Anfrage Nr. 2734/2017:
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum "Bohrverbot" in städtischen Gebäuden

Inhalt der Drucksache:

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Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zum "Bohrverbot" in städtischen Gebäuden

Nach Asbestfunden in städtischen Gebäuden hat das staatliche Baumanagement (SBN), das der Oberfinanzdirektion untergeordnet ist, die Kommunen vor Bohrarbeiten in öffentlichen Gebäuden gewarnt.
In einer Handlungsempfehlung an die niedersächsischen Kommunen empfiehlt das SBN daher unter anderem, ihren Hausmeistern eigenständige Arbeiten an Böden, Wänden und Decken zu untersagen.
Bei unumgänglichen Arbeiten sollen Gutachter hinzugezogen werden.
Generell empfiehlt die OFD, immer im schlimmsten Fall, also einer Belastung mit Asbest, auszugehen. Bohrungen dürften dann nur noch von entsprechend ausgebildeten Fachleuten vorgenommen werden.
Mehrere niedersächsische Kommunen (wie z.B. die Stadt Delmenhorst) haben daraufhin bereits ein "Bohr- und Dübelverbot" verhängt.

Wir fragen vor diesem Hintergrund die Verwaltung:

Wie hat die Stadt Hannover auf die Handlungsempfehlung des SBN reagiert? Ist es richtig, dass es auch in Hannover bereits diese Anweisungen gibt (dass in städtischen Gebäuden nicht mehr gebohrt werden darf)?
Betrifft dieses "Bohrverbot" sämtliche städtische Gebäude? Unabhängig vom Baujahr?
Wie laufen dann in der Realität unumgängliche Bohrarbeiten in städtischen Gebäuden ab?

Jens Böning
Stellv. Fraktionsvorsitzender