Anfrage Nr. 2519/2017:
Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Beteiligung der Verwaltung an der Aktionswoche "Rechten Parolen Paroli"

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Anfrage der Fraktion Die Hannoveraner zur Beteiligung der Verwaltung an der Aktionswoche "Rechten Parolen Paroli"

Ein linkes, keineswegs parteineutrales Bündnis von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Kirchen, aber auch der Verwaltungen von Stadt und Region Hannover hat in der Zeit vom 16. - 22.10.2017 eine Aktionswoche gegen "Rechts" veranstaltet.

Ziel dieser Aktion war es nach Aussage der Organisationen, den Einwohnern Gelegenheit zu geben, sich über "Rechtspopulismus und Rechtsextremismus" zu informieren, und mit den Bündnismitgliedern in einem sog. "mobilen Wohnzimmer" zu diskutieren. Für die Verwaltung war laut Pressebericht der HAZ Sozialdezernentin Frau Beckedorf aktiv an der Aktionswoche beteiligt, in dem sie sich durchaus politisch einseitig äußerte, und zwar in ihrer amtlichen Eigenschaft als Wahlbeamtin und Sozialdezernentin.
Unseres Wissens ist "rechts" eine legitime politische Grundhaltung, die es keineswegs rechtfertigt, dass ein Wahlbeamter der Stadt in amtlicher Eigenschaft unter Verletzung seiner Neutralitätspflicht dagegen agitiert. Allenfalls könnte er sich gegen jede Form von Extremismus engagieren, falls dieser sich kriminell und gewalttätig entgegen dem Strafgesetztbuch äußern sollte. Die o.g. Aktion heißt nicht "Woche gegen Rechtsextremismus", sondern die Initiatoren haben sie schlicht und anmaßend "Rechten Parolen Paroli" im Rahmen der sog. "Woche gegen rechts" genannt und bestreiten rechten Parteien das Recht der Meinungsfreiheit gemäß GG Art. 5.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Hält es die Verwaltung mit der Pflicht zur Zurückhaltung von Wahlbeamten vereinbar, dass eine Dezernentin sich derart einseitig gegen politisch Andersdenkende engagiert, zumal der subjektive Begriff Rechtsextremismus gerade zu inflationär verwendet wird und dabei jede Form des rechten Politikverständnisses seitens der linken Gegner mit Rechtsextremismus gleichgesetzt wird?

2. Hält die Verwaltung rechte Parteien, die es bekanntlich in fast allen demokratischen Staaten gibt, für illegitim, so dass sie meint, sich an deren Bekämpfung aktiv beteiligen zu müssen? Wenn ja, von welchem Gesetzeskodex leitet sie ihre Berechtigung dafür ab?

3. Würde die Verwaltung auch an einer "Woche gegen links" teilnehmen, wenn auch hier völlig undifferenziert die Begriffe links, linkspopulistisch, linksradikal und linksextremistisch miteinander gleichgesetzt würden?

Gerhard Wruck
Fraktionsvorsitzender