Antrag Nr. 2448/2013:
Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Bebauung von Kleingärten und Grünflächen

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2448/2013 (Originalvorlage)
0406/2014 (Änderungsantrag)

Beratungsverlauf:

Antragsteller(in):

Fraktion DIE LINKE.

Inhalt der Drucksache:

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Antrag der Fraktion DIE LINKE. zur Bebauung von Kleingärten und Grünflächen

Antrag:

Die Ratsversammlung möge beschließen, Kleingarten-, und Grünflächen nicht leichtfertig für den geplanten Wohnungsbau zu opfern.

Zukünftiger Wohnraum soll daher prioritär
- im Geschosswohnungsbau erfolgen, es werden keine Kleingartenflächen ohne Zustimmung der NutzerInnen bebaut

- Die Bebauung von Kleingarten- und andere Grünflächen soll nur im Geschosswohnungsbau erfolgen. 20 Prozent der Wohnfläche sollen dabei einer sozialen Mietpreisbindung unterliegen.

Begründung:

Das Wohnkonzept 2025 der Landeshauptstadt Hannover sieht vor, bis 2025 ca. 12.300 Wohneinheiten zusätzlich in der Landeshauptstadt entstehen zu lassen. Ein ambitioniertes Ziel, wenn man sich vor Augen hält, dass dies ungefähr der Größe eines Stadtbezirkes entspricht. Allerdings sollen diese Wohneinheiten der Planung nach zu 43 % aus Einfamilienhäusern bestehen. Bedenkt man eine zur Verfügung stehende endliche Fläche ist der flächenverzehrende Einfamilien- oder Reihenhausbau in der geplanten Größenordnung ein Schritt in die falsche Richtung.

Verdeutlicht wird diese Fehlplanung durch den Umstand das das Wohnkonzept 2025, beispielsweise in Buchholz Kleefeld, erhebliche Kleingartenflächen zum Wohnungsbau vorsieht. Kleingärten und Grünflächen tragen aber ihrerseits zu einer nicht zu unterschätzenden Verbesserung der Lebensqualität der Stadt bei, so das von solchen Planungen Abstand genommen werden sollte. Zumal man annehmen kann dass, wenn man dem Geschosswohnungsbau den Vorzug geben würde, das Planungsziel an Wohnraumschaffung erfüllt werden könnte, ohne auf Grün- und Kleingartenflächen zurückzugreifen.

Oliver Förste
Fraktionsvorsitzender