Drucksache Nr. 2516/2016:
Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Kolonie Am Mittelfelde, Bemerode e.V.,
zum 30.11.2017 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2516/2016
4
 

Teilkündigung von Kleingartenflächen in der Kolonie Am Mittelfelde, Bemerode e.V.,
zum 30.11.2017 zur Umsetzung planungsrechtlicher Festsetzungen

Antrag,

die Verwaltung wird beauftragt,

die in den Anlagen 1 bis 3 zu dieser Drucksache aufgeführte und markierte Kleingartenfläche in der Kolonie Am Mittelfeld des Bemerode e.V., gemäß Bundeskleingartengesetz § 9 (1) Abs. 5 zum 3. Werktag im Februar 2017 mit Wirkung zum 30.11.2017 zu kündigen.

- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrats

- Entscheidungsrecht des Rats

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (siehe DS 1278/2003) sind im Falle dieser DS nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 66 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 66 - Investitionstätigkeit
Produkt 54101
Gemeindestraßen
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte -500,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 13.000,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 0,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 2.700,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -16.200,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -16.200,00 €

Die voraussichtlichen Kosten durch die Kündigung setzen sich folgendermaßen zusammen:

- Teilräumung (für Parzellen und Vereinsplatz à ca. 1.250 €)
ca. 5.000,- €
- Entschädigung der PächterInnen nach Schätzung
ca. 2.700,- €
- Pachtausfall (während der Bauphase)
rd. 500,- €
- Wiederherstellungsmaßnahmen (Parzellen +
Vereinsplatz à ca. 2.000 €
ca. 8.000,- €
Summe (brutto):
rd. 16.200,- €

Die Kosten werden gemäß Städtebaulichem Vertrag „Bebauungsplan Nr. 1806 - Wohnquartier Annastift“ nicht auf den Erschließungsträger umgelegt, sondern vom FB Tiefbau getragen.

Begründung des Antrages

Bereits der Bebauungsplan Nr. 928 vom 18.8.1982 setzt für die Paderborner Straße eine Straßenverkehrsfläche fest, die in den nördlichen Bereich der jetzigen Kleingärten auf einem ca. 2 Meter breiten Streifen eingreift. Die Straße wurde bisher nicht entsprechend ausgebaut.

Am 21.4.2016 hat der Rat der Landeshauptstadt Hannover den Bebauungsplan Nr. 1806 als Satzung beschlossen. Er ist die planungsrechtliche Grundlage für das geplante Baugebiet „Vitalquartier Annastift“. Mit der Bekanntmachung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover am 12.5.2016 ist dieser Plan rechtsverbindlich geworden.

Um die Erschließung des Baugebiets über die Paderborner Straße gemäß Entwässerungskonzept und der dafür notwendigen Bankette umsetzen zu können, ist die Verbreiterung der vorhandenen Straße nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 928 notwendig.

Die an die Paderborner Straße angrenzenden Kleingartenflächen der Kleingartenkolonie Am Mittelfelde des Kleingärtnervereins Bemerode e.V. werden für diese Verbreiterung des Straßenquerschnitts benötigt. Betroffen sind drei derzeit verpachtete Kleingartenparzellen sowie die Parzelle des Vereinsheims. Ein ca. 2 Meter breiter Streifen (= ca. 280 m²) entlang der Paderborner Straße (ca. 140 m Länge) wird für den Straßenausbau benötigt und wird daher dauerhaft gekündigt.

Die hier zu kündigenden Flächen sind nicht im 2016 beschlossenen Kleingartenkonzept enthalten, da jetzt lediglich die Umsetzung des seit 1982 vorliegenden B-Plans 928 vollzogen wird.


Planung/Weiteres Vorgehen

Baubeginn für den endgültigen Straßenausbau ist für Anfang 2018 geplant. Die Baustellenlogistik für das Wohnquartier wird bereits ab Frühjahr/Sommer 2017 über die Paderborner Straße erfolgen.

Vor Mitte Dezember 2016 werden die betroffenen KleingärtnerInnen und der Verein vor Ort informiert. Die betroffenen drei Parzellen werden vollständig für die Dauer der Bauzeit gekündigt und nach Ausbau und Herrichtung an die AltpächterInnen in der entsprechend verringerten Größe neu verpachtet. Kein Garten entfällt. Die Kündigung der betroffenen Flächen erfolgt nach den bestehenden gesetzlichen Richtlinien bis zum dritten Werktag im Februar 2017 an den Generalpächter (Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V.).

Durch die Kündigungen entstehen Kosten für Entschädigungszahlungen an die PächterInnen und die Teilräumung der Kleingärten sowie die Wiederherrichtung der Zäune, Tore, Heckenabpflanzungen und beeinträchtigten Rasen- und Wegeflächen in der Kolonie. Diese können erst ermittelt werden, nachdem die Kündigung gegenüber dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner offiziell erfolgt ist und die Ermittlung der materiellen Entschädigung (Schätzung) durchgeführt wurde. Die Ermittlung der materiellen Entschädigung erfolgt voraussichtlich im Sommer (Juni/Juli) 2017 durch Schätzer des Bezirksverbands.

Die Flächen für die Straßenerweiterung werden ab 1. Dez. 2017 für die Räumung zur Verfügung stehen. Im Rahmen des Straßenausbaus werden alle notwendigen Wiederherstellungsmaßnahmen in den Kleingärten (Zaunsetzung, Heckenpflanzung, Tore, sowie Bodenauflockerung und Raseneinsaaten soweit erforderlich) durch die ausführenden Auftragnehmer fachgerecht und in Absprache mit dem Bezirksverband Hannover der Kleingärtner e.V. und den betroffenen KleingärtnerInnen ausgeführt.
67.30 
Hannover / 05.12.2016