Drucksache Nr. 2431/2007:
Anerkennung und Förderung der Kindertagesstätte des Trägers "Kita Kleine Königskinder" e.V.

Inhalt der Drucksache:

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2431/2007
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Anerkennung und Förderung der Kindertagesstätte des Trägers "Kita Kleine Königskinder" e.V.

Antrag,

zu beschließen,
  • die Kindertagesstätte des Vereins "Kita Kleine Königskinder" e.V. , Oisseler Str. 24 mit 27 Plätzen für Krippenkinder nach den Richtlinien über die Förderungsvoraussetzungen und Förderbeträge in Trägerschaft von als gemeinnützig anerkannten Vereinen anzuerkennen und
  • ab 01.11.2007 , spätestens ab Erteilung der Betriebserlaubnis und vorbehaltlich der Baugenehmigung, die laufenden Beihilfen zu gewähren.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Die Angebote der Kindertagesstätten richten sich generell an beide Geschlechter, insbesondere achten die Leitungen auf eine ausgewogene Belegung der Gruppen. Im Rahmen der Aufnahmekriterien werden zudem familiäre Rahmenbedingungen und Lebenssituationen bei der Platzvergabe berücksichtigt. Die gesetzlichen Vorgaben einer wohnortnahen und bedarfsgerechten Betreuung werden bei der Planung von Kindertagesstätten immer beachtet. Ziel ist auch hier die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben
Einrichtungsaufwand10.000,00 €4645.901/988400Zuwendungen159.000,00 €*4645.000/718000
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten800,00 €Einzelplan 9
Ausgaben insgesamt10.000,00 € Ausgaben insgesamt159.800,00 € 
Finanzierungssaldo-10.000,00 € Überschuss / Zuschuss-159.800,00 € 

*Die Finanzierung im Kindertagesstättenbereich erfolgt als Beihilfegewährung an den Träger. Hierbei werden von den Betriebsausgaben die zu erzielenden Einnahmen aus den Elternbeiträgen und der Landesförderung abgezogen, so dass es sich um einen Nettobetrag handelt.

Begründung des Antrages

Im Stadtbezirk Misburg-Anderten - und besonders im Stadtteil Anderten - besteht ein erheblicher Bedarf an Krippenplätzen. Durch die geplanten Gruppen des Vereins "Kita Kleine Königskinder" e.V. wird es möglich, Plätze für die Altersgruppe der 1/2 bis 3jährigen Kinder anzubieten. Auf Grund des Bedarfs und der räumlichen Bedingungen wird eine dieser Gruppen in Form einer 3/4 Betreuung angeboten.

Der Verein beabsichtigt die Anmietung von Räumlichkeiten in der Oisseler Str. 24 zum Betrieb der Einrichtung. Entsprechend der geplanten Nutzung werden die notwendigen Umbaumaßnahmen seitens des Trägers mit Hilfe von Sponsoren vorgenommen, so dass der Stadt keine Investitionskosten entstehen.

Durch die zusätzlichen Krippenplätze wird dem seit dem 01.01.2005 geltenden Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) Rechnung getragen. Dieses sieht einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote vor, wodurch Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden soll.

Der Träger hat seine Planungen am 07.09.2007 in der Kommission Kinder- und Jugendhilfeplanung vorgestellt. Die Kommission sprach eine einstimmige Beschlussempfehlung an den Jugendhilfeausschuss aus. Mit dem Niedersächsischen Kultusministerium, Referat für Tageseinrichtungen, fand eine Vorbesprechung statt. Eine Betriebserlaubnis wurde in Aussicht gestellt.

Die Aufwendungen für die laufende Förderung in Höhe von 159.000,00€ jährlich stehen im Kindertagesstättenbudget zur Verfügung. Darüber hinaus werden dem Verein einmalig Einrichtungsmittel in Höhe von max. 10.000,00€ gewährt.

Der Betriebsbeginn wird zum 1.11.2007 angestrebt, vorbehaltlich der erforderlichen baurechtlichen Genehmigung der geplanten Kindertagesstätte.
51.4 
Hannover / 05.10.2007