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Widmung von Straßen im Stadtbezirk Buchholz-Kleefeld
Antrag,
der Widmung der in der Anlage 1 genannten Straße mit den angegebenen Beschränkungen als Gemeindestraße zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Stichstraße, abgehend von der Neue-Land-Straße in Höhe des Hauses Nr. 25 Richtung Norden, ist im Jahre 1985 bereits in einem Abschnitt von 42m Länge als Gehweg gewidmet worden (Drucksache Nr. 1210/1985). Die in der Zwischenzeit fortgeschrittene Bebauung sowie die noch geplante weitere Bebauung machen eine Erweiterung der Widmung erforderlich. Die Stichstraße soll daher zukünftig als Geh- und Radweg gewidmet werden, eine Zufahrt in die Grundstücke soll straßenrechtlich ermöglicht werden.
66.11
Hannover / 19.10.2012