Drucksache Nr. 2518/2003 N1:
Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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1. Neufassung
2518/2003 N1
1
 

Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover

Die Drucksache 2518/2003 wurde überarbeitet, weil sie in der Sitzung am 03.12.2003 zur Beratung in die CDU-Fraktion zurückgezogen wurde. Antrag,

die als Anlage beigefügte Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen0,00 €
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt0,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss0,00 € 

Begründung des Antrages

Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. - Fachvereinigung Taxi und Mietwagen - (GVN) hat die Änderung der seit dem 15.02.2001 geltenden Beförderungsentgelte beantragt.

Es wird die Neufassung der Verordnung über Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover vom 18.01.2001 in folgenden Punkten vorgeschlagen:

· Allgemeiner Fahrpreis
Die in dem Grundpreis von 2,00 € enthaltene Fahrleistung einer besetzt gefahrenen Wegstrecke wird von 55,56 m auf 62,50 m oder auf eine enthaltene Wartezeit von 24,0 Sekunden auf 20,0 Sekunden verändert.

Die Fahrleistung des ersten Kilometers wird für jede angefangene und besetzt gefahrene Wegstrecke von 55,56 m auf 62,50 m festgesetzt. Dadurch vermindert sich das Entgelt von bisher 1,90 € / km auf nunmehr 1,60 € / km.

Die Fahrleistung des zweiten und dritten Kilometers wird für jede angefangene und besetzt gefahrene Wegstrecke von 86,96 m auf 62,50 m festgesetzt. Dadurch erhöht sich das Entgelt von bisher 1,20 € / km auf 1,60 € / km.

Die in dem Entgelt ab dem vierten Kilometer von 1,20 € / km enthaltene Fahrleistung einer angefangenen und besetzt gefahrenen Wegstrecke wird von 86,96 m auf 83,33 m verändert.

· Wartezeit
Für die Wartezeit wird ein Betrag von 0,10 € für jede angefangene 20 Sekunden
(18,00 € / Std., bisher 15,00 € / Std. bei einer Taktung von 24 Sekunden) erhoben.

· Zuschläge
Für die Fahrt mit einer Kombitaxe und einer Großraumtaxe wird der einmalige Zuschlag von 3,00 € auf 4,00 € je Fahrt erhöht. Maximal kann für Zuschläge insgesamt ein Betrag von 4,00 € (bisher 3,00 €) erhoben werden.
· Besonderes Beförderungsentgelt
Der Sonderfahrpreis für die Strecke vom Flughafen Hannover-Langenhagen zum Messegelände oder umgekehrt wird von 36,00 € auf 37,00 € angehoben.

· Beförderungsbedingungen
§ 6 Abs. 3 der Verordnung wird aufgehoben, da eine entsprechende Regelung durch § 15 Abs. 2 S. 3 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) erfolgt.
§ 6 Abs. 7 wird aufgehoben, da das Mitführen von Vorschriften über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen in § 10 BOKraft geregelt ist.
§ 6 Abs. 6 des Verordnungsentwurfes regelt ergänzend, dass Name und Anschrift des Unternehmers auf der Quittung angegeben sein müssen. Diese Vorschrift wurde auf Initiative der Region Hannover eingefügt. Die Daten können durch Stempelaufdruck angegeben werden. Sofern Fahrgäste Gegenstände im Fahrzeug vergessen, können sie sich direkt an die UnternehmerInnen wenden.
§ 6 Abs. 7 des Verordnungsentwurfes wurde neu eingefügt. TaxenfahrerInnen sollen mindestens 50 € wechseln können. Damit soll einerseits insbesondere bei kurzen Fahrten eine problemlose Geldrückgabe gewährleistet werden, andererseits aber auch ein Mindestbetrag festgelegt werden, der dem Schutz der TaxenfahrerInnen vor Überfällen dienen soll. Das Wechseln größerer Geldbeträge ist dann zu Lasten des Kunden z.B. durch Geldwechsel an einer Tankstelle abzuwickeln.
· Ordnungswidrigkeiten
In § 7 werden in dem Verordnungsentwurf die konkreten Bußgeldtatbestände aufgeführt.
Das Amtsgericht Hannover hat mit Urteil vom 21.06.2002 festgestellt, dass die Vorschrift über die Ordnungswidrigkeiten in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover zu allgemeinen und zu unbestimmt ist. Folglich wurden die Ordnungswidrigkeiten dieser Verordnung den Maßstäben der Verordnung über den Verkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Hannover angeglichen.
Zu diesem Antrag wurden gemäß § 51 Abs. 3 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Gewerkschaft ver.di, das Gewerbeaufsichtsamt und das Mess- und Eichwesen Niedersachsen angehört. Es wurden keine Bedenken gegen die Tarifänderung erhoben.

