Drucksache Nr. 2518/2022:
Bebauungsplan Nr. 1824, -Scheidestraße Ost / Kirchröder Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Buchholz-Kleefeld (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2518/2022
3
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Bebauungsplan Nr. 1824, -Scheidestraße Ost / Kirchröder Straße -
Beschluss über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss

Antrag,

1. die Stellungnahme der Industrie – und Handelskammer nicht zu berücksichtigen und
2. den Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1824 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, in Verbindung mit § 10 Abs. 1 NKomVG als Satzung zu beschließen und der Begrün-
dung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Unterschiedliche Auswirkungen der Planung auf Frauen und Männer sind nicht erkennbar.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Um hinsichtlich der Häuserzeile Scheidestraße 12 – 24 (gerade) eine durchgehende Straßenbegrenzungslinie zu erhalten, wird der Erwerb der in den öffentlichen Verkehrsraum auskragenden Fläche des Grundstücks Scheidestraße 14 angestrebt. Dies hätte Grund-
erwerbskosten zur Folge, die nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens sind, sondern in einem eigenständigen Verfahren zu regeln wären.

Begründung des Antrages

Der Bebauungsplan Nr. 1824 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine an-
gemessene städtebauliche Steuerung schaffen, um die vorhandene Gebietstypik mit ihren besonderen städtebaulichen Qualitäten sichern und erhalten zu können.

Primäres Ziel ist es dabei, mit diesem Bebauungsplan Regelungen zum Erhalt dieser be-
sonderen Gebietstypik zu treffen, durch die sich der Planbereich deutlich von den jüngeren Quartieren Kleefelds, die als einheitliche Gesamtensembles konzipiert sind (Philosophen-
viertel, Genossenschaftswohnungsbau, Gartenstadt Kleefeld), abhebt. Mit der Planung soll kein Anreiz zum Abriss und Neubau der straßenseitigen Bebauung gegeben werden. Viel-
mehr ist hier der Erhalt der Bausubstanz das Ziel.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1824 hat vom 14.07.2022 bis 29.08.2022 öffentlich ausgelegen. Während der öffentlichen Auslegung hat die Industrie- und Handelskammer ihren Hinweis, den sie bereits zur Beteiligung gemäß §4 (2) BauGB gegeben hat, wieder-
holt.

Die Industrie- und Handelskammer Hannover (IHK) weist darauf hin, dass eine Vielzahl von Unternehmen im Plangebiet ansässig seien und diese Unternehmen ggf. ihre gewerb-
lichen Tätigkeiten auch oberhalb des ersten Obergeschosses schon heute ausübten. Daher solle auf die geplante textliche Festsetzung zum Ausschluss gewerblicher Tätigkeiten ober-
halb des ersten Obergeschosses verzichtet werden.


Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die wenigen Betriebe, die bereits Flächen oberhalb des ersten Obergeschosses nutzen, Bestandsschutz genießen.
Mit der Planaufstellung wird das Ziel verfolgt, auch zukünftig ein Urbanes Quartier mit einem gewichtigen Anteil an Wohnnutzungen zu sichern. Aus diesem Grund sind ober-
halb des ersten Obergeschosses nur Wohnungen zulässig. Für andere Nutzungen steht mit dem Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss, in denen Wohnnutzungen nur ausnahmsweise zulässig sind, auch zukünftig ausreichend Raum zur Verfügung.

Die Verwaltung empfiehlt, die Anregung nicht zu berücksichtigen.


Die Stellungnahme des Bereiches Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz, der auch die Belange des Naturschutzes wahrnimmt, ist in Anlage 3 beigefügt.

Die beantragten Beschlüsse sind erforderlich, um das Bebauungsplanverfahren abschließen zu können.

61.13 
Hannover / 14.09.2022