Drucksache Nr. 2384/2005:
Zuwendung zur Deckung der Sach- und Verwaltungskosten im Bereich der Jugendwohnbegleitung

Inhalt der Drucksache:

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2384/2005
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Zuwendung zur Deckung der Sach- und Verwaltungskosten im Bereich der Jugendwohnbegleitung

Antrag,

zu beschließen, folgenden Trägern des sozialpädagogisch begleiteten Wohnens im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13,1 SGB VIII für das Haushaltsjahr 2005 eine anteilige Zuwendung zur Deckung der Sach- und Verwaltungskosten in Höhe bis zu


Arbeiterwohlfahrt - Region Hannover e.V.
Jugendwohnen im Stadtteil 6.314,50 €

Bund der Deutschen Katholischen Jugend in Stadt und Region Hannover
Liane - Mädchenwohnprojekt 3.157,25 €

Caritas Jugendsozialarbeit
Arbeiten und Wohnen 3.157,25 €

Diakonisches Werk - Stadtverband für Innere Mission in Hannover e.V.
Die Leine-Lotsen 6.314,50 €

zu gewähren.

Die entsprechenden Mittel stehen im Verwaltungshaushalt 2005 im Budget 3515B1 – Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Jugendwohnbegleitung berücksichtigt geschlechtsspezifische Belange, insbesondere durch ein Mädchenwohnprojekt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei der Hsh-Stelle
(im Budget Nr.)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von Dritten0,00 €Betriebseinnahmen0,00 €
sonstige Einnahmen0,00 €Finanzeinnahmen von Dritten0,00 €
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
Erwerbsaufwand0,00 €Personalausgaben0,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung0,00 €Sachausgaben0,00 €
Einrichtungsaufwand0,00 €Zuwendungen18.943,50 €1.4510.718900.7
Investitionszuschuss an Dritte0,00 €Kalkulatorische Kosten0,00 €
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt18.943,50 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-18.943,50 € 

Begründung des Antrages

Die „Förderrichtlinie über die Gewährung von Leistungen zum sozialpädagogisch begleiteten Wohnen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach §13 SGB VIII“ (Anlage DS 682/2000) sieht vor, dass im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu einem Prozentsatz von Hundert der tatsächlich entstandenen Personalkosten der Vergütungsgruppe IV b gefördert werden sollen. Darüber hinaus sollen pro Trägermaßnahme Haushaltsmittel für Sach- und Verwaltungskosten in Höhe von 5.113,-- € bereitgestellt werden.

Für die Träger der Jugendwohnbegleitung wurden im Haushaltsjahr 2005 Mittel in Höhe von insgesamt 322.000,-- € in HHST 1.4520.718800.8 eingestellt. Dieser Haushaltsansatz wurde unter Achtung der Förderrichtlinie und entsprechend der Maßnahmeanzahl pro Träger aufgeschlüsselt und zur Finanzierung der Personalkosten in Höhe von insgesamt 310.266,-- € bereitgestellt.

Die verbleibenden Haushaltsmittel in Höhe von 11.734,-- € wurde den Trägern zu gleichen Maßnahmeanteilen in Höhe von 1.955,67 € für Sach- und Verwaltungskosten gewährt.

Unter Berücksichtigung der anfallenden Personalkosten und bei einem in der Höhe insgesamt unveränderten Haushaltsansatz konnte im Haushaltsjahr 2005 der in der Förderrichtlinie maximal veranschlagte Sach- und Verwaltungskostenanteil pro Trägermaßnahme in Höhe von 5.112,92 € nicht gewährt werden.



Zur maximalen Erfüllung der Förderrichtlinie im Haushaltsjahr 2005 sind zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 18.943,50 € erforderlich. Die Mittel zur Deckung stehen haushaltsrechtlich im Budget 3515B1 – Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung.
51.5 04
Hannover / 18.11.2005