Informationsdrucksache Nr. 2545/2007:

Erster Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Inhalt der Drucksache:

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1. In den Gleichstellungsausschuss
2. In den Organisations- und Personalausschuss
3. In den Verwaltungsausschuss
4. In die Ratsversammlung
 
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2545/2007
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Erster Bericht über die Maßnahmen der Stadtverwaltung Hannover zur Gleichstellung von Frauen und Männern sowie über die Ausstattung des Büros der Gleichstellungsbeauftragten nach der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)


Gemäß § 5a Abs. 9 NGO berichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Rat gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten alle drei Jahre über die Maßnahmen, die die Gemeinde zur Umsetzung des Verfassungsauftrages aus Art. 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung durchgeführt hat, und über deren Auswirkungen. Nach Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung ist die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise.
Der Bericht ist dem Rat erstmals für die Jahre 2004 bis 2006 zur Beratung vorzulegen.

Die Berichtspflicht soll dazu anhalten, dass die Gemeinden ihr Handeln und die Auswirkungen ihres Handelns noch stärker an gleichstellungsrelevanten Gesichtspunkten ausrichten und die Gleichstellungsorientierung als Ziel definiert wird. Der Gleichstellungsbericht soll die Gleichstellungsorientierung in der kommunalen Praxis dokumentieren, insbesondere Handlungsfelder aufzeigen und durchgeführte Maßnahmen sowie noch weiteren Handlungsbedarf beschreiben.

Weiterhin soll der Bericht Aufschluss darüber geben, wie das Büro der Gleichstellungs- beauftragten ausgestattet ist, in welcher Höhe der Gleichstellungsbeauftragten Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, wie die Zusammenarbeit im Berichtszeitraum war, welche Anregungen, Initiativen und Vorschläge von der Gleichstellungsbeauftragten ausgingen und welche Maßnahmen davon in der Gemeinde umgesetzt bzw. aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden konnten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten:


Der in der Anlage beigefügte Gleichstellungsbericht stellt die Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern dar.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.


Dez. I / OE 18

18.10 
Hannover / 22.10.2007