Drucksache Nr. 2790/2017:
Übertragung der Trägerschaft und des Betriebs des Seilgartens Hannover an das Kompetenzzentrum Erlebnispädagogik und Jugendarbeit e.V. (KEJ e.V.)

Inhalt der Drucksache:

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2790/2017
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Übertragung der Trägerschaft und des Betriebs des Seilgartens Hannover an das Kompetenzzentrum Erlebnispädagogik und Jugendarbeit e.V. (KEJ e.V.)

Antrag zu beschließen,

dem Kompetenzzentrum Erlebnispädagogik und Jugendarbeit e.V. (KEJ e.V.) die Trägerschaft und den Betrieb des Seilgartens Hannover vorbehaltlich der Zustimmung des Jugendhilfeausschusses zur Anerkennung des KEJ e.V. als freier Träger der Jugendhilfe (DS 2469/2017) ab dem 01.01.2018 zu übertragen und dem KEJ eine Zuwendung in Höhe von 85.383 € zu zahlen und damit die Zuwendungen um insgesamt 40.000 € zu erhöhen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote des Seilgartens Hannover richten sich an alle Geschlechter. Kinder und Jugendliche werden geschlechterdifferenziert in ihren jeweiligen sozialen und kulturellen Hintergründen wahrgenommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfolgen das Ziel, die Geschlechter in ihrer Präsenz zu stärken und Chancengleichheit untereinander zu fördern. Die unterschiedlichen Lebenslagen und Bedürfnisse werden spezifisch aufgegriffen und die Angebotsplanung entsprechend bedarfsorientiert vorgenommen, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden. Es findet eine besondere Ansprache in Schrift, Wort und Methoden Verwendung, die eine Ausgrenzung des jeweils anderen Geschlechtes vermeidet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Die Veränderungen der einzelnen Haushaltsstellen, bzw. Kostenstellen verhalten sich insgesamt kostenneutral. Die Deckung erfolgt aus den zur Verfügung stehenden Mitteln innerhalb des Teilhaushaltes 51.

Begründung des Antrages

Mit Beschluss der Drucksache 0872/2017 wurde festgelegt, dass in einem Interessenbekundungsverfahren und einer nachfolgenden Ausschreibung ein geeigneter zukünftiger Betreiber für die Trägerschaft und den Betrieb des Seilgartens Hannover gefunden werden soll. Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wurden in der o.g. Drucksache benannt. Sie waren Inhalt der Leistungsbeschreibung zum Interessenbekundungsverfahren.

Folgende Voraussetzungen wurden berücksichtigt:
1. Der Seilgartenbetrieb ist als Bildungsprojekt und als außerschulischer Bildungsort durchzuführen. Er gilt als Angebot der Jugendhilfe im Sinne des § 2 Abs. 2 Satz 1 und 2 SGB VIII;
2. Spätestens mit Übernahme des Betriebes hat der neue Betreiber den Nachweis der Trägereigenschaft im Sinne des § 75 SGB VIII (Träger der freien Jugendhilfe) nachzuweisen;
3. Der Betrieb erfolgt gemeinnützig im Sinne des § 52 AO;
4. Es erfolgt eine sozialverträgliche und dem verfolgten pädagogischen Ansatz entsprechende Entgeltgestaltung;
5. Der Betreiber bindet regionale, städtische und sozialräumliche KooperationspartnerInnen aus der Kinder- und Jugendarbeit sowie Schule ein. Eine Kooperation zwischen dem Seilgarten Hannover und dem in unmittelbarer Nähe befindlichen WAKITU ist zu vereinbaren;
6. Der Betreiber erfüllt die gegenwärtig gültigen sicherheitsspezifischen Standards entsprechend der Seilgartennorm Toprope-Sicherung – Beaufsichtigungsstufe 1 (DIN EN 15567);
7. Der Betreiber setzt ERCA zertifizierte TrainerInnen mit der Mindestqualifikation „ERCA BetreuerIn für Hochseilgärten“ ein und setzt zur Erfüllung eines erlebnispädagogischen Konzeptes einen angemessenen Betreuungsschlüssel ein;
8. Dem Betreiber obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
9. Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens muss der Bewerber ein schlüssiges pädagogisches Betriebskonzept und einen tragfähigen Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen sowie das inhaltliche und fachliche Profil der besonderen Eignung der Trägerschaft herausstellen.

