Drucksache Nr. 2490/2008 N1:
Vereinbarung über den Jugendhilfekostenausgleich für die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege ab 01.01.2009 zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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2490/2008 N1
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Vereinbarung über den Jugendhilfekostenausgleich für die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege ab 01.01.2009 zwischen der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover

Antrag

zuzustimmen, die in der Anlage 1 beigefügte Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben der Tagespflege in der Region Hannover im Hinblick auf die Regelbedürftigkeit abzuschließen sowie die in der Anlage 2 genannten Aufwendungen festzuschreiben und die notwendigen Kostenbeiträge zu fordern.
Durch Abschluss der Vereinbarung sowie die Festschreibung des Aufwendungsersatzes für die Tagespflegepersonen und notwendigen Kostenbeiträge ergeben sich folgende Veränderungen in der Tagespflegebetreuung:
  • Für die qualifizierten Tagespflegepersonen wird ab 01.01.2009 das in Punkt 7.1 der Vereinbarung (Anlage 1) genannte Entgelt für Tagespflegepersonen gezahlt.
  • Das Tagespflegegeld wird jährlich dynamisiert gemäß Punkt 7.1 der Vereinbarung.
  • Die Höchstfördergrenze des täglichen Betreuungsangebotes wird von derzeit bis zu 8 auf bis zu 10 Betreuungsstunden ausgeweitet gemäß Punkt 7.1 der Vereinbarung.
  • Für nicht qualifizierte Tagespflegepersonen wird das in der Vereinbarung reduzierte Entgelt gezahlt gemäß Punkt 7.2 der Vereinbarung.
  • Bei der Betreuung im Haushalt der Eltern werden die Pflegegeldsätze werden der Aufwendungsersatz und die Kostenbeiträge bis zu 20 % reduziert. Für die bestehenden Tagespflegebetreuungen gilt gemäß Punkt 7.3 der Vereinbarung eine Besitzstandswahrung.
  • Betreuungsumfang und Heranziehung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot für Tagespflegepersonen richtet sich generell an beide Geschlechter. Im Rahmen der Prüfungskriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Vermittlung berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben eines bedarfsgerechten Platzangebotes werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten78.000,00 €4545.162900 4545.247100
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt78.000,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben103.000,00 €4545.000-760000
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt103.000,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-25.000,00 € 
Für das Jahr 2009 sind die finanziellen Auswirkungen noch nicht genau bezifferbar, da die vom Deutschen Verein herausgegebenen Pflegesätze voraussichtlich erst im Dezember 2008 für das Jahr 2009 bekannt gegeben werden. Daher ist die Höhe und die finanzielle Auswirkung der Dynamisierung des Tagespflegegeldes für 2009 noch nicht bekannt.
In der Anlage 2 ist der Aufwendungsersatz für die laufende Geldleistung auf Grundlage der vorliegenden Drucksache zu ersehen. Für das Jahr 2009 rechnet der Fachbereich Jugend und Familie mit einer weit höheren Anzahl von Anträgen auf Hilfe in Tagespflege (HzT) als im Jahr 2008 bzw. 2007. Auszugehen ist von ca. 750 Kindern, die im Jahr 2009 in Tagespflege betreut und finanzielle Zuschüsse erhalten werden (im Jahr 2007 waren es ca. 340 Kinder, im Jahr 2008 ca. 550 Kinder).

Ausgehend von ca. 750 Betreuungsplätzen in der Tagespflege ist im Jahr 2009 bei einer zu erwartenden Dynamisierung des Tagespflegegeldes im Umfang von maximal 1,5 % mit Mehrkosten in Höhe von 25.000 € zu rechnen.
Des Weiteren ist durch die Ausweitung der Betreuungsstunden von 8 auf 10 Stunden von einer Belastung des städtischen Haushaltes in Höhe von ca. 10.000 € jährlich auszugehen.
Bedingt durch die Reduzierung der Pflegegeldsätze des Aufwendungsersatzes und der Kostenbeiträge bei Betreuung im Haushalt der Eltern werden in der Summe Minderausgaben in Höhe von ca. 20.000 € entstehen. Im Verlauf des Haushaltsjahres 2009 werden die Minderausgaben durch den Bestandsschutz die Besitzstandswahrung der laufenden Betreuungsverträge noch nicht die volle Einsparungshöhe erreichen. Daher sind im Jahr 2009 Minderausgaben nur in Höhe von ca. 10.000 € zu erwarten.


