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Sitzverlust von Ratsfrau Dr. Stefanie Killinger
Antrag,
gemäß § 52 Abs. 2 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festzustellen, dass die Voraussetzungen für den Verlust des Sitzes von Ratsfrau Dr. Stefanie Killinger im Rat der Landeshauptstadt Hannover vorliegen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Das Ratsmandat geht auf die nächste dazu bereite Ersatzperson über.
Ergebnis der Klimawirkungsprüfung
Das Ergebnis der Klimawirkungsprüfung wird als neutral bewertet.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Ratsfrau Dr. Stefanie Killinger hat mit Schreiben vom .15. Dezember 2023 schriftlich erklärt, dass sie auf ihr Ratsmandat zum .2023 verzichtet. Damit endet die Mitgliedschaft im Rat nach § 52 Abs 1 Ziffer 1 NKomVG.
Der Rat stellt die Voraussetzungen des Sitzverlustes nach § 52 Abs. 2 NKomVG fest.
18.60
Hannover / 15.12.2023