Folgende Rahmenbedingungen für den Betrieb des Seilgartens werden durch die Stadtverwaltung vorgehalten:

· Der Betrieb wird mit einer städtischen Zuwendung von 70.000 € p.a. aus hierfür bereits vorhandenen Haushaltspositionen unterstützt. Hiervon werden 40.000 € zur Angebotsförderung von Kindern- und Jugendlichen aus Jugendeinrichtungen eingesetzt. Der Rest steht als Barmittel (bspw. für Personalausgaben/ Geschäftsführung/ etc.) zur Verfügung;
· Die Belegungsrechte für den Seilgarten verbleiben beim Betreiber;
· Die Erteilung der Betriebserlaubnis des Seilgartens erfolgt durch die Landeshauptstadt Hannover;
· Der Betreiber darf das Gelände unentgeltlich für einen Seilgartenbetrieb nutzen (ggf. fallen Betriebskosten an).

Das Interessenbekundungsverfahren wurde lediglich von einem Betreiber, dem Kompetenzzentrum Erlebnispädagogik und Jugendarbeit e.V. (nachfolgend KEJ e.V.) bedient. Dadurch schloss sich eine nachfolgende Ausschreibung aus.

Der KEJ e.V. ist eine Ausgründung des Vereins für Erlebnispädagogik und Jugendsozialarbeit (VEJ e.V.), einem seit Jahren mit dem Betrieb des Seilgartens befassten Kooperationspartners. Ein Antrag auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe wurde gestellt und befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess. Ein schlüssiges pädagogisches Betriebskonzept liegt vor. Mit dem KEJ e.V. wird eine Nutzungsvereinbarung geschlossen, in der Fragen der Verkehrssicherungspflicht und der Beteiligung an den Betriebskosten des WAKITU geregelt werden. Die Betriebserlaubnis wird durch die Landeshauptstadt Hannover erteilt.

Finanzielle Zuwendung zum Betrieb des Seilgartens

Folgende Mittel fließen bisher in den Betrieb des Seilgarten Hannover ein.

Produkt
Bezeichnung
Mittelbezeichnung
Mittelgeber
Betrag
36601
Einrichtungen der Jugendarbeit
Sachmittel
Landeshauptstadt Hannover
17.000 €
36201
Kinder- und Jugendarbeit
Honorarmittel
Landeshauptstadt Hannover
23.000 €
36201
Kinder- und Jugendarbeit
aus der Zuweco Nr. 3510023
Die Falken
30.000 €
Gesamt



70.000 €

Diese Mittel werden aus den bisherigen Positionen herausgelöst und fließen, wie in der Drucksache 0872/2017 festgelegt, in die Zuwendung für den Betrieb des Seilgartens Hannover ein.

Weitere Mittel in Höhe von 15.383,00 € werden aus der Zuwendung, die der VEJ e.V. von der Landeshauptstadt Hannover für 2018 erhält (Zuweco Nr.3510075), herausgelöst und an den KEJ e.V. gegeben. Sie sind als Anteil einer geförderten Teilinstitution aus dem VEJ e.V. ausgegliedert und werden in Form eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf das Kompetenzzentrum Erlebnispädagogik und Jugendarbeit – KEJ e.V. übertragen.

Der KEJ e.V. wird folglich einen Zuwendungsantrag in Höhe von insgesamt. 85.383,00 € stellen.

Ausblick
Der Seilgarten Hannover erreicht eine große Zahl von Schulen und andere Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, die als regelmäßig wiederkehrende Besucher/-innen das Angebot des Seilgartens nutzen. Insbesondere die Spezialisierung auf handlungs- und erfahrungsorientiertes Lernen und auf Kommunikation und Kooperation ausgerichtete (Hoch-)Seilgartenelemente tragen zum Erfolg des Seilgartens Hannover bei. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung davon aus, dass der Seilgarten Hannover sich unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten auskömmlich betreiben lässt.

Der Seilgarten Hannover ist sowohl in der Angebotsstruktur sowie hinsichtlich der Anerkennung der Besucher/-innen ein wichtiges freizeit- und bildungspädagogisches Angebot.
51.5 
Hannover / 15.11.2017