Informationsdrucksache Nr. 2474/2008:
Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen

Inhalt der Drucksache:

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2474/2008
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Integrationsplätze in Kindertageseinrichtungen

Der Rat hat im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2008 u.a. die Verwaltung beauftragt, über die Kommunalen Spitzenverbände mit der Niedersächsischen Landesregierung Gespräche zur Übernahme der Kosten für die Eingliederungshilfe (SGB XII) für Kinder unter 3 Jahren und Schulkinder für die integrative Betreuung in Kindertagesstätten aufzunehmen.

Außerdem wurden 100.000 € zusätzlich veranschlagt, um ab dem Kindertagesstättenjahr 2008/2009 5 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen einzurichten.

Die Rechtslage stellt sich derzeit wie folgt dar:

Bedürfen wesentlich behinderte Kinder i. S. d. § 53 SGB XII infolge ihrer Behinderung der Hilfe in einer teilstationären Einrichtung, so haben sie einen Anspruch auf einen Platz in einer solchen heilpädagogischen Einrichtung. Ein Rechtsanspruch auf integrative Betreuung erfolgt hieraus nicht (§ 12 Abs. 2 Nds. KiTaG). In der Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches ist auch die finanzielle Beteiligung des Landes für die Betreuung behinderter Kinder (3 - 6 Jahre) in integrativen Gruppen in Kindertagesstätten geregelt.

Im Hinblick auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz wird von städtischer Seite gefordert, dass im Zuge der Gleichbehandlung eine heilpädagogische Förderung für behinderte Kinder unter drei Jahren in Betreuungseinrichtungen erfolgt. Dafür ist es erforderlich, dass die 2. Durchführungsverordnung zum Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz entsprechend ergänzt wird. Sie sieht vor, dass in integrativen Kindergartengruppen die Personalkosten für eine heilpädagogische Fachkraft bis 38,5 Stunden bereits ab dem zweiten Kind pauschaliert übernommen werden sowie eine Pauschale pro Kind/Monat in Höhe von rund 348 € für alle weiteren Aufwendungen. Des Weiteren wird vom Land eine erhöhte Finanzpauschale (45 %) für die sozialpädagogische Fachkraft in einer integrativen Gruppe gezahlt. Bisher hat das Land dies für den Krippenbereich nicht aufgegriffen.

Integrative Betreuung in Krippen

Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 28.03.2008 den Niedersächsischen Städtetag über die zunehmende Nachfrage von Eltern nach einer Betreuungsmöglichkeit für ihre unter 3-jährigen behinderten Kinder in einer Krippe unterrichtet. Die derzeitige Sachlage im Stadtgebiet Hannover wurde erläutert. Aus städtischer Sicht wird die Einrichtung von Integrationskrippengruppen analog zu den Integrationsgruppen im Kindergartenbereich vorgeschlagen.

Folgendes Konzept hat das Land Niedersachsen den kommunalen Spitzenverbänden für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Krippen vorgestellt:

"Nachdem der örtliche Sozialhilfeträger (hier die Region Hannover) im Einzelfall den eingliederungsrechtlichen Bedarf des Kindes festgestellt hat, erteilt das Niedersächsische Kultusministerium die entsprechende auf den Einzelfall bezogene Ergänzung zur Betriebserlaubnis. Falls der individuelle Förderbedarf bei zehn Stunden pro Woche liegt und die tatsächliche Betreuungszeit mindestens fünf Stunden pro Tag beträgt, entscheidet der überörtliche Sozialhilfeträger. Liegt der Bedarf darunter, entscheidet der örtliche Sozialhilfeträger im eignen Wirkungskreis."

Im Sommer dieses Jahres hatten sich betroffene Eltern direkt an das Land Niedersachsen gewandt, weil sie eine integrative Betreuung für ihre Kinder in einer Krippe wünschten. Daraufhin hatte das Niedersächsische Sozialministerium Vertreter/innen der Region Hannover (örtlicher Sozialhilfeträger) und der Stadt Hannover (örtlicher Jugendhilfeträger) zu einem Gespräch eingeladen. Für alle betroffenen Kinder wurde eine Einzelintegration vom Niedersächsischen Sozialministerium anerkannt, so dass ein behinderungsbedingter Förderbedarf von jeweils 10 Stunden pro Woche für jedes Kind im Rahmen des SGB XII anerkannt wurde.

