Drucksache Nr. 2457/2017:
Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen der Familie De Haën

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
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Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2457/2017
2
 

Vorsorgliche Untersuchungen stadteigener Flächen auf ehem. Besitzflächen der Familie De Haën

Antrag,

der Durchführung der in den Anlagen beschriebenen radiologischen Voruntersuchungen und ggf. erforderlicher ergänzender Untersuchungen zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Belange müssen nicht berücksichtigt werden, da eine potentielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch radiologische Strahlung nicht geschlechtsspezifisch ist.













Kostentabelle

Kostenaufstellung der geplanten radiologischen Voruntersuchungen

Radiologische Voruntersuchungen Flächen Abschnitt 1
40.000 €
Radiologische Voruntersuchungen Flächen Abschnitt 1 (50%-Anteil Region Hannover)
- 20.000 €
Radiologische Voruntersuchungen Flächen Abschnitt 2
86.000 €
Radiologische Voruntersuchungen Flächen Anschnitt 3
9.500 €
Radiologische Fachberatung Flächen Abschnitt 1
4.000 €
Radiologische Fachberatung Flächen Abschnitt 2
4.000 €
Radiologische Fachberatung Flächen Abschnitt 3
1.300 €
Summe
124.800 €
ð Die Finanzierung erfolgt aus dem 2012 beschlossenen und bis 2018 verlängerten Altlastenprogramm der LHH, für das entsprechend Rücklagen gebildet wurden.
Sollten radiologische Auffälligkeiten festgestellt werden, werden ergänzende Untersuchungen erforderlich, bei denen dann auch chemische Parameter untersucht werden. Insgesamt stehen im Altlastenprogramm 339.800 € für das Projekt zur Verfügung. D.h., dass noch 215.000 € für erforderliche Untersuchungen oder Maßnahmen etc. kurzfristig zur Verfügung stünden.

Sollte sich aufgrund der Ergebnisse der Voruntersuchungen und ggf. anschließender Untersuchungen weiterer Handlungsbedarf ergeben, wird für die entsprechenden Entscheidungen erneut eine Beschlussdrucksache vorgelegt.
Grundlage der Entscheidung wird dann eine Machbarkeitsstudie sein, die mögliche Maßnahmen analysiert, gegenüberstellt und bewertet. Für die Finanzierung dieser Maßnahmen kann zunächst auf die Rückstellung des Kleingartenkonzeptes, Teil Altlasten, zurückgegriffen werden. Dabei muss jedoch langfristig sichergestellt werden, dass für den eigentlichen Zweck der Rückstellung – die altlastenfreie Bereitstellung von Ersatzgärten für im Zuge der Wohnbauinitiative verlorengegangene Kleingärten – weiterhin ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Begründung des Antrages

Die Landeshauptstadt Hannover plant die Durchführung vorsorglicher radiologischer Voruntersuchungen auf stadteigenen Flächen (überwiegend Kleingartenanlagen, Teile von zwei Vereinssportanlagen, ein Regenrückhaltebecken), die sich nachweislich ehemals im Besitz der Familie De Haën befanden.


Die Hintergründe und der Anlass sind der Anlage 1 zu entnehmen, die betroffenen stadteigenen Flächen sowie die geplante Vorgehensweise von Seiten der LHH werden in der Anlage 2 dargestellt. Das Vorgehen ist eng mit der Region Hannover abgestimmt, daher ist die Anlage 1 ebenfalls Anlage einer entsprechenden Drucksache der Region.
67.1  Cz/Gru
Hannover / 16.10.2017