Drucksache Nr. 2605/2018:
Perspektiven Beschäftigungsförderung

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2605/2018 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Sozialausschuss
In den Organisations- und Personalausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
 
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2605/2018
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Perspektiven Beschäftigungsförderung

Antrag,

die Beschäftigungsförderung zu stabilisieren und dafür die Verwaltung zu ermächtigen, befristet für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bis zu 20 zusätzliche Mitarbeiter*innen zu beschäftigen

und zur Gegenfinanzierung

die Ausbildungsschlosserei im Bereich 50.4 bis spätestens 2021 sozialverträglich zu schließen

sowie

zu prüfen, ob ab Mitte 2020 die Stadtgärtnerei als Arbeitsgebiet des Bereichs 50.4 unter Maßgabe der dann gültigen Regelungen der Beschäftigungssicherung geschlossen werden kann.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Es gibt keine geschlechtlichen, kulturellen, religiösen Einschränkungen der Zielgruppe. Angesprochen sind Männer wie Frauen sowie Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Bezeichnung
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 31291
Beschäftigungsförderung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 962.712,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 96.271,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -1.058.983,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -1.058.983,00 €
Erläuterungen zur Kostentabelle:
Der Personalaufwand für 20 Stellen (3 x E 08, 8 x E 05, 9 x E 03) sowie die Sachkosten wurden aufgrund von Durchschnittswerten ermittelt. Die erforderlichen Personal- aufwendungen werden im Veränderungsdienst zum Haushalt 2019/2020 etatisiert. Für das Jahr 2019 werden dabei nur rd. 697.000 € veranschlagt, da zu Beginn des Jahres noch nicht alle Stellen besetzt sein werden. Für 2020 werden die zusätzlichen Personalaufwendungen in voller Höhe veranschlagt. Die erforderlichen Sachaufwendungen können im Produktbudget gedeckt werden. Über Erträge und Drittmittel, die durch diese Mitarbeiter*innen erwirtschaftet werden, lassen sich derzeit keine Angaben machen. Diese Erträge reduzieren ggf. den Zuschussbedarf.

Begründung des Antrages

Die Beschäftigungsförderung der Landeshauptstadt ist nach einem planmäßigen Haushaltsjahr 2016 durch externe Entscheidungen des teilnehmer- und mittelgebenden Jobcenters Region Hannover in eine schwierige Situation versetzt worden. Das Jobcenter hatte im Haushaltsjahr 2017 die bewilligten Platzzahlen von beschäftigungsfördernden Maßnahmen auf Basis der §§ 16d und 16e SGB II * entgegen den Planungen deutlich reduziert. Im Ergebnis führten die Entscheidungen des Jobcenters zu einer Reduzierung des Maßnahmevolumens von 274 auf 211 Plätzen für Arbeitsgelegenheiten (AGH) nach § 16d SGB II und zu einer Kürzung bei den geförderten vertraglichen Arbeitsverhältnissen nach
§ 16e SGB II auf nur noch rund 10 geförderte Mitarbeiter*innen (40 Förderungen 2016). Hieraus resultieren zum einen geringere direkte Kostenerstattungen des Jobcenters und zum anderen geringere Erträge durch ein reduziertes Auftragserledigungsvolumen für die städtischen Fachbereiche.

* Maßnahmen nach § 16d SGB II sind Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante, d. h. die Teilnehmer*innen erhalten pro geleisteter Arbeitsstunde eine Aufwandsentschädigung von 1,30 €. Maßnahmen nach § 16e SGB II sind geförderte Arbeitsverhältnisse, die in Höhe von nominal 75 % des Arbeitnehmer-Bruttogehalts gefördert werden.

Auslöser für die Kürzungen bei den Maßnahmeträgern ist nach Aussagen des Jobcenters ein um 10 % (ca. 7,5 Mio. €) reduziertes Gesamtbudget, das neben Verwaltungs- und Personalkosten auch Eingliederungsleistungen umfasst. Darüber hinaus musste in 2017 ein Höchstbetrag von 23 Mio. € aus dem Eingliederungsbudget in den Verwaltungshaushalt des Jobcenters umgeschichtet werden, um die laufenden Kosten decken zu können. Der Umschichtungsbetrag belief sich auf nahezu 30 % des Eingliederungsbudgets. Für 2018 gelten die Kürzungen der Maßnahmeplätze durch das Jobcenter im Wesentlichen fort.

