Drucksache Nr. 2470/2019 E1:
Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2470/2019 E1
1
 

Einziehung einer Teilfläche der Adenauerallee

Antrag,


dem Änderungsantrag (Drucksache Nummer 15-2831/2019) aus dem Stadtbezirksrat Mitte (Anlage 1) nicht zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung


Änderungsantrag aus dem Stadtbezirksrat Mitte (15-2831/2019, Anlage 1)

Antrag:
Der Drucksache wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die LHH die öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich des weiteren Zoo-Eingangsbereiches (Radius von ca. 500m) in den nächsten Monaten auf Bestand, Bedarf und Potential hin untersucht und gemeinsam mit dem Bezirksrat und dem Zoo sowie ggfs. weiteren zu beteiligenden Gremien in Rat und Region einen Überarbeitungsprozess beginnt.

Hierfür sind insbesondere die nach dem Masterplan Mobilität angestrebten Modal-Split Werte zu Grunde zu legen und mit einer aktuellen Verkehrszählung zu hinterfüttern. Ziel soll es sein, den knappen öffentlichen Straßenraum neu zu denken.

Die Erreichbarkeit für Gäste aus dem Umland und aus weiter entfernt liegenden Orten mit dem Auto und Bus soll gewährleistet bleiben. Gleichzeitig muss vor Ort aber der immens gestiegene Bedarf an ausreichenden und qualitativ hochwertigen Flächen für Rad- und Fußverkehr entsprechend der hohen Bedeutung für den Bezirk (wie auch für die LHH) erfüllt werden.

Stellungnahme:


Anlass für die Einziehung der öffentlichen Flächen im Bereich des Einganges zum Zoo ist die Neugestaltung des Eingangsbereiches. Im Zuge dieser Baumaßnahmen sollen bislang öffentliche Verkehrsflächen, bei denen es sich aber ausschließlich um eine Grünfläche und eine kleinere befestigte Fläche neben dem öffentlichen WC handelt, in die Gesamtgestaltung des Eingangsbereiches mit einbezogen werden. Diese Flächen werden zukünftig vom Zoo mit gepflegt und sollen daher auch in den bestehenden Erbbaurechtsvertrag aufgenommen werden. Hierzu ist es allerdings erforderlich, dass die Flächen nicht mehr gewidmet sind.

Die vorgesehene Einziehung hat keinerlei Einfluss auf die bestehende Verkehrsabwicklung im Bereich des Zoos. Somit besteht aufgrund der geplanten Änderung auch nicht die Notwendigkeit, die beantragten umfangreichen Untersuchungen durchzuführen.

Anlagen



Anlage 1 – Änderungsantrag Nr. 15-2831/2019 zur DS 2470/2019
66.11 .2
Hannover / 04.02.2020