Drucksache Nr. 2665/2003:
Antrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes im Sahlkamp (Drucksachen-Nr.: 15-0286/2003)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2665/2003 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2665/2003
1
 

Antrag des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebietes im Sahlkamp (Drucksachen-Nr.: 15-0286/2003)

Antrag,

dem Antrag des Stadtbezirksrates
in den Punkten 1 bis 3 nicht zuzustimmen
im Punkt 4 im Grundsatz zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Auswirkungen dieser Drucksache sind geschlechtsneutral.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Begründung des Antrages

Zu 1. und 2.:
Mit dem Antrag des Stadtbezirksrates sollen für Teile des Stadtteils Sahlkamp vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch mit dem Ziel einer förmlichen Festlegung als Sanierungsgebiet eingeleitet werden. Die Verwaltung soll eine Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" beantragen.
Die Verwaltung hat wiederholt die Stadtteile Linden-Süd und Stöcken im Städtebauförderungsprogramm "Soziale Stadt" angemeldet. Grundlage dieser Anmeldungen sind die Einleitungsbeschlüsse des Rates und die auf dieser Grundlage erstellten vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Baugesetzbuch. Eine Veränderung der Problemlage innerhalb dieser Gebiete ist nicht erkennbar. Damit haben Linden-Süd und Stöcken entsprechend der Ratsbeschlüsse weiterhin Priorität. Eine Anmeldung von Teilen des Sahlkampes im Programm "Soziale Stadt" ist daher nicht möglich.


Zu 3.:
Das Programm Stadtumbau West zielt auf Stadtquartiere ab, die vom wirtschaftlichen Strukturwandel in besonderer Weise betroffen sind. Gemeint sind damit Gebiete, die einen hohen Wohnungsleerstand zu verzeichnen haben oder größere Industrie-, Verkehrs-, oder Militärbrachen haben. Neben einer Aufwertung des vorhandenen Gebäudebestandes sind insbesondere der Rückbau von Wohnungen und die Neuordnung von Industrie-, Verkehrs-, und Militärbrachen Fördergegenstand. Dabei sollen die baulichen Verhältnisse den zukünftigen Anforderungen angepasst werden. Die für dieses Förderprogramm geforderte Problemlage ist im Sahlkamp nicht erkennbar. Die im Sozialbericht der Landeshauptstadt Hannover "Zur sozialen Situation in Hannover" von 2002 dargestellten Sozialdaten weisen auf Probleme hin, die mit dem Instrument "Stadtumbau West" nicht zu lösen sind.



Zu 4.:
Die Verwaltung wird prüfen, in welchem Umfang ein integratives Handlungskonzept - auch ohne finanzielle Förderung durch Bund und Land - erarbeitet werden kann.
61.4  (neu: 61.41)
Hannover / 08.12.2003