Auswirkungen

Die städtische Beschäftigungsförderung finanziert sich über drei Ertragsquellen: Drittmittelförderung, Erträge aus Auftragserledigungen für die städtischen Fachbereiche und den städtischen Zuschuss. Die Planzahlen im Produkt 31291 für den Doppelhaushalt 2017 und 2018 sind der Grafik 1 zu entnehmen.

Grafik 1: Finanzierung der städtischen Beschäftigungsförderung






Die Auswirkungen der Kürzungen durch das Jobcenter setzen aufgrund bestehender Maßnahme- und Vertragslaufzeiten mit einer gewissen Zeitverzögerung ein. Gleichwohl musste in 2017 im Vergleich zu 2016 bereits ein gesunkener Gesamtertrag (Drittmittel + Auftragseinnahmen) von rund 400.000 € verzeichnet werden. Für das laufende Haushaltsjahr 2018 muss von einem weiter gestiegenen Defizit auf der Ertragsseite ausgegangen werden. In 2017 konnten die reduzierten Erträge durch eine gezielte Aufwandssteuerung zum größten Teil kompensiert werden, so dass der tatsächliche Zuschussbedarf nur leicht auf 1,44 Mio. € angestiegen ist. Damit lag die Refinanzierungsquote der Beschäftigungsförderung im Produkt 31291 bei einer Summe der ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 5,4 Mio. € (Ist) in 2017 bei immer noch sehr hohen 74 Prozent.

Durch den Einsatz der zukünftigen Mitarbeiter*innen soll die Ertragserzielung stabilisiert und verbessert werden. Eine genaue Bezifferung der Höhe möglicher Erträge ist derzeit nicht möglich und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Insbesondere sind Art und Umfang der zukünftigen Aufträge, die Profile der zukünftigen Mitarbeiter*innen sowie der Grad der Übereinstimmung von Aufträgen und Mitarbeiter*innen-Profilen wesentlich. Darüber hinaus kann sich die Refinanzierungsquote weiter verbessern, wenn mögliche individuelle Ansprüche bei den beschäftigten Personen für einen ergänzenden Eingliederungszuschuss bei der Arbeitsverwaltung geltend gemacht werden können.

Eine Gegenfinanzierung der entstehenden Mehraufwendungen für die beantragten 20 Stellen soll zudem durch die Aufgabe der Stadtgärtnerei, als ein Arbeitsgebiet des Bereichs Beschäftigungsförderung, erreicht werden. Die Umsetzung dieses Einsparvorschlages könnte ab Mitte 2020 erfolgen, wenn der bestehende Beschäftigungssicherungstarifvertrag ausgelaufen ist und keine entsprechenden Anschlussregelungen zur Beschäftigungssicherung vereinbart werden. Aufwendungen (Personal- und Sachkosten) der Stadtgärtnerei in Höhe von rund 640.000 € stehen Erträge von rund 300.000 € gegenüber. Hierdurch könnten somit gesamtstädtische Einsparungen in Höhe von rund 300.000 € erreicht werden. Zusätzlich entstehen gesamtstädtische Einsparungen in Höhe von 200.000 € durch die Aufgabe der Schlosserei, die sukzessive durch Beendigung von bestehenden Ausbildungsverhältnissen und Umsetzung des Ausbilders auf eine freiwerdende Planstelle erzielt werden können. Den Aufwendungen in Höhe von rund 250.000 € für die Schlosserei stehen nur geringe Einnahmen in Höhe von rund 40.000 € gegenüber. Die Vorschläge zur Gegenfinanzierung basieren auf der Annahme, dass die Schließung dieser beiden Aufgabengebiete zu keiner direkten Beeinträchtigung der Arbeit der Beschäftigungsförderung insgesamt führt, weil nur sehr wenige geförderte Beschäftige/Teilnehmer*innen in diesen Arbeitsgebieten tätig sind. Derzeit werden drei Teilnehmer beschäftigt.

Ohne die beantragten Stellen wird das breite Aufgabenspektrum (s.u.) und insbesondere die fachliche Anleitung der Maßnahmeteilnehmer*innen in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen nicht aufrechterhalten werden können.

