Drucksache Nr. 2725/2003:
Zurückweisung eines Widerspruchs

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2725/2003 (Originalvorlage)

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Inhalt der Drucksache:

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2725/2003
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Zurückweisung eines Widerspruchs

Antrag,

den Widerspruch der Ev. - Freikirchlichen Gemeinde Hannover gegen den Ablehnungsbescheid der Verwaltung zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die angestrebte Ablehnung der Zahlung einer Zuwendung betrifft weibliche und männliche Mitglieder der Ev.- Freikirchlichen Gemeinde.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die Ev. - Freikirchliche Gemeinde hat mit Schreiben von 24.10.2002 die Förderung der Beschäftigungsmaßnahme "Schülercafé Challenge" mit Beginn 1.12.2002 beantragt. Da zu diesem Zeitpunkt keine ausreichenden Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2002 mehr zur Verfügung standen, wurde dem Träger mit Schreiben vom 1.11.2002 mitgeteilt, daß die verfügbaren Haushaltsmittel zur Förderung der vorliegenden Anträge nicht auskömmlich seien und daher keine Möglichkeit gesehen würde, diese Beschäftigungsmaßnahme zu fördern. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, daß die finanziellen Folgen vom Träger zu tragen sind, sollte dieser ohne Zusage der Stadt mit der Maßnahme beginnen.

Im Mai 2003 reichte der Träger dann Unterlagen ein, aus denen zu entnehmen war, daß das Arbeitsamt zu der Beschäftigungsmaßnahme "Schülercafé Challenge" einen Zuschuß in Höhe von 90% des förderungsfähigen Entgelts gewährt. Die Förderung durch das Arbeitsamt steht unter der Bedingung der Einrichtung eines Dauerarbeitsplatzes ab 1.12.2003. Diese Verpflichtungserklärung hat der Träger mit Datum vom 18.11.2002 abgegeben. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Ev. - Freikirchliche Gemeinde aufgrund der Mitteilung der Verwaltung vom 1.11.2002 nicht davon ausgehen, eine Zuwendung zu erhalten.

Da grundsätzlich der Träger einer Beschäftigungsmaßnahme einen angemessenen Eigenanteil bei der Durchführung einer Beschäftigungsmaßnahme leisten soll, wurde der Träger darauf hin gebeten, die Gründe darzulegen, aus denen erkennbar wird, daß ein Eigenanteil von 10% der Personalrestkosten nicht aufgebracht werden kann. Der Träger teilte mit, daß sich die Kirchengemeinde nur auf Spendenbasis finanziert. Für die Kinder- und Jugendarbeit, die auch das Schülercafé Challenge einschließt, wurde in den Erwerb und die Herrichtung der Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendhauses Villa Waldstraße investiert. Durch diese Investition wurde das Haushaltsbudget für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hoch belastet, die Ausgaben für die ABM Stelle sind im Kirchenhaushalt daher nicht eingeplant.

Mit Schreiben vom 2.10.2003 wurde der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung mit der Begründung abgelehnt, daß die Stadt grundsätzlich keine Personalkosten für Beschäftigungsmaßnahmen fördert, für die ein Träger bindende Vepflichtungen bezüglich der Einrichtung eines Dauerarbeitsplatzes eingehen muß. Mit der Einrichtung des Dauerarbeitsplatzes entstehen längerfristig Verbindlichkeiten; deren Absicherung hat der Träger nicht schlüssig nachgewiesen.

Darauf hin legte die Ev. Freikirchliche Gemeinde mit Schreiben vom 27.10.2003 Widerspruch ein. Als Begründung für die Absicherung der Verbindlichkeiten führt der Träger u.a. an: "Wir haben aber die Übernahme für die Folgejahre zugesagt und sind auch in der Lage, dieser Verpflichtung nachzukommen. Reichen Spenden und Drittmittel nicht aus, so werden wir die Tilgung von Hypothekendarlehen strecken. Die Kreditwürdigkeit ist u.a. durch das aufgrund hoher Eigenleistung schuldenfreie Kinder- und Jugendhaus Villa Waldstraße gesichert."

Die Verwaltung schlägt vor, den Widerspruch zurückzuweisen.
Die Ev. - Freikirchliche Gemeinde wurde darüber in Kenntnis gesetzt, daß mit einer Förderung nicht gerechnet werden kann. Trotzdem hat Träger mit der Maßnahme begonnen und auch gegenüber dem Arbeitsamt die Verpflichtungserklärung abgegeben, einen Dauerarbeitsplatz einzurichten, mit der daraus entstehenden Verbindlichkeit der Zahlung der gesamten Personalkosten nach Beendigung der Förderung. Aus Sicht der Verwaltung ist dem Träger daher auch zuzumuten, die Personalrestkosten von 10% (rd. 3.125 €) im Förderjahr zu tragen.




50.60 - 50.40
Hannover / 29.12.2003