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Antrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes im Sahlkamp (Drucksachen-Nr.: 15-0286/2003)
Antrag,
dem Antrag des Stadtbezirksrates
in den Punkten 1 bis 3 nicht zuzustimmen
im Punkt 4 im Grundsatz zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Auswirkungen dieser Drucksache sind geschlechtsneutral.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Begründung des Antrages
Zu 1. und 2.:
Mit dem Antrag des Stadtbezirksrates sollen für Teile des Stadtteils Sahlkamp vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch mit dem Ziel einer förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet eingeleitet werden. Die Verwaltung soll eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" beantragen.
Die Verwaltung hat wiederholt die Stadtteile Linden-Süd und Stöcken im Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" angemeldet. Grundlage dieser Anmeldungen sind die Einleitungsbeschlüsse des Rates und die auf dieser Grundlage erstellten vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch. Eine Veränderung der Problemlage innerhalb dieser Gebiete ist nicht erkennbar. Damit haben Linden-Süd und Stöcken entsprechend der Ratsbeschlüsse weiterhin Priorität. Eine Anmeldung von Teilen des Sahlkampes im Programm "Soziale Stadt" ist daher nicht möglich.
Zu 3.:
Das Programm Stadtumbau West zielt auf Stadtquartiere ab, die vom wirtschaftlichen Strukturwandel in besonderer Weise betroffen sind. Gemeint sind damit Gebiete, die einen hohen Wohnungsleerstand zu verzeichnen haben oder größere Industrie-, Verkehrs-, oder Militärbrachen haben. Neben einer Aufwertung des vorhandenen Gebäudebestandes sind insbesondere der Rückbau von Wohnungen und die Neuordnung von Industrie-, Verkehrs-, und Militärbrachen Fördergegenstand. Dabei sollen die baulichen Verhältnisse den zukünftigen Anforderungen angepasst werden. Die für dieses Förderprogramm geforderte Problemlage ist im Sahlkamp nicht erkennbar. Die im Sozialbericht der Landeshauptstadt Hannover "Zur sozialen Situation in Hannover" von 2002 dargestellten Sozialdaten weisen auf Probleme hin, die mit dem Instrument "Stadtumbau West" nicht zu lösen sind.
Zu 4.:
Die Verwaltung wird prüfen, in welchem Umfang ein integratives Handlungskonzept - auch ohne finanzielle Förderung durch Bund und Land - erarbeitet werden kann.
61.4 (neu: 61.41)
Hannover / 08.12.2003