Ein Träger, der zwei behinderte Krippenkinder betreut, hat aufgrund dieser Entscheidung mitgeteilt, dass eine zusätzliche Betreuung von einer Vollzeitkraft (38,5 Stunden) erforderlich ist. Die vom Land anerkannten 20 Stunden sind nicht ausreichend, weil damit eine qualitative Betreuung aller Kinder in der Gruppe nicht ausreichend gewährleistet werden kann. Die Finanzierungslücke beträgt jährlich rund 25.000 €. Der Kita-Träger hat beim Land Niedersachsen daraufhin die Gruppenintegration entsprechend der Regelung für den Kindergartenbereich noch einmal beantragt. Er beruft sich auf den Grundsatz der Gleichbehandlung. Eine Entscheidung des Landes steht derzeit noch aus.

Eine landesgesetzliche Regelung bleibt abzuwarten, da hier der örtliche Jugendhilfeträger keine eigene Zuständigkeit hat.

Betreuungsangebote in Krippen
Bestand von integrativen Plätzen für Kinder unter 3 Jahren:

Stadtbezirk
Stadtteil
Integrative Gruppe
Plätze
Vahrenwald-List
List
DaDa e.V.
1
Linden-Limmer
Linden
Die Kurzen e.V.
2
Linden-Limmer
Linden
Krabbelgruppe Wittekids e.V.
1
Linden-Limmer
Limmer
Lauseengel e.V.
1
Döhren-Wülfel
Döhren
Walddorf Kindergarten Michael
1
Gesamt


6
Im Rahmen des Ausbauprogramms „5 x 300“ wird das Ziel verfolgt, stadtweit bis zum Jahr 2013 für unter 3-jährige Kinder mit Behinderung ein integratives Angebot in Höhe von 20 Plätzen vorzuhalten. Hierzu werden die Kosten eines Betreuungsplatzes für Kinder mit Behinderungen in der Krippe übernommen. Auch die Kosten den mit der Integration einhergehenden Platzverlust werden getragen. Der individuelle heilpädagogische Förderbedarf des einzelnen Kindes mit Behinderung kann von der Landeshauptstadt Hannover nicht übernommen werden, da hierfür, wie oben ausgeführt, der Träger der Sozialhilfe zuständig ist.

Die Schaffung von zusätzlichen Intergrationsplätzen erfordert, dass die Kindertagesstätte die räumlichen und personellen Anforderungen erfüllt. Ebenfalls muss entsprechend ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen.

Betreuungsangebote im Kindergarten
Im Kindergartenjahr 2008/2009 werden 101 behinderte Kinder in Kindertagesstätten betreut. Darüber hinaus stehen 174 Plätze in heilpädagogischen Einrichtungen zur Verfügung. Einzelintegrationsmaßnahmen sind auf das jeweilige Kind bezogen und enden mit dessen Schuleintritt.

Seit dem Kindertagesstättenbericht 2007 wurden bis zum 31.07.2008 in folgenden Stadtteilen neue Integrationsplätze im Kindergarten (3 – 6 Jahre) geschaffen:

Stadtbezirk
Stadtteil
Einrichtung
Gruppenstruktur
Plätze
Döhren-Wülfel
Döhren
Walddorf Kindergarten Heuersstr.
Einzelintegration im Kindergarten
1
Ricklingen
Wettbergen
Kindertagesstätte Hauptstr.
Einzelintegration im Kindergarten
1
Linden-Limmer
Linden-Mitte
Kinderladen Wittekids
Integrative Gruppe im Kindergartenbereich
2
Gesamt



4

Für das kommende Kindergartenjahr sind aufgrund der vorliegenden Anträge zwei Umwandlungen in integrative Gruppen geplant. Es handelt sich hierbei um die Kindertagestätte der Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt und dem Elternkindergarten Kirchrode im Stadtbezirk Döhren-Wülfel.
Für Kinder im schulpflichtigen Alter stehen im Stadtgebiet 4 Plätze in einer integrativen Hortgruppe zur Verfügung. Der sonderpädagogische Förderbedarf der Schulkinder wird über die Förderschulen erbracht.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen der Einrichtungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Betreuungseinrichtungen immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Es entstehen durch die Informationen keine finanziellen Auswirkungen.

51.4 
Hannover / 21.10.2008