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Außerplanmäßige Ausgabe für den Ausbau der Schulenburger Landstraße im Abschnitt von Flügeldamm bis Mecklenheidestraße gemäß § 89 NGO
Antrag,
der folgenden außerplanmäßigen Ausgabe zuzustimmen:
Betrag: 249.700,- €
Vermögenshaushalt 2003, Haushaltsstelle 2.6650.950000.2–010
Grunderneuerung Schulenburger Landstraße
Deckung:
- Minderausgabe: 62.500,- €Vermögenshaushalt 2003, Haushaltsstelle 2.6300.950000.7-080
Bau von Straßen gemäß Beitragssatzung
- Mehreinnahme: 187.200,- €Vermögenshaushalt 2003, Haushaltsstelle 2.6650.361000.0–010
Zuweisung aufgrund GVFG
Es besteht eine besondere Dringlichkeit der Beschlussfassung, weil andernfalls eine Unterbrechnung der Baumaßnahme droht und nur in 2003 eine
höhere Zuweisung nach GVFG in Höhe von 37.200,- € erzielt werden kann.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 187.200,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 187.200,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 249.700,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 0,00 € | |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 249.700,00 € | | Ausgaben insgesamt | 0,00 € | |
Finanzierungssaldo | -62.500,00 € | | Überschuss / Zuschuss | 0,00 € | |
Der Finanzierungssaldo wird durch Minderausgaben im Straßenbau gedeckt.
Begründung des Antrages:
Die außerplanmäßige Ausgabe ist im Einzelnen:
1. Unvorhergesehen,weil sich im Zuge der Baumaßnahmen herausgestellt hat, dass in Folge des kontaminierten Bodenaushubs Mehrkosten entstehen.
2. Unabweisbar, weil die Mehrkosten erst während des laufenden Bauvorhabens erkennbar waren und ohne zusätzliche Mittelbereitstellung das Bauvorhaben abgebrochen und die Fertigstellung bis ins nächste Jahr verschoben werden müsste.
Beschreibung des Vorhabens
Die Verwaltung hat mit DS-Nr. 1558/2003 das Bauvorhaben der sanierungsbedürftigen Schulenburger Landstraße dargestellt. Im Zuge der Baumaßnahme stellte sich jetzt heraus, dass es erforderlich wurde, kohlenteerhaltiges Bitumengemisch und kontaminierten Bodenaushub zu entsorgen. Das städtische Altlastenverzeichnis weist in diesem Abschnitt der Schulenburger Landstraße keine Besonderheiten auf. Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Schadstoffbelastung erbrachte bei der Bauvorbereitung bis auf einen kleinen Bereich keine belasteten Flächen. Im Bauablauf stellte sich abschnittsweise eine Kontaminierung heraus, die umweltverträglich entsorgt werden muss. Die Durchführung der Baumaßnahme unter Verkehr und die Art der Belastung ließ eine Vorhersage für den gesamten Baubereich nicht zu.
Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.
Kosten / Finanzierung
Durch die vorgenannten Maßnahmen entstehen Mehrkosten in Höhe von 249.700,- €, die sich erst jetzt aus der Summe der vorgenannten Gründe sicher beziffern lässt. Um einen Baustillstand und damit verbundene weitere Mehrkosten zu vermeiden, sollten diese Mittel noch im Jahr 2003 zur Verfügung gestellt werden. Ein Ende der Baumaßnahme ist dann noch in der 51. Kalenderwoche möglich. Der zügige Baufortschritt erzielt darüber hinaus eine höhere Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Die Verwaltung hatte in der DS-Nr. 1558/2003 dargestellt, dass die Bezirksregierung Hannover lediglich im Jahr 2003 angewiesene Kosten mit 75 % bezuschusst und der Anteil ab 2004 wieder auf 60 % reduziert wird. Das bedeutet für die beantragten Mehrausgaben bei Auszahlung in 2003 einen Zuschuss in Höhe von 187.200,- €, während eine Verschiebung nach 2004 nur 150.000,- € als Zuschuss erbringen würde. Die Verwaltung hält es deswegen für geboten, die Baumaßnahme ohne Unterbrechung fortzusetzen und den um 37.200,- € höheren Zuschuss zu realisieren.
66.02
Hannover / 01.12.2003