Drucksache Nr. 2448/2017:
Jahresabschluss 2016 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Inhalt der Drucksache:

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2448/2017
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Jahresabschluss 2016 der Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover (ZVK)

Antrag,

1. den Jahresabschluss 2016 der ZVK Hannover (Anlage 1) mit den Teilen

· Bilanz 2016

· Gewinn- und Verlustrechnung 2016

· Anhang 2016

· Anlagenspiegel 2016

· Lagebericht 2016


zu beschließen.

2. dem Vorschlag des Verantwortlichen Aktuars zuzustimmen,

· den Fehlbetrag i.H.v. 220.310,58 € in der freiwilligen Versicherung durch Buchung gegen die Verlustrücklage (143.086,70 €) auszugleichen,

· die Rückstellung für Leistungsverbesserung in der freiwilligen Versicherung (9.246,80 €) aufzulösen,

· den verbleibende Fehlbetrag (67.977,08 €) vorzutragen,

· den Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von 0,75 beizubehalten,

· für die Abrechnungsverbände der Pflichtversicherung (gem. § 66 der Satzung der ZVK) und der freiwilligen Versicherung (gem. § 68 der Satzung der ZVK) keine Zuteilung von Bonuspunkten zu beschließen,


3. die Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2016 zu beschließen

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (DS 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht erforderlich.

Kostentabelle

Die ZVK Hannover ist gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 5 NKomVG Sondervermögen der Landeshauptstadt Hannover. Direkte finanzielle Auswirkungen für den allgemeinen Haushalt entstehen durch den Inhalt dieser Drucksache nicht.

Begründung des Antrages

Für den Jahresabschluss 2016 gelten, nach der Gesetzesanpassung des § 130 Abs. 4 NKomVG und § 9 Abs. 2 der Satzung der ZVK, die Vorschriften für Eigenbetriebe entsprechend. Nach § 33 der Eigenbetriebsverordnung fasst der Rat die Beschlüsse über den Jahresabschluss und die Entlastung.

Vorbereitend beschließt gemäß § 6 Nr. 1 und 5 der Satzung der ZVK Hannover der Verwaltungsrat der ZVK über die Vorlage der Jahresrechnung, der Entlastung der Geschäftsführung sowie über die Maßnahmen zur Deckung von Fehlbeträgen in der freiwilligen Versicherung an den Rat der Landeshauptstadt Hannover. Der Verwaltungsrat der ZVK hat in seiner Sitzung am 27.09.2017 dieser Vorlage zugestimmt.

Zur Vorbereitung der Beschlüsse werden folgende Unterlagen vorgelegt:
Geschäftsbericht 2016 nebst
1. Bilanz des Jahres 2016 (Seite 47/48)
2. Gewinn- und Verlustrechnung des Jahres 2016 (Seite 49)
3. Anhang zum Jahresabschluss (ab Seite 50)
4. Lagebericht 2016 (ab Seite 12)
5. Risiko- und Prognosebericht 2016 (ab Seite 35),
Das Geschäftsjahr 2016 schließt mit einem positiven handelsrechtlichen Ergebnis von 18,8 Mio. € ab. Davon entfallen auf den Abrechnungsverband der Pflichtversicherung 15,7 Mio. € und auf den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung 3,1 Mio. €. Diese Überschüsse führen zu entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen versicherungstechnischen Rückstellungen. Zu diesem um 5,8 Mio. € über dem Planwert (13,0 Mio. €) liegenden Ergebnis haben insbesondere Steigerungen bei den Erträgen aus Umlagen sowie die Zunahme bei den Sonstigen Erträgen aufgrund der Auflösung einer Prozesskostenrückstellung geführt. Daneben hat der Verantwortliche Aktuar, Herr Dr. Friedemann Lucius, für die Deckungsrückstellung der freiwilligen Versicherung einen zusätzlichen Zuführungsbetrag in Höhe von 220,3 T€ ermittelt, der zunächst als Fehlbetrag ausgewiesen wird.

Das vom Verantwortlichen Aktuar erstellte Versicherungstechnische Gutachten hat zur Aufgabe, das versicherungstechnische Deckungskapital der bei der ZVK Hannover versicherten Leistungen zum Bilanzstichtag 31.12.2016 je Abrechnungsverband zu bestimmen. Die Höhe dieser Rückstellungen wird bestimmt nach den bestehenden Anwartschaften und Ansprüchen unter Verwendung der biometrischen Rechnungsgrundlagen gem. den jeweiligen Technischen Geschäftsplänen.
Im Abrechnungsverband der Pflichtversicherung ergibt sich ein Brutto-Deckungsrückstellungsbetrag von 1.762,2 Mio. €, der nur in die fiktive versicherungstechnische Bilanz einfließt. In der freiwilligen Versicherung hat der Verantwortliche Aktuar eine Brutto-Rückstellung in Höhe von 35,7 Mio. € ermittelt. Da die freiwillige Versicherung ein kapitalgedeckter Abrechnungsverband ist, wird dieser Rückstellungsbetrag sowohl in der versicherungstechnischen als auch in der Handelsbilanz ausgewiesen.

Aus dem Bericht zur Finanzlage des Verantwortlichen Aktuars ergibt sich aus der versicherungstechnischen Rechnung für die Pflichtversicherung für das Jahr 2016 – auf Grundlage einer fiktiven Bilanz – ein Fehlbetrag in Höhe von 18,56 Mio. €, wodurch sich die Rückstellung für Leistungsverbesserung entsprechend reduziert. Aus dem verbleibenden Betrag dieser Rückstellung sieht der Aktuar im Hinblick auf die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen, insbesondere durch das niedrige Zinsniveau sowie der biometrischen Risiken, keine Möglichkeit für die Gewährung von Leistungsverbesserungen/Bonifizierungen.
Für den Abrechnungsverband der freiwilligen Versicherung ergibt sich ein versicherungstechnischer Fehlbetrag in Höhe von 220,3 T€. Dies begründet sich darin, dass die für den Tarif 2002 erforderliche Zinsanforderung erneut verfehlt wurde. Da die aktuellen Entwicklungen des Kapitalmarktes keinen Anlass geben, von einer deutlichen Besserung auszugehen, ist als Konsolidierungsmaßnahme u.a. die Einführung eines neuen Tarifs 2017 zum 01.07.2017 im Verwaltungsrat der ZVK am 21.06.2017 beschlossen worden. Der Verantwortliche Aktuar schlägt vor, den Fehlbetrag von 220,3 T€ zunächst mit einer Buchung gegen die Verlustrücklage (143,1 T€) der freiwilligen Versicherung auszugleichen und die Rückstellung für Leistungsverbesserung (9,2 T€) aufzulösen. Der danach verbleibender Fehlbetrag ist in der Bilanz vorzutragen und im Jahr 2017 durch die geplante abrechnungsverbandsübergreifende Verlustrücklage auszugleichen. Eine Bonifizierung ist aus den genannten Gründen nicht möglich. Der Anpassungsfaktor gem. Abschnitt D.6 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Tarifs 2002 von derzeit 0,75 ist beizubehalten.

Das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt Hannover erteilt in seinem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk:
„Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Geschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität ist nicht zu beanstanden. Die ZVK wird wirtschaftlich geführt.“
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Hannover / 10.10.2017