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BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandtÄnderungsanträge der Stadtbezirke zu HSK IX
Antrag,
das Anhörungsverfahren bezüglich der als Anlagen aufgeführten Anträge und Empfehlungen der Stadtbezirke zur Beschlussdrucksache Nr. 1916/2014 "Haushaltssicherungskonzept 2015 bis 2017 (HSK IX)" als abgeschlossen zu betrachten und diese nicht zu berücksichtigen, soweit nicht in den Fachausschussberatungen Anträge aufgegriffen und als eigene Drucksache beschlossen wurden.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Hierzu wurden von den Antragsteller/innen keine Aussagen getroffen.
Kostentabelle
Durch die Drucksache entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Nach §93 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) sind die Stadtbezirke bei den Beratungen der Haushaltssatzung im Rahmen ihrer Aufgaben rechtzeitig anzuhören. Dieses Recht gilt auch für die geplanten Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung.
Die Stadtbezirke haben die Drucksache Nr. 1916/2014 beraten. In neun Stadtbezirken wurden Änderungsanträge mit eigener Drucksachennummer gestellt und beschlossen.
Die Fachausschüsse hatten die Gelegenheit, sich mit den Anträgen und Empfehlungen der Stadtbezirke ihres Zuständigkeitsbereichs zu befassen. In den Fachausschussberatungen bis einschließlich 03.12.2014 wurden die Anträge ohne Voten zur Kenntnis genommen.
Die von den Stadtbezirken beschlossenen Anträge zu HSK IX sind als Anlagen beigefügt, geordnet nach der Stadtbezirksnummer.
20.10
Hannover / 01.12.2014