Drucksache Nr. 2502/2004:
Änderung der Hauptsatzung; zukünftige Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und Flächennutzungsplänen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2502/2004 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

  • 02.12.2004: Geschäftsordnungskommission: Die GOK war damit einverstanden, dass die vorliegende Dr. Nr. 2502/2004 mit 1 Anlage zur Änderung der Hauptsatzung als Übergangslösung beschlossen wird. Mit Inkrafttreten der neuen Bekanntmachungsverordnung Anfang nächsten Jahres soll gemeinschaftlich mit der Region Hannover ein Amtsblatt herausgegeben werden.
  • 02.12.2004: Verwaltungsausschuss: Einstimmig
  • 02.12.2004: Ratsversammlung: Einstimmig (Mehrheit der Ratsmitglieder gegeben)

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Geschäftsordnungskommission
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2502/2004
1
 

Änderung der Hauptsatzung; zukünftige Bekanntmachung von Satzungen, Verordnungen und Flächennutzungsplänen

Antrag,

die in Anlage 1 beigefügte Änderung der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Hannover zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Gender-Aspekte sind nicht berührt.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Die vorgeschlagene Änderung der Hauptsatzung ist notwendig, um die Möglichkeit der öffentlichen Bekanntmachung von Rechtsvorschriften der Landeshauptstadt Hannover zu sichern. Denn durch Art. 1 § 1 des Gesetzes zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen vom 05.11.2004 (Nds. GVBl. S.394) werden die Bezirksregierungen mit Wirkung zum 01. Januar 2005 aufgelöst. Damit fällt auch das Amtsblatt der Bezirksregierung Hannover weg, in dem die Landeshauptstadt bisher ihre Rechtsvorschriften bekannt gemacht hat. Deshalb muss durch eine neue Regelung in der Hauptsatzung ein anderer Veröffentlichungsweg geschaffen werden.

Die Möglichkeit, ein eigenes Verkündungsblatt zu gründen oder sich an einem fremden Verkündungsblatt zu beteiligen, wirft organisatorische und wirtschaftliche Fragen auf, die in der knappen Zeit bis zum Jahresende nicht geklärt und gelöst werden können. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, zumindest als Überbrückungslösung die schon bisher mit amtlichen Bekanntmachungen befassten beiden hannoverschen Tageszeitungen auch für die Bekanntmachung von Rechtsvorschriften in Anspruch zu nehmen.
 32.5 / 10.1
Hannover / 23.11.2004