Die Mittel für die Tagespflegebetreuung im Haushaltsentwurf der Verwaltung für das Jahr 2009 sind auskömmlich und können die aus dem Beschluss dieser Drucksache entstehenden Mehrkosten ausgleichen, da zum Beginn des Jahres 2009 noch nicht die volle Betreuungsanzahl von 750 Kindern in der Tagespflege erreicht sein werden.

Begründung des Antrages

Grundlage dieses Antrages ist die bestehende Beschlussdrucksache 0322/2007. Mit den dort genannten Gesetzesänderungen (TAG, KICK) hat die Tagespflege ihren Charakter als randständiges Angebot in der Kinderbetreuung verloren. Sie wurde neben der Betreuung in Kindertagesstätten zu einer der tragenden Säulen der Tagesbetreuung und Förderung von Kindern in der Landeshauptstadt Hannover. Eine wesentliche Zielsetzung des Gesetzgebers durch Tagespflege und den Ausbau von Krippen, Ganztags- und Hortplätzen den Eltern die Möglichkeit zu bieten, Familie und Berufsleben besser miteinander zu vereinbaren, ist erreicht worden. Die Nachfrage nach qualifizierten Tagespflegepersonen ist erheblich gestiegen. Gleiche Kriterien für die Auswahl, Schulung und Vergütung von Tagespflegepersonen sowie die Heranziehung der Eltern zu den Kosten wurden regionsweit erarbeitet. Auf Vorschlag der Hauptverwaltungsbeamten hat die Region Hannover im Mai 2008 erneut eine Arbeitsgruppe aus Vertretern/Vertreterinnen der Kommunen (mit und ohne eigenständigem Jugendamt) gebildet, um die vorhandenen Empfehlungen für die Aufgabenverteilung und Standards im Bereich der Kindertagespflege für die Städte und Gemeinden zu überarbeiten.
Wie schon in der letzten Regionsvereinbarung geregelt, sollen die Tagespflegepersonen gem. § 23 Abs. 2 SGB VIII eine laufende Geldleistung erhalten, die die Erstattung angemessener Kosten für den Sachaufwand vorsieht, einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung Anerkennung ihrer Förderungsleistung sowie nachgewiesene Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung und angemessenen Alterssicherung beinhalten. Für die Tagespflege werden regionsweit einheitliche Kostenbeiträge gemäß der in der Anlage 2 beigefügten Aufstellung angestrebt. Für Eltern, die sich aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht in der Lage sehen, ihren jeweiligen Beitrag zu entrichten, besteht auf Antrag - gemäß § 90 Abs. 3 und 4 SGB VIII - die Möglichkeit zur Durchführung einer sogenannten Zumutbarkeitsprüfung. Im Zuge dieses Verfahrens kann der Kostenbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden durch die Landeshauptstadt Hannover als öffentlicher Jugendhilfeträger ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist gewährt insoweit einen Zuschuss. Die Kostenerstattungsleistungen durch die Region Hannover sind im Punkt 10 der Vereinbarung geregelt.

