Antrag Nr. 2793/2007:
Antrag der CDU-Fraktion zu Asbestablagerung auf der Mülldeponie Lahe

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2793/2007 (Originalvorlage)
0311/2008 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

CDU-Fraktion

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Antrag der CDU-Fraktion zu Asbestablagerung auf der Mülldeponie Lahe

Antrag

zu beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, mit der Regionsverwaltung in Verhandlungen einzutreten, um zu verhindern, dass asbestverseuchter Zementschlamm auf die Zentraldeponie in Lahe abgelagert wird.

Begründung:


Die geplante Verlagerung der Asbestzementschlammhalde mit einem Volumen von etwa 120.000 m3 von Wunstorf-Luthe auf die Zentraldeponie in Lahe ist aufgrund der Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung abzulehnen. Durch Verwitterung und mechanische Einwirkung freigesetzte Asbestfasern können beim Einatmen Krebserkrankungen auslösen. Asbeststaub ist in die MAK-Werte-Liste (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration) in die höchste Gefährdungsgruppe eingestuft. Die Lagerung des Asbestes ist somit für die Bevölkerung in Hannover-Lahe mit erheblichen Gesundheitsrisiken verbunden. Es kann bisher nicht dauerhaft ausgeschlossen werden, dass das Wohl der Allgemeinheit durch von der Asbestzementschlammhalde ausgehende schädliche Umwelteinwirkungen beeinträchtigt wird.

Die Regionsverwaltung schätzt, dass für die Beförderung des Giftmülls 7.200 Fuhren erforderlich sind. Unfälle auf der ca. 30 km langen Strecke würden also zu gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Bevölkerung und für die Arbeiter führen. Insoweit wären auch haftungsrechtliche Gesichtspunkte für den Fall eines Unfalls zu prüfen.

Sachverständig wird geprüft, ob eine Umsetzung überhaupt erforderlich ist und – wenn ja - welche Maßnahmen für die Umsetzung des Sondermülls erforderlich werden. Die Prüfung muss zunächst ergeben, ob eine Sicherung der Altlast auch an Ort und Stelle möglich ist.

Die Einlagerung von Asbestmüll auf der Zentraldeponie Lahe ist nach den planungsrechtlichen Vorgaben unzulässig. Die Zentralabfalldeponie ist nur für unbelasteten Bauschutt oder Schlacke zugelassen, nicht jedoch für Sondermüll. Das erforderliche Planfeststellungsverfahren würde durch langwierige verwaltungsgerichtliche Verfahren mit ungewissem Ausgang zeit- und kostenintensiv sein.

Darüber hinaus ist die Finanzierung der Investitionssumme von derzeit geschätzten 5 Mio. €, von denen sich die Region mit einem Betrag von 500.000,00 € beteiligen würde, nicht geklärt. Aufwändige baulichen Maßnahmen im Deponiebereich, eine Vielzahl regelmäßiger Betriebskontrollen sowie umfangreiche Maßnahmen im Arbeitsschutz sind notwendig, um den ordnungsgemäßen Umgang mit den Asbestabfällen und eine langfristig umweltverträgliche Entsorgung sicher zu stellen. Daher ist davon auszugehen, dass erhebliche Mehrkosten entstehen werden.




Rainer Lensing
Vorsitzender