Informationsdrucksache Nr. 2694/2017:

Überprüfung der Erforderlichkeit der Vereinsmitgliedschaften der Landeshauptstadt
Hannover (Haushaltsbegleitantrag H- 0117/2017)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverInformationsdrucksache-ZeichenInformationsdrucksache
In den Organisations- und Personalausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2694/2017
1
 


Überprüfung der Erforderlichkeit der Vereinsmitgliedschaften der Landeshauptstadt
Hannover (Haushaltsbegleitantrag H- 0117/2017)

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover (LHH) hat, gemäß Ratsauftrag, die Mitgliedschaften der LHH in den rund 130 Vereinen dahingehend überprüft, ob diese noch erforderlich sind.

Hierzu wurden die Dezernate aufgefordert, eine entsprechend kritische Prüfung vorzunehmen. Im Zuge dessen wurde die ursprüngliche Vereinsliste einer Qualitätssicherung unterzogen und entsprechende Korrekturen vorgenommen.

Die beiliegende Anlage weist die entsprechend überarbeitete Vereinsliste aus.

Die Ausgangsliste, die an die Dezernate versendet wurde, wies 129 Vereinsmitgliedschaften auf. Davon wurde eine Mitgliedschaft auf Grund einer Dopplung gestrichen. Die Dezernate haben 22 Mitgliedschaften gemeldet, welche zuvor nicht in der Liste berücksichtigt wurden, jedoch bereits bestanden haben. Fünf Mitgliedschaften wurden oder werden gekündigt, was eine Ersparnis von 404,60 € erbringt.

Nach Überprüfung durch die Dezernate hält die LHH an der Mitgliedschaft in 145 Vereinen fest und entrichtet hierfür Jahresbeiträge in Höhe von insgesamt 486.710,28 €.
Im Rahmen der Rückmeldungen haben die Fachbereiche die Möglichkeit genutzt, auf den Sinn und Zweck von Vereinsmitgliedschaften hinzuweisen.
Diese bilden einen wichtigen Baustein in der Informationsgewinnung und der Pflege bestehender sowie der Knüpfung neuer Kontakte und der Bildung von Netzwerken für die Landeshauptstadt Hannover. Aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist es notwendig, über Abschlüsse bzw. Kündigungen von Mitgliedschaften einen förmlichen Ratsbeschluss herbeizuführen.



Analyse

Das Ergebnis der aktuellen Umfrage ist in der Anlage (Stand: August 2017) abgebildet. Die mitgliedschaftsbezogenen Ausgaben aller zur Zeit bestehenden 145 Vereinsmitgliedschaften betragen in der Gesamtsumme 486.710,28 €.


Mitgliedsbeitrag
Anzahl
Summe
Anteil
Gesamtsumme
Anteil
Gesamtanzahl
≥ 20.000 €
1
326.302,28 €
67,04%
0,69%
≥ 10.000 €
5
74.016,04 €
15,21%
3,45%
≥ 1.000 €
25
66.329,27 €
13,63%
17,24%
≥ 500 €
9
5.503,00 €
1,13%
6,21%
≥ 100 €
58
12.714,20 €
2,61%
40,00%
≥ 0 €
47
1.845,49 €
0,38%
32,41%
Summe Gesamt
145
486.710,28 €
100%
100%

Nachfolgend gehen wir auf die Vereine mit Mitgliedsbeiträgen ab 10.000 € näher ein. Diesem Kriterium sind sechs Mitgliedschaften zuzuordnen, die zusammen einen Anteil von 82,25 % der Mitgliedsbeiträge umfassen.

Der Mitgliedsbeitrag des Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e.V. (NSI) beläuft sich auf eine Höhe von 326.302,28 €. Dies entspricht bereits
67,04 % des Gesamtbetrages der Mitgliedsbeiträge.

Das NSI ist der zentrale Bildungsträger der Kommunen in Niedersachsen. Im Rahmen der Ausbildung sowie der Fort- und Weiterbildung bei der Landeshauptstadt Hannover besuchen die Teilnehmer/-innen die Kurse des NSI, um dort die wissenschaftlich-theoretischen Grundlagen für ihre berufliche Tätigkeit zu erhalten und die vorgeschriebenen Prüfungen, die zur Berechtigung der jeweiligen Laufbahn Voraussetzung sind, abzulegen. Hierbei hervorzuheben sind die Angestelltenlehrgänge I und II, der Studiengang Verwaltungsfachwirt/-in, sowie der Bachelorstudiengang.