Jährliche Dynamisierung des Tagespflegegeldes
Die an die qualifizierten Tagespflegepersonen zu zahlenden Geldleistungen sollen künftig dynamisiert und jährlich zum Beginn eines jeden Jahres neu angepasst werden. Diese Beträge richten sich regionseinheitlich nach den Sätzen der Vollzeitpflege (2. Stufe) für 7- bis 13-Jährige (siehe Anlage 2). Tagespflegepersonen ohne Qualifizierung erhalten weiterhin die bislang für die Landeshauptstadt Hannover festgesetzte Geldleistung in Höhe von 334,90 € (für 8 Std. Betreuung) zuzüglich der Beiträge für Sozialleistungen und Unfallversicherung. Bei einer jährlichen Dynamisierung muss mit durchschnittlichen 1- bis 1,5 % Mehrkosten pro Jahr gerechnet werden.
Bei Inanspruchnahme von Leistungen im Rahmen der Tagespflege haben Eltern entsprechend des Betreuungsbedarfes einen Kostenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe sich an den materiellen Aufwendungen ausrichtet. Bei einer jährlichen Dynamisierung der Entgelte für Tagespflegepersonen ist ebenfalls die Höhe der Kostenbeiträge entsprechend zu dynamisieren.

Ausweitung der Betreuungsstunden
Da immer mehr Alleinerziehende mindestens 8 Stunden arbeiten müssen (inklusive An- und Abfahrtzeit beträgt die tägliche Betreuung bei der Tagespflegeperson häufig mehr als 8 Stunden), ist eine Ausweitung der Betreuungsstunden auf bis zu 10 Stunden für die Tagespflegepersonen erforderlich. Mit der Erhöhung der Betreuungsstunden soll die Attraktivität für die Tätigkeit als Tagespflegeperson erhöht werden. Bei ca. 10% der Tagespflegebetreuungen ist eine entsprechende Ausweitung zu vermuten.

Nach Abzug des Elternbeitrages bzw. der Regionsausgleichszahlung ist von jährlichen Mehrkosten von ca. 10.000 € auszugehen.

Reduzierung der Pflegegeldsätze des Aufwendungsersatzes und der Kostenbeiträge bei Betreuung im Haushalt der Eltern
Bei einer Betreuung im Haushalt der Eltern wird der Aufwendungsersatz und der Kostenbeitrag um bis zu 20 % gesenkt, da die Tagespflegeperson keine zusätzlichen Ausgaben für die Betreuung des Kindes aufbringen muss. Für die bestehenden Tagespflegeverhältnisse gilt Besitzstandswahrung (Beginn der Betreuung vor dem 01.01.09). Betreuung im Haushalt der Eltern erfolgt bei ca. 10 % aller Tagespflegeverhältnisse. Es kann durch die Reduzierung von einer Minderausgabe in Höhe von 20.000 € jährlich ausgegangen werden. Die Minderausgabe wird erst in voller Höhe gültig, wenn die laufenden Tagespflegeverhältnisse beendet sind und damit die Besitzstandswahrung ausläuft.

Betreuungsumfang und Heranziehung
In einem Zeitraum von 6 Monaten sollte eine Veränderung der täglichen Betreuungsstunden nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden (z.B. bei Reduzierung der Arbeitszeit, Arbeitslosigkeit bzw. Beendigung der Ausbildung der Eltern). Die Höhe des Kostenbeitrages der Eltern für die Inanspruchnahme von Tagespflege orientiert sich an dem bewilligten/geleisteten Betreuungsumfang.

Ausblick
Zum 01.01.2009 soll das neue Kinderförderungsgesetz (KiFöG) in Kraft treten. Dieses Gesetz sieht vor, dass bis zum Jahr 2013 schrittweise eine bedarfsgerechte Betreuungsquote von durchschnittlich 35% für die Altersklasse der unter 3-jährigen Kinder erreicht werden muss. Außerdem ist zu erwarten, dass es zur Besteuerung der Tagespflegesätze kommt. Heute kann noch nicht abgeschätzt werden, in welchem Umfang durch die vorgesehenen Zuschüsse für die Krankenversicherung der Tagespflegepersonen Kosten auf die Landeshauptstadt Hannover zukommen werden.

Eine Neufassung wurde notwendig aufgrund der Änderung der Anlage 2, entsprechender Modifikationen im Text und redaktioneller Änderungen.
51.2 
Hannover / 13.11.2008