Drucksache Nr. 2795/2008:
Bebauungsplan Nr. 1713 - Hildesheimer Straße/Güntherstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zu den Antragspunkten 1. und 2. zur Entscheidung, zum Antragspunkt 3 zur Kenntnis)
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
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2795/2008
4
 

Bebauungsplan Nr. 1713 - Hildesheimer Straße/Güntherstraße -
Bebauungsplan der Innenentwicklung
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit,
Aufstellungsbeschluss

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des Bebauungsplanes Nr. 1713
    - Büro und Verwaltungsgebäude / Hauptverwaltung des Arbeitgeberverbandes Chemie Nord - entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung auf die Dauer eines Monats zu beschließen,
  3. die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1713 im beschleunigten Verfahren nach
    § 13a BauGB zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Sicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen in unmittelbarer Nähe einer Stadtbahnhaltestelle führt dazu, dass diese gefahr- und problemlos von Frauen und Männern, nicht motorisierten Bevölkerungsteilen und mobilitätseinschränkten Menschen erreicht werden können. Die Vorteile gelten für alle Gruppen gleichermaßen.

Kostentabelle

Die Kosten werden im weiteren Verfahren ermittelt.

Begründung des Antrages

Seit über 40 Jahren hat der Arbeitgeberverband der Chemischen Industrie Niedersachsen seine Verwaltung in Hannover. Das Gebäude befindet sich seit dieser Zeit im Eigentum des Verbandes. Das Objekt ist zwischenzeitlich aufgrund räumlicher und personeller Anforderungen an den gestiegenen Flächenbedarf angepasst worden. Nach der inzwischen erfolgten Verschmelzung mit dem Arbeitgeberverband für die Chemische Industrie in Hamburg und Schleswig-Holstein zum Arbeitgeberverband Chemie Nord soll der Standort Hannover als zukünftiger Hauptsitz durch einen Neubau gesichert werden. Dafür möchte der Verband die Fläche östlich seines Grundstücks bis zum vorhandenen Gehweg an der Hildesheimer Straße erwerben. Diese Flächen sind für den Ausbau und die Entwicklung des Standortes erforderlich und als Straßenbegleitgrün entbehrlich.

Die Planaufstellung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen. Siehe hierzu auch Anlage 2, Seite 2.

Im weiteren Verfahren soll der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt werden.

61.12 
Hannover / 21.11.2008