Drucksache Nr. 2799/2021:
Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst nach dem ChefR 1/2021 des KAV Nds. Ziffer 1) KAV-Arbeitsmarkt-Richtlinie

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2799/2021
0
 

Zahlung einer Zulage im Sozial- und Erziehungsdienst nach dem ChefR 1/2021 des KAV Nds. Ziffer 1) KAV-Arbeitsmarkt-Richtlinie

Antrag zu beschließen,


dass alle unter den Geltungsbereich des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) fallenden Beschäftigten der Landeshauptstadt Hannover eine pauschale Zulage in Höhe von 145,- € längstens bis zum 31.12.2026 erhalten. Das Tarifergebnis der Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst 2015 wird auf die Zulage für die individuellen Entgeltgruppen und Stufen angerechnet. Die Zulage zählt nicht zum Tabellenentgelt. Sie unterliegt der Dynamisierung künftiger Entgelterhöhungen.

Begründung


Der Tarifvertrag SuE ist zum 31.12.2021 gekündigt worden und wird aktuell neu verhandelt. In diesem Zusammenhang endet auch der hiermit verbundene örtliche Tarifvertrag über die Zahlung einer Zulage für die Beschäftigten im Bereich SuE in der Landeshauptstadt (siehe: DS 2189/2019). In der Begründung für diese Zulage wurden schon damals Personalgewinnungs- und bindungsprobleme für Fachkräfte im Berufsfeld der Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen genannt.

Diese Probleme bestehen weiterhin und haben sich teilweise sogar verschärft. Die LHH hat aktuell Schwierigkeiten Fachkräfte zu gewinnen und zu binden. Vakant gewordene Stellen sind schwer zu besetzen.

In den Bereichen, deren Beschäftigten unter den SuE fallen, sind 118 Stellen (ca. 8%) vakant. Die LHH ist zwar grundsätzlich eine attraktive Arbeitgeberin, hat jedoch durch die Lebenshaltungskosten einer Großstadt auch Nachteile auszugleichen.

Die Attraktivität wird weiterhin eingeschränkt durch die zunehmenden Belastungen in den Aufgabenfeldern nicht zuletzt auch durch gesundheitliche Risiken, die mit der Corona-Pandemie einhergingen.

Die LHH strebt an, die tariflich möglichen Spielräume auszuschöpfen, um dieses Berufsfeld weiterhin attraktiv zu gestalten.

Hier bietet sich nach dem Rundschreiben des KAV 1/2021 die KAV-Arbeitsmarkt-Richtlinie folgende Möglichkeit an:
„Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann in Einzelfällen unter dem Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg widerruflich gewährt werden. Beschäftigten mit einem Entgelt der tariflichen Endstufe/individuellen Endstufe können bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer Entgeltgruppe zusätzlich erhalten. Die Zulage kann befristet werden. Sie ist auch als befristete Zulage widerruflich. Die Gewährung kann in Einzelfällen erfolgen, sie kann aber auch auf bestimmt Tätigkeitsgruppen erstreckt werden“.

Auf Grundlage dieser tariflichen Möglichkeit soll den Beschäftigen des SuE eine einheitliche monatliche Zulage von 145,- € gezahlt werden. Das Tarifergebnis der Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst 2015 wird auf die Zulage für die individuellen Entgeltgruppen und Stufen angerechnet. Die Zulage zählt nicht zum Tabellenentgelt. Sie unterliegt der Dynamisierung künftiger Entgelterhöhungen

Da davon auszugehen ist, dass die oben beschriebene Mangelsituation in der nächsten Zeit nicht behoben werden wird, soll die Zulage für eine Laufzeit von längstens 5 Jahren gelten.

Diese Zulage wird gegebenenfalls im Rahmen des Abschlusses des Tarifverhandlungen SuE neu bewertet werden müssen. Hierüber werden die Ratsmitglieder im Organisations- und Personalausschuss informiert. Die Zulage gilt für aktuell Beschäftigte und für neu eingestellte Mitarbeiter*innen.

Die Höhe der Gesamtkosten für die Zulage beliefen sich für ca. 1.736 (Stichtag 30.06.2021) Beschäftigte im SuE auf rund 1,65 Mio. € (2020). Die mit dieser Drucksache benötigten Mittel sind im Haushalt 2022 durch den Beschluss des o.g. örtlichen Tarifvertrages etatisiert und in der mittelfristigen Haushalts- und Finanzplanungen enthalten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.


18 
Hannover / 17.12.2021