Perspektiven
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, dass im Bereich der städtischen Beschäftigungsförderung bis zu 20 befristete Stellen im Rahmen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes ohne Drittmittelfinanzierung eingerichtet werden. Nach dem aktuellen Stand müssen bis zu drei Meisterstellen, acht Facharbeiterstellen und neun Helferstellen besetzt werden.

Zielsetzungen sind:

1) Aufrechterhaltung eines Angebots sinnvoller Arbeit für Teilnehmer*innen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II sowie in Flüchtlingsintegrations- maßnahmen
2) Sicherstellung guter Anleitung in allen durchzuführenden Maßnahmen
3) Aufrechterhaltung des vorhandenen Leistungsspektrums der Beschäftigungsförderung zur Erbringung eines breiten Dienstleistungsangebotes für die Fachbereiche der Landeshauptstadt Hannover
4) Voraussetzung zu schaffen, um die erwarteten Chancen eines zukünftigen „Sozialen Arbeitsmarktes“ zu nutzen

Zu 1) und 2)
Die Bereitstellung sinnvoller Arbeit für Menschen, die im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, die den Kriterien der Zusätzlichkeit, dem öffentlichen Interesse und der Wettbewerbsneutralität unterliegen, beschäftigt werden, kann nur im Rahmen eines breiten Angebotsspektrums unterschiedlicher Arbeiten gelingen. Die Beschäftigung von fachlich ausgerichteten Mitarbeiter*innen mit Anleiterfunktion auf Grundlage der o.g. Entscheidung gewährleistet die Fortführung der Beschäftigungsförderung von arbeitslosen Menschen.

Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen Arbeitslosenzahl in den vergangenen Jahren gibt es eine große stabile Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit vielen Jahren Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II beziehen. Viele Menschen aus dieser Gruppe haben ohne aktive Unterstützung keine realistische Chance zur Aufnahme einer Beschäftigung. Die Zahlen für Hannover können aus der folgenden Tabelle 1 entnommen werden.

Tabelle 1: Entwicklung Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit in Hannover (Arbeitsmarktzahlen der Bundesagentur für Arbeit)

12/2014
12/2015
12/2016
12/2017
Arbeitslosigkeit
27.267
26.428
24.873
24.231
Langzeitarbeitslosigkeit
12.193
11.939
11.171
10.618

Die kommunale Beschäftigungsförderung hat sich mit den veränderten Bedarfen der geförderten Menschen hin zu einem Element der kommunalen Sozialpolitik entwickelt:



Beschäftigungsmaßnahmen sind Teil der vorbeugenden städtischen Sozialpolitik, die einen steigenden Anteil von Menschen mit sozialen Problemlagen in der Landeshauptstadt Hannover vermeiden will.
· Die Landeshauptstadt Hannover nimmt mit der städtischen Beschäftigungsförderung ihre Verantwortung für langzeitarbeitslose Menschen in dieser Stadt wahr und leistet einen wichtigen Beitrag zu deren sozialen Stabilisierung.
· Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein Beitrag zur sozialen Inklusion, denn sie verhindert, dass Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird, vom Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden.
· Die städtische Beschäftigungsförderung ist somit ein Element der Unterstützung und sozialen Teilhabe für Langzeitarbeitslose, Flüchtlinge, Menschen mit Beeinträchtigungen, Geringqualifizierte, Auszubildende mit Unterstützungsbedarf und leistungsgewandelte Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung.
Hierbei ist die städtische Beschäftigungsförderung für die Mehrzahl der Teilnehmer*innen individuelle Lebenslagenunterstützung:
· Die Teilnahme an Maßnahmen der Beschäftigungsförderung stärkt in der Regel das Selbstwertgefühl des Einzelnen und kann dazu beitragen, die Gefahr des Abgleitens in soziale Gefährdungslagen (Sucht, Obdachlosigkeit, Krankheit u.ä.) zu reduzieren.
· Nach jahrelanger Arbeitslosigkeit kann die Beschäftigungsförderung ein positives Teilhabeerlebnis vermitteln.
· Die Teilnahme an städtischen Beschäftigungsangeboten ermöglicht den Langzeitarbeitslosen eine sinnvolle Tagesstruktur zu erhalten oder wiederaufzubauen und wirkt Isolation und Vereinsamungstendenzen entgegen, die oftmals mit langer Arbeitslosigkeit einhergehen.
· Zur Unterstützung dieser Teilhabeprozesse wird den Teilnehmer*innen eine intensive sozialpädagogische Betreuung angeboten.
· Die städtische Beschäftigungsförderung kann geflüchteten Menschen bei ihrem langen Weg in den 1. Arbeitsmarkt Hilfestellung und Unterstützung gewähren. Die steigenden Zahlen dieser Personengruppe im Leistungsbezug SGB II weist darauf hin, dass dieses Angebot zukünftig von größerer Bedeutung sein wird.