Die Verwaltung hat den Antrag geprüft.

Zur Prüfung der Kostensteigerungen wurde auf die öffentlichen Indizes des Statistischen Bundesamtes zurückgegriffen. Die durchschnittliche Preissteigerung bezogen auf den Zeitraum der letzten Tariferhöhung bis November 2003 betragen für Kraftfahrerpreise 2,77 %, im Kraftfahrzeughandel und an Tankstellen 2,01 %, bei den Verbraucherpreisen 3,40 % und im Verkehr 4,50 %.

Die vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. beantragte Änderung bedeutet bezogen auf eine zurückgelegte Taxenfahrt von 15 km eine Preissteigerung von 2,42 % und für das besondere Beförderungsentgelt Flughafen / Messe von 2,78 %.

Die Erhöhung der Taxentarife ist insbesondere wegen der gestiegenen Kraftfahrer-, Verbraucher- und Verkehrspreise angemessen, damit auch die Taxenunternehmen an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben können. Somit wird die Funktionsfähigkeit des Taxengewerbes in der Landeshauptstadt gewährleistet.

Im Vergleich zu der Fahrpreisgestaltung anderer Großstädte liegen die hannoverschen Taxentarife nach der Erhöhung im mittleren Tarifbereich. Bemerkenswert ist weiterhin der vergleichsweise niedrige Wartezeittarif und die einfache Tarifstruktur.

Des Weiteren hat der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. einen einmaligen Zuschlag von 8,00 € je Fahrt für die Beförderung von Behinderten beantragt. Von mehreren Seiten, insbesondere von der Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover, wurden erhebliche Bedenken erhoben. Die beteiligten Stellen einigten sich darauf, diesen Teil des Antrages bis zur endgültigen Klärung zurückzustellen.

Die Frauenbeauftragte der Stadt Hemmingen beantragte neben der Bereitstellungsmöglichkeit der umliegenden Regionsgemeinden auch die Bereitstellungsmöglichkeit hannoverscher Taxen im Stadtgebiet Hemmingen, sowie die Integration des gesamten Stadtgebietes Hemmingen in das Pflichtfahr- und Tarifgebiet der Landeshauptstadt Hannover. Zur Verbesserung der Infrastruktur beabsichtigt die Stadt Hemmingen Taxenstände einzurichten. Da in Hemmingen bisher kein örtliches Taxenunternehmen ansässig ist, war zu klären, welche Taxenunternehmen sich in Hemmingen bereitstellen dürfen. Die zuständigen Stellen wurden angehört und haben keine Einwände erhoben. Die Bereitstellung soll nur einseitig erfolgen. Aufgrund dessen wurde das Pflichtfahrgebiet von Ortsteil Hemmingen-Westerfeld auf das gesamte Stadtgebiet Hemmingens erweitert. Die Bereitstellung hannoverscher Taxen im Stadtgebiet Hemmingen wird ab dem 01. Januar 2004 durch eine Allgemeinverfügung geregelt.

Der Entwurf dieser Verordnung wurde mit Vertretern des Taxengewerbes und der Region Hannover abgestimmt.

Ein gleichlautender Antrag wurde vom Gesamtverband Verkehrsgewerbe e.V. auch an die Region Hannover gerichtet. Die Region Hannover hat zugesagt, die beabsichtigten Änderungen der Verordnung in gleicher Weise vorzunehmen, um eine Einheitlichkeit zu gewährleisten. In der Region werden die neuen Tarife voraussichtlich am 01.01.2004 eingeführt. In der Landeshauptstadt Hannover werden die neuen Tarife am 01.02.2004 eingeführt.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit wurde die Verordnung insgesamt neu gefasst.
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Hannover / 10.12.2003