Für erzieherische Hilfen werden im Jahr 2008 voraussichtlich insgesamt 61,16 Mio. € benötigt.
Die Ausgaben des Vorjahres betrugen 56,4 Mio. €. Im Teiletat 351204 (Erziehungshilfe) stehen im Haushaltsjahr 2008 Mittel in Höhe von 55,66 Mio. € zur Verfügung.
Durch Umschichtungen im Fachbereichsetat können Mehrausgaben in Höhe von 1,4 Mio € gedeckt werden. Es bleibt ein ungedeckter Mehrbedarf in Höhe der überplanmäßigen Ausgabe von 4,1 Mio €.
Die Kostensteigerung hat folgende Ursachen:
Fallzahlsteigerung
Die Anzahl der
stationären Hilfen ist seit 2007 aus diversen Gründen angestiegen. Es ist ein zunehmender Verlust von adäquater Elternkompetenz zu verzeichnen und Hilfen werden oft zu spät in Anspruch genommen. Ambulante Hilfen sind dann häufig keine bedarfsgerechte Hilfe mehr, deshalb werden kostenintensive teilstationäre oder stationäre Hilfen erforderlich. Weiterhin sind stationäre Hilfen aufgrund psychischer Auffälligkeiten und hoher Gewaltbereitschaft bei Eltern, Kindern und Jugendlichen erforderlich.
Die Einführung des § 8a (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) in das Sozialgesetzbuch VIII - sowie eine Reihe spektakulärer Fälle von Kindesvernachlässigung und -misshandlung mit Todesfolge, verbunden mit einer entsprechenden Berichterstattung in den Medien hat zu einer Sensibilisierung einer breiten Öffentlichkeit geführt. Dies führt dazu, dass entsprechende Beobachtungen bzw. Verdachtsmomente schneller an die öffentliche Jugendhilfe weitergegeben werden.
Die Fallzahlentwicklung der Heimunterbringungen für Minderjährige (§ 27/34 SGB VIII) und Inobhutnahmen (§ 42 SGB VIII) ist in der Anlage 1 Abbildung 1 dargestellt. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. 2,3 Mio. €.
Junge Volljährige, deren Hilfe nach dem SGB VIII aus der Sicht des Fachbereiches beendet werden kann, haben Schwierigkeiten eine eigene Wohnung zu beziehen, da nach dem SGB II eine Rückkehr in das Elternhaus erwartet wird. Dies ist aufgrund der Vorgeschichte in der Regel nicht möglich.
Die Fallzahlentwicklung der Heimunterbringungen für Junge Volljährige (§ 41/34 SBG VIII) ist in der Anlage 1 Abbildung 2 dargestellt. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. 1 Mio. €.
Bei den
teilstationären Hilfen ist die Anzahl um 10,7 % aufgrund eines zusätzlichen Bedarfes für nicht beschulbare Kinder mit Sonderschulzuweisung gestiegen. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. 0,4 Mio. €.
Bei den
ambulanten Eingliederungshilfen ist eine Fallzahlsteigerung der kostenintensiven Schulbegleitungen um 66 % festzustellen. Dadurch wird Kindern mit bestimmten Formen seelischer Behinderung der Schulbesuch in Regelschulen ermöglicht. Die Hilfen werden auf der Grundlage ärztlicher Gutachten geleistet.
Die Fallzahlentwicklung zur Schulbegleitung (§ 35a ambulant SGB VIII) ist in der Anlage 1 Abbildung 3 dargestellt. Die zusätzlichen Kosten betragen ca. 0,4 Mio. €
Steigerung der Personalkosten bei den freien Trägern
Die Kosten für das Personal sind aufgrund der tariflich vereinbarten Anpassung gestiegen. Die Steigerungen sind insbesondere im Jahr 2008 und 2009 zu verzeichnen, weil für diese Zeiträume Steigerungen durch die Tarifvertragsparteien vereinbart sind. Die Steigerungen in den Jahren 2005 bis 2007 konnten im Rahmen des Teiletats ausgeglichen werden. Sie wirken sich durch die o.g. Fallzahlsteigerung im Jahr 2008 und 2009 zusätzlich als Mehrausgabe aus.
Maßnahmen zur Gegensteuerung
Eingeleitete Gegensteuerungsmaßnahmen dienen dazu, die Fallzahlentwicklung zu stabilisieren und zu senken. Es werden weiterhin präventive Ansätze verfolgt, um Adressaten besser zu erreichen, damit frühzeitig Hilfe geleistet werden kann, um kostenintensive stationäre Hilfen zu vermeiden.
Die vereinbarten Ziele der Hilfen sollen in einem kürzeren Zeitraum als bisher erreicht werden (Ausnahme Gefährdungsbereich). Dies betrifft besonders die Hilfen für Junge Volljährige.
Deckung
Bei der Deckung in Höhe von 3.5 Mio. € handelt es sich um die Nachzahlung von Landesmitteln.
Die überplanmäßige Ausgabe ist unabweisbar, da sonst die rechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Trägern nicht eingehalten werden können.