Zu 3)
Das Leistungsspektrum der Beschäftigungsförderung mit dem Stützpunkt Hölderlinstraße als verwaltungsinternes Dienstleistungszentrum ist sehr gefragt und entsprechend gut ausgelastet. Aus der nicht abschließenden Aufzählung wird exemplarisch deutlich, dass das Leistungsspektrum weit gefasst ist:
· Mobile Hausmeistergruppe für Kindertagesstätten der LHH
· Mobile Hausmeistergruppe für FB 23
· Transporte und kleine Umzüge
· Essentransporte für Kitas
· Malerarbeiten und Trockenbau
· Maurerarbeiten und Graffitientfernung
· Bohren in asbesthaltigen Wänden (zertifizierte Ausführung)
· Entrümpelungsarbeiten auf städtischen Grundstücken und Mäharbeiten
· Zaunbau und Pflasterarbeiten
· Soziale Gärten
· Tischlereiarbeiten
· Schlosserarbeiten
· Stadtgärtnerei
Die erbrachten Dienstleistungen orientieren sich hierbei ausschließlich an den Bedarfen der städtischen Fachbereiche, mit denen ein intensiver fachlicher Austausch besteht. Die Fachbereiche haben sowohl für die laufende Periode des Doppelhaushaltes 2017/2018 als auch in den Planungen für den Doppelhaushalt 2019/2020 einen größeren Umfang an Aufträgen für 50.4 im Vergleich zu den Vorjahren beplant. Mit der o.g. Entscheidung kann dieses Leistungsspektrum aufrechterhalten und weiterentwickelt werden. Die beschriebenen Ertragsausfälle können zu einem großen Teil kompensiert werden. Die Erfahrungen mit der mobilen Hausmeistergruppe im Bereich 50.4, die aus 9 Mitarbeitern besteht, zeigen, dass eine auch im Vergleich zu externen Anbietern wettbewerbsfähige Leistung ohne Drittmittelförderung erbracht werden kann. Dieser Ansatz soll perspektivisch ausgebaut und weiterentwickelt werden. Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt mit stark ausgelasteten Handwerksbetrieben bringen die Vorzüge eines internen Dienstleistungsangebotes zunehmend stärker zur Geltung.

Zu 4)
Derzeit gibt es eine breite Diskussion über die Notwendigkeit und die Realisierung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ auf unterschiedlichen politischen Ebenen. Die Verwaltung befürwortet die Einrichtung eines Sozialen Arbeitsmarktes und begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, die hierzu im Sommer einen Gesetzentwurf vorgelegt hat. Unter dem Titel „Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ sollen die Voraussetzungen für einen „Sozialen Arbeitsmarkt“ ab 01.01.2019 geschaffen werden. Kernelement des Gesetzentwurfes ist die Einführung eines neuen arbeitsmarktpolitischen Instruments § 16i SGB II mit dem die Voraussetzungen zur Schaffung von fünfjährigen geförderten Arbeitsverhältnissen für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen werden. Mit diesem Ansatz kann den oben aufgezeigten Erfordernissen der vom Arbeitsmarkt ausgegrenzten Menschen Rechnung getragen werden. Die Realisierung eines „Sozialen Arbeitsmarktes“ kann nur mit aktiver Unterstützung von kommunalen Beschäftigungsangeboten ermöglicht werden. Auch vor diesem Hintergrund sollten die vorhandenen Strukturen der Beschäftigungsförderung mit den zusätzlichen Mitarbeiterkapazitäten gefestigt werden, damit die Landeshauptstadt Hannover einen entsprechenden Beitrag leisten kann.
50.4 
Hannover / 04.10.2018