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Zuwendung zur Deckung der Sach- und Verwaltungskosten im Bereich der Jugendwohnbegleitung
Antrag,
zu beschließen, folgenden Trägern des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13,1 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2005 eine anteilige Zuwendung zur Deckung der Sach- und Verwaltungskosten in Höhe bis zu
Arbeiterwohlfahrt - Region Hannover e.V.
Jugendwohnen im Stadtteil 6.314,50 €
Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Stadt und Region Hannover
Liane - Mädchenwohnprojekt 3.157,25 €
Caritas Jugendsozialarbeit
Arbeiten und Wohnen 3.157,25 €
Diakonisches Werk - Stadtverband für Innere Mission in Hannover e.V.
Die Leine-Lotsen 6.314,50 €
zu gewähren.
Die entsprechenden Mittel stehen im Verwaltungshaushalt 2005 im Budget 3515B1 – Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Jugendwohnbegleitung berücksichtigt geschlechtsspezifische Belange, insbesondere durch ein Mädchenwohnprojekt.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | 0,00 € | | Betriebseinnahmen | 0,00 € | |
sonstige Einnahmen | 0,00 € | | Finanzeinnahmen von Dritten | 0,00 € | |
Einnahmen insgesamt | 0,00 € | | Einnahmen insgesamt | 0,00 € | |
Ausgaben | Ausgaben |
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Erwerbsaufwand | 0,00 € | | Personalausgaben | 0,00 € | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | 0,00 € | | Sachausgaben | 0,00 € | |
Einrichtungsaufwand | 0,00 € | | Zuwendungen | 18.943,50 € | 1.4510.718900.7 |
Investitionszuschuss an Dritte | 0,00 € | | Kalkulatorische Kosten | 0,00 € | |
Ausgaben insgesamt | 0,00 € | | Ausgaben insgesamt | 18.943,50 € | |
Finanzierungssaldo | 0,00 € | | Überschuss / Zuschuss | -18.943,50 € | |
Begründung des Antrages
Die „Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII“ (Anlage DS 682/2000) sieht vor, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu einem Prozentsatz von Hundert der tatsächlich entstandenen Personalkosten der Vergütungsgruppe IV b gefördert werden sollen. Darüber hinaus sollen pro Trägermaßnahme Haushaltsmittel für Sach- und Verwaltungskosten in Höhe von 5.113,-- € bereitgestellt werden.
Für die Träger der Jugendwohnbegleitung wurden im Haushaltsjahr 2005 Mittel in Höhe von insgesamt 322.000,-- € in HHST 1.4520.718800.8 eingestellt. Dieser Haushaltsansatz wurde unter Achtung der Förderrichtlinie und entsprechend der Maßnahmeanzahl pro Träger aufgeschlüsselt und zur Finanzierung der Personalkosten in Höhe von insgesamt 310.266,-- € bereitgestellt.
Die verbleibenden Haushaltsmittel in Höhe von 11.734,-- € wurde den Trägern zu gleichen Maßnahmeanteilen in Höhe von 1.955,67 € für Sach- und Verwaltungskosten gewährt.
Unter Berücksichtigung der anfallenden Personalkosten und bei einem in der Höhe insgesamt unveränderten Haushaltsansatz konnte im Haushaltsjahr 2005 der in der Förderrichtlinie maximal veranschlagte Sach- und Verwaltungskostenanteil pro Trägermaßnahme in Höhe von 5.112,92 € nicht gewährt werden.
Zur maximalen Erfüllung der Förderrichtlinie im Haushaltsjahr 2005 sind zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 18.943,50 € erforderlich. Die Mittel zur Deckung stehen haushaltsrechtlich im Budget 3515B1 – Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.
51.5 04
Hannover / 18.11.2005