Drucksache Nr. 2602/2013:
Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung - Dreyerstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauBG,
Satzungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2602/2013
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bauleitplan Wohnbauflächeninitiative
Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung - Dreyerstraße,
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauBG,
Satzungsbeschluss

Antrag,

den Bebauungsplan Nr. 184, 8. Änderung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Unterschiedliche Auswirkungen auf Frauen und Männer sind nicht zu erwarten.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen für die Landeshauptstadt Hannover.

Begründung des Antrages

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 184, 8. Änderung hat vom 04. Oktober bis 04. November 2013 öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen gingen nicht ein.
Der Bebauungsplanentwurf wurde aufgrund der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4(2) BauGB geprüft und daraufhin in der Planzeichenerklärung unter dem Punkt "Hinweise" redaktionell geändert. Im Zusammenhang mit den Vorschriften zu dem 10 m breiten Gewässerstreifen wurde die Bezugnahme zum § 78 Abs. 1 WHG richtig gestellt und hinsichtlich der Zulässigkeit von Nebenanlagen die Bezugnahme zur Baunutzungsverordnung (BauNVO) auf die neuste Fassung vom 11.06.2013 umgestellt.

Das dieser Bebauungsplanänderung zugrunde liegende Wohnungsbauvorhaben konnte bereits im Rahmen der Planaufstellung begonnen und mittlerweile auch vollständig fertiggestellt werden.



Die aktualisierte naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Der beantragte Beschluss ist notwendig, um das Bebauungsplanverfahren abzuschließen.
61.11 
Hannover / 06.12.2013