Drucksache Nr. 2575/2008:
Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Umgestaltung der stark beschädigten EXPO- Parkanlagen "Gärten im Wandel" gem. § 89 NGO

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verwandte Drucksachen:

2575/2008 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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2575/2008
1
 

Außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Umgestaltung der stark beschädigten EXPO- Parkanlagen "Gärten im Wandel" gem. § 89 NGO

Antrag,

außerplanmäßigen Ausgaben für die notwendigsten Maßnahmen zur Umgestaltung der stark beschädigten EXPO- Parkanlagen "Gärten im Wandel" in Höhe von 150.000 € bei der HMK 5800.901-960000 gemäß § 89 NGO (Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei 5800.034-940100) zuzustimmen.

Die Ausgaben sind unabweisbar, da sie zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und Neugestaltung stark beschädigter Parkflächen zwingend erforderlich sind.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gem. Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Zusammenhang mit dieser Drucksache nicht relevant.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgabenEP 4
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung150.000,00 €5800.901-960000Sachausgaben
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten12.000,00 €EP 9
Ausgaben insgesamt150.000,00 € Ausgaben insgesamt12.000,00 € 
Finanzierungssaldo-150.000,00 € Überschuss / Zuschuss-12.000,00 € 
Durch die Einsparung von Mitteln beim abgeschlossenen Bauvorhaben „Werkhof Stammestraße“ stehen zur Deckung Mittel in entsprechender Höhe bei der HMK 5800.034-940100 zur Verfügung.

Begründung des Antrages

Zum Zeitpunkt des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2008 war die Notwendigkeit der Finanzierung der Umgestaltung der stark beschädigten EXPO-Parkanlagen nicht absehbar.

Die vertraglich vereinbarte Grundpflege der Parkanlagen erfolgt seit 2005 ausschließlich durch UNION-BODEN. Um die in den letzten Jahren zusätzlich zur Grundpflege notwendig gewordene bauliche Sanierung der EXPO-Gärten finanzieren zu können, beantragte UNION-BODEN im Rahmen des Projektes „Gartenregion 2009“ EFRE-Mittel. Es wurden 50.000 € gewährt, sodass die Finanzierung des in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün erarbeiteten Sanierungsprogramms nur zu einem kleinen Teil zustande kam. Zusammen mit den in diesem Antrag beantragten Mitteln in Höhe von 150.000 € kann die Finanzierung der dringlichen baulichen Maßnahmen gesichert werden. UNION-BODEN wird die bereitgestellten Mittel des Projektes Gartenregion sowie Mittel aus Rückstellungen ebenfalls in dringliche Sanierungsmaßnahmen investieren.

Die als Anlage beigefügten Maßnahmen zur Umgestaltung der EXPO- Parkanlagen sind unabweisbar, da sie zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und Neugestaltung stark beschädigter Parkflächen zwingend erforderlich sind.
In den vergangenen Jahren wurden die baulichen und gärtnerischen Parkanlagen großflächig sowohl durch negative Umwelteinflüsse wie Sturmschäden und Bewitterung als auch durch Vandalismus und Diebstahl (z.B. Pumpentechnik der Wasserspiele) stark in Mitleidenschaft gezogen. So war aufgrund der städtischen Randlage über die Jahre hinweg u.a. Metalldiebstahl nicht zu verhindern.

Dazu kamen ständige Graffitischmierereien und mutwillige Zerstörungen der teils zerbrechlichen Materialien wie Glas und Holz, sodass die Verkehrssicherheit im Bereich der baulichen Anlagen stark eingeschränkt ist bzw. nicht mehr gewährleistet werden kann. Die noch vorhandene bauliche Substanz der Parkflächen kann nur durch ein gezieltes und baldiges Einschreiten erhalten und durch vernünftige und angepasste Umgestaltungsmaßnahmen in einen nachhaltig und dauerhaft nutz- und unterhaltbaren Zustand gebracht werden. In der Planung der vorzunehmenden Maßnahmen ist berücksichtigt worden, dass nach den geplanten Umbauten und Instandsetzungen der Aufwand für bauliche und gärtnerische Unterhaltung dauerhaft auf ein vernünftiges Maß reduziert wird. So wird z.B. der Anteil beweglicher Teile auf ein Mindestmaß reduziert und gegen Vandalismus geschützt, Elemente aus Holz und Glas nach Möglichkeit gegen nicht zerstörbare Materialien ausgetauscht. Die zur Wiederherstellung eines attraktiven und dauerhaft nutzbares Parkbildes notwendigen baulichen Umgestaltungsmaßnahmen gehen über bloße Instandsetzungsarbeiten weit hinaus, da es sich zu einem hohen Anteil um investive Umbaumaßnahmen handelt.

Nur durch die Sanierung und Umgestaltung der Parkanlagen ist es möglich, die Gartenanlagen der Weltausstellung EXPO 2000 als verbliebenes Wahrzeichen dieser für Hannover einmaligen Großveranstaltung zu erhalten und in einen angemessenen, attraktiven Zustand zu versetzen. Im Jahr 2010 blicken Hannover und das Land Niedersachsen auf das 10-jährige Jubiläum der Weltausstellung und damit des EXPO-Erbes zurück, und werden sich spätestens zu diesem Anlass auch der EXPO-Gärten in besonderem Maße erinnern.
67.31 
Hannover / 29.10.2008