Drucksache Nr. 2653/2020:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestr. 14 c -
Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 19.11.2020: Verwaltungsausschuss: 8 Stimmen dafür, 3 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 26.11.2020: Ratsversammlung: 38 Stimmen dafür, 14 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult
  • Stadtentwicklungs- und Bauausschuss

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2653/2020
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1802 - Wohn- und Geschäftshaus Tiestestr. 14 c -
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 1802 gemäß § 10 Abs. 1 BauBG in Verbindung mit § 10 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 NKomVG als Satzung zu beschließen sowie der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Geschlechterspezifische Auswirkungen der Planung sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Stadt Hannover.

Begründung des Antrages

Die Vorhabenträgerin Tiestestraße Projektentwicklungsgesellschaft mbH & Co KG plant auf dem Grundstück Tiestestraße 14 c die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses. Gegenwärtig befinden sich auf dem Grundstück im Norden ein zweigeschossiger Gewerbebau, in denen die Verkaufsräume eines Blumenladens und einer Physiotherapiepraxis untergebracht sind und ein kleines zweigeschossiges Wohnhaus. Der südliche Grundstücksbereich wird als Garagenhof und asphaltierte Pkw-Stellplatzanlage genutzt. Zur Realisierung des Bauvorhabens soll der gesamte Bestand der vorhandenen Gebäude abgebrochen werden. Das geplante Wohn- und Geschäftshaus ist in Kubatur und Höhe in zwei Abschnitte aufgeteilt. Der südliche Gebäudeabschnitt verfügt über drei und der nördliche Abschnitt über vier Vollgeschosse plus Staffelgeschoss. Im Neubau sollen zehn Wohnungen mit insgesamt ca. 1.100 m² Wohnfläche und mehrere Gewerbeeinheiten mit insgesamt ca. 1.320 m² Nutzfläche entstehen. Mindestens drei der geplanten Wohnungen werden im Rahmen der öffentlichen Wohnbauförderung realisiert.

Der Rat der Stadt Hannover hat am 25.06.2020 (Drucksache Nr. 0927/2020) die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen, die in der Zeit vom 09.07.2020 bis 21.08.2020 stattgefunden hat. Der Planentwurf und die Begründung haben während dieser Zeit öffentlich ausgelegen. Es sind keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.



Im gleichen Zeitraum wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, die ein erstes Mal vom 09.03 bis 09.04.2020 erfolgte, aufgrund von Planungsänderungen wiederholt. Die hierzu vorgelegten Stellungnahmen sind nicht abwägungsrelevant, führen jedoch zu redaktionellen Änderungen der Begründung. Diese Änderungen sind am Schluss der Begründung (Anlage 2 zu dieser Drucksache) aufgeführt.

Die Stellungnahme des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.12 
Hannover / 10.11.2020