An den Landesverband der Volkshochschulen e.V. sind 17.500 € (3,59 % Anteil an der Gesamtsumme) Mitgliedbeitrag zu entrichten. Der Landesverband der Volkshochschulen e.V. ist als Dachorganisation der Zusammenschluss der 57 niedersächsischen Volkshochschulen in Niedersachsen sowie der Heimvolkshochschule Europahaus Aurich. Der Landesverband unterstützt, fördert und begleitet Volkshochschulen in ihrer Arbeit. Weiter begleitet und berät der Landesverband die niedersächsischen Volkshochschulen bei ihrer ständigen Qualitätssicherung und –verbesserung.

Der Mitgliedsbeitrag an den Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V. beläuft sich auf 17.322,00 € (3,55 % Anteil an der Gesamtsumme). In diesem Verband, welcher als e.V. organisiert ist, sind rund 600 Unternehmen des Öffentlichen Personenverkehrs und des Schienengüterverkehrs in Deutschland organisiert. Der Verband bietet den Mitgliedsunternehmen sowie der Politik Beratung sowie eine Plattform zum Erfahrungsaustausch. Des Weiteren werden dort technische, betriebliche, rechtliche und wirtschaftliche Grundsätze erarbeitet.

Der Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) ist mit 14.380,04 € (2,95 % Anteil an der Gesamtsumme) in der Vereinsliste aufgeführt. Der Verband ist die Interessenvertretung der kommunalen Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft. Im VKU sind insgesamt 1.458 Unternehmen organisiert. Der Verband berät und unterstützt seine Mitglieder mit diversen Dienstleistungsangeboten. Des Weiteren vertritt er die Interessen der kommunalen Unternehmen und beteiligt sich an der politischen Willensbildung und Gesetzgebung.

Die Mitgliedschaft bei Vitako, der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V., beläuft sich jährlich auf 13.000,00 € (2,67 % Anteil an der Gesamtsumme). Vitako ist ein Software- und IT-Serviceunternehmen, welches den Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite steht. Des Weiteren werden auch in diesem Verein die Interessen der Kommunen gegenüber der Politik einheitlich vertreten. Bei Vitako werden die Kompetenzen der Mitglieder gebündelt und sollen dadurch auch erweitert werden. Dem Verein geht es auch darum, die Rolle der kommunalen IT-Dienstleister als Mitgestalter des digitalen Wandels zu stärken und auf die rechtlichen sowie technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen Einfluss zu nehmen. Diese Rolle und die daraus resultierenden Forderungen zu positionieren, ist die Aufgabe des Verbandes.

An die Arbeitsgemeinschaft kommunaler und kirchlicher Altersversorgung e.V. (AKA) sind jährlich 11.814,00 € (2,42 % Anteil an der Gesamtsumme) zu entrichten. Die AKA ist ein Zusammenschluss der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Versorgungskassen. Aufgabe der AKA ist es, eine gleichmäßige Durchführung der kommunalen Altersvorsorge der Arbeitnehmer und Beamten sicherzustellen. Die AKA unterstützt die Kommunen durch Dienstleistungen wie die Beratung der Mitglieder, die Abgabe von Stellungnahmen und Vorschlägen zu Gesetzen und sonstigen Vorschriften, die Beratung von gesetzgebenden Körperschaften, Tarifvertragsparteien und Behörden, die Förderung des Erfahrungsaustausches von Altersversorgungseinrichtungen einschließlich der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder und die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden auf dem Gebiet der Altersversorgung.














Fazit

Durch die vorgenannte Prüfung identifiziert die Stadtverwaltung jene Mitgliedschaften, deren Fortbestand nicht zwingend erforderlich ist und gibt diese auf. Eine jährliche Überprüfung der städtischen Mitgliedschaften erfolgt auch weiterhin. Ein darüber hinausgehender Handlungsbedarf ergibt sich zur Zeit nicht.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte werden in dieser Informationsdrucksache nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

18 
Hannover / 25.08.2017