Drucksache Nr. 2589/2022:
Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2023

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung
In den Verwaltungsausschuss
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2589/2022
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) – Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan 2023

Antrag,

die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) anzuweisen, dem aus der Anlage, einschließlich Anlagen 1 - 6, hervorgehenden Beschlussvorschlag zur Haushaltssatzung 2023 und dem Wirtschaftsplan 2023 des Zweckverbandes zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind bei diesem Sachverhalt nicht ersichtlich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 20 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 20 - Investitionstätigkeit
Produkt 54501
Straßenreinigung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 13.330.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -13.330.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -13.330.000,00 €
Der kommunale Anteil der Landeshauptstadt Hannover an der Straßenreinigung von 25 % gemäß Nds. Straßengesetz beträgt für das Jahr 2023 10.130.000 € (Vorjahr: 9.510.000 €).
Bei der „Gebührenfestsetzung für die Gebührenperiode 2021 - 2023“ (Rats-Drucksache 2274/2020) aus dem Jahr 2020 wurden seinerzeit für das Jahr 2023 unter Berücksichtigung von pauschalen Preissteigerungen noch 9.513.752 € vorausberechnet. Der jetzt um 616.248 € höhere Betrag (10.130.000 €) ist insbesondere aufgrund von neuen Erkenntnissen aus dem Jahresabschluss 2021, aus Corona-bedingten Entwicklungen sowie den Auswirkungen des Ukrainekrieges entstanden. Ein Grund sind höhere Materialkosten durch nicht vorhersehbare höhere Diesel- und Energiepreise sowie höhere Beschaffungskosten und Mehrbedarfe bei Ersatzteilen Kfz/Gebäude. Eine weitere Ursache sind höhere Personalkosten in Form von zu erwartenden Tarifsteigerungen. Darüber hinaus ergeben sich durch höhere Investitionen in die Erneuerung/Modernisierung der Fahrzeugflotte entsprechend höhere Abschreibungen.

Die Umsetzung der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover am 27.9.2018 beschlossenen Konzeption „Hannover sauber!“ (Rats-Beschlussdrucksache Nr.1240/2018 i. V. m. den Änderungen aus dem Antrag der Drucksache Nr. 2067/2018) ist im Wirtschaftsplan 2023 enthalten.

Neben dem 25 %-Stadtanteil sind bestimmte Leistungen von aha von der Landeshauptstadt Hannover direkt zu tragen. Das betrifft die Beseitigung verbotswidrig gelagerter Abfälle durch aha-Teams sowie die zusätzlich beschlossenen Leistungen im Rahmen der Konzeption „Hannover sauber!“, die nicht auf den gebührenrechtlichen Bereich entfallen. Das Kostenniveau wurde bei unverändertem Leistungsumfang planerisch um 400.000 € auf 3.200.000 € (Ansatz 2021 und 2022 jeweils 2.800.000 €) angehoben. Der höhere Ansatz ist hauptsächlich auf die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die sich daraus ergebenen steigenden Inflationsraten und Wiederbeschaffungswerte zurückzuführen. Dieses betrifft vor allem Treibstoffe und Energie sowie Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen und Kosten für Baumaßnahmen. Weiterhin haben sich die Kosten der Entsorgung stark erhöht. Ursachen sind höhere Verbrennungspreise sowie eine deutliche Zunahme von Verpackungs- und Restmüll im Straßenkehrricht mit der Folge, dass nicht mehr die günstigen Kehrricht-Entsorgungssätze, sondern die erheblich teureren Mischabfall-Entsorgungssätze abgerechnet werden müssen.

Begründung des Antrages

Die Verbandsversammlung beschließt gemäß § 8 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) über die Haushaltssatzung und den Wirtschaftsplan des Zweckverbandes. Für den Beschluss ist gemäß Verbandsordnung eine Weisung an die Vertreterin / den Vertreter des Verbandsmitgliedes Landeshauptstadt Hannover in der Verbandsversammlung erforderlich.

Die Vertreterin / der Vertreter ist gemäß der Verbandsordnung des Zweckverbandes stimmberechtigt bei A-Entscheidungen (gemeinsame Aufgaben der Abfallentsorgung und Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan) und C-Entscheidungen (Aufgaben der Straßenreinigung; hierzu zählen unter anderem die Straßenreinigungsgebühren). Nicht stimmberechtigt ist die Vertreterin / der Vertreter bei B-Aufgaben, die nur die Abfallentsorgung betreffen und in die ausschließliche Zuständigkeit der Region Hannover fallen. Hierzu zählt unter anderem die Festlegung der Abfallgebühren.
20.21 
Hannover / 05.10.2022