000 €
Landerer & Company 23.000 €
Compagnie Fredeweß 20.000 €
Figurentheaterhaus Hannover gGmbH/
Figurentheater Neumond 35.000 € *)
theaterfensterzurstadt 38.000 €
Theater an der Glocksee 35.000 €
Theaterwerkstatt Hannover 25.000 €
281.000 €


*) Aufteilung und Bewilligungsmodalitäten werden auf der Basis eines noch zu schließenden Kooperationsvertrages zwischen der Figurentheaterhaus Hannover gGmbH und dem Figurentheater Neumond festgelegt.



b) Produktionsförderung
Klecks-Theater Hannover e.V. 28.000 €
Commedia Futura 29.000 €
Landerer & Company 12.000 €
Compagnie Fredeweß 10.000 €
Figurentheater Marmelock 3.000 €
theaterfensterzurstadt +
Figurentheater Neumond 8.000 €
theaterfensterzurstadt 12.000 €
Theater an der Glocksee 14.600 €
Theaterwerkstatt Hannover 15.000 €
Theater in der List 18.000 €
Fräulein Wunder AG 10.000 €
Theater Triebwerk 7.000 €
theater sýstema e.V. 10.000 €
Agentur für Weltverbesserungspläne 8.000 €
184.600 €
2. Die Zuwendungen an die Freien Theater bzw. Produktionsgemeinschaften werden unter dem Vorbehalt der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 durch die Aufsichtsbehörde bewilligt und bezogen auf die Grundförderung in gleichbleibenden Raten quartalsweise ab Jahresbeginn geleistet. Die Produktionsförderung wird entsprechend dem Mittelabruf durch die Theater bzw. Produktionsgemeinschaften ausgezahlt. Die Auszahlung zu den genannten Terminen erfolgt auch, wenn die Haushaltssatzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getreten ist.
3. Zur Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit werden 2013 Mittel für Honorar- und Sachkosten in Höhe von 40.000 € bereitgestellt.
4. Jedes Mitglied des Theaterbeirats erhält für seine Tätigkeit im Jahr 2013 eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 500 €. Sofern die Mitgliedschaft nicht über das gesamte Jahr 2013 besteht, wird die Aufwandentschädigung anteilig gewährt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Förderung wird grundsätzlich von einem paritätisch besetzten Beirat (drei Damen, drei Herren) empfohlen, der nach künstlerischen Kriterien urteilt. Der zurzeit freie Platz wird sobald wie möglich entsprechend wieder besetzt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 42 - Investitionstätigkeit
Produkt 26101
Darstellende Kunst
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 43.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 465.600,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -508.600,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -508.600,00 €

Begründung des Antrages

Der Rat der Landeshauptstadt Hannover hat in seiner Sitzung am 14.12.1993 die Richtlinien zur Theaterförderung (Drucksache Nr. 1621/93) beschlossen, die zuletzt durch Beschluss der Drucksache Nr. 0442/2011 am 23.06.2011 geändert wurden.

Die Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover unterscheiden grundsätzlich zwischen Grundförderung, Produktionsförderung und der Förderung des gemeinsamen Marketings und der organisatorischen Zusammenarbeit.

Sie sehen ferner vor, dass ein unabhängiger Beirat aus sechs Mitgliedern, die mit der Darstellenden Kunst und insbesondere auch dem Freien Theater vertraut sind, den Rat in seinen Förderentscheidungen aus künstlerischer Sicht berät. Die Beratung erfolgt in Form schriftlicher Empfehlungen zur Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Sie sind als Anlage 1 Bestandteil dieser Drucksache. Der vorstehende Beschlussvorschlag folgt den Empfehlungen des Theaterbeirats.

Erstmalig für den Förderzeitraum 2013 bis 2016 wird die Grundförderung in der Regel für vier Jahre vergeben. In begründeten Fällen kann jedoch von dem Regelzeitraum abgewichen werden. Der Theaterbeirat hat von dieser Möglichkeit in drei Fällen Gebrauch gemacht und sein Votum in den Empfehlungen entsprechend begründet.

Nach den Richtlinien zur Förderung des Freien Theaters in Hannover erhalten die vom Rat berufenen Mitglieder des Theaterbeirats eine angemessene Aufwandsentschädigung nach Beschluss des Rates aus den Mitteln der Theaterförderung. Auch in der Vergangenheit betrug die jährliche Aufwandsentschädigung 500 € pro Mitglied.
42.8 
Hannover / 05.12.2012