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Wirtschaftsplan 2006 der union-boden gmbh
Informationsdrucksache
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan 2006 (kurz gefasste Übersicht) der union-boden gmbh wird zu Kenntnis genommen.
Gemäß § 2 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind die Wirtschaftspläne der Unternehmen, an denen die Gemeinde mit mehr als 50 vom Hundert beteiligt sind, dem Haushaltsplan als Anlage beizufügen.
Der Aufsichtsrat der union-boden gmbh hat den Wirtschaftsplan 2006 in seiner Sitzung am 16.12.2005 beschlossen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
20.20
Hannover / 20.12.2005