Drucksache Nr. 2381/2005:
Leinewehr Döhren
- Vereinbarung über die Kostenbeteiligung
zwischen Land, Region und Stadt

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2381/2005 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
2381/2005
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Leinewehr Döhren
- Vereinbarung über die Kostenbeteiligung
zwischen Land, Region und Stadt

Antrag,

den nachstehenden Punkten als wesentlichen Teilen für eine der anliegenden geänderten Vereinbarung zwischen Land, Region und Stadt zuzustimmen:

1. Land und Region beteiligen sich an den erfolgten Umbauarbeiten der Hauptwehranlage
mit maximal je 1/3 von 2.150.000 € = rd. 716.667 € (Gesamtbeteiligung rd. 1.433.333 €).

2. Land und Region beteiligen sich an den Sanierungsarbeiten der Schütztafeln der
Wehranlage im Turbinenkanal mit einer Pauschale in Höhe von je 150.000 €.
(Gesamtbeteiligung: pauschal 300.000 €).

3. Die Verantwortung für die Wehreinrichtung geht nach Vertragsunterzeichnung auf die
Stadt Hannover über.

Finanzielle Auswirkungen

Die Sanierung wird über den städtischen Haushalt abgewickelt.
Haushaltsstelle: 2.6040.950000.7-001
Bezeichnung: Sanierung Leinewehr Döhren
Mittelbereitstellung: 2.150.000 € in 2003 - 2005
Dabei wurden als Anteilsfinanzierung Investitionszuweisungen des Landes und der Region Hannover von jeweils 1/3 berücksichtigt.


Das Gleiche gilt für die im Verwaltungsentwurf 2006 des Investitionsprogramms
2005 – 2009 für das Jahr 2008 veranschlagte Sanierung der „Schütztafeln der Wehranlage im Turbinenkanal“

Mittelbereitstellung: 450.000 € in 2008
Anteilsfinanzierung des Landes und der Region Hannover jeweils pauschal 1/3.

Die gesamten Investitionszuweisungen von Land und Region betragen somit
ca.1.733.333 €.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Aussagen zur Geschlechterdifferenzierung gemäß Beschluss des Rates vom 03.07.2003 (Drucksache Nr. 1278/2003) sind im Falle dieser Drucksache nicht relevant und werden daher auch nicht näher ausgeführt.

Kostentabelle

Die finanziellen Auswirkungen sind in einer Kostentabelle nicht darstellbar.

Begründung des Antrages

Seit dem Frühjahr 2003 hat die Stadt mit den Partnern der Vereinbarung von 1978 eine Reihe von Gesprächen über deren Zustimmung zur Kostenbeteiligung an der Sanierung der Wehranlage geführt. Nach der bestehenden Vereinbarung von 1978 sind die Kosten der Anlage zu je 1/3 zu tragen. Land und Region hatten von Beginn der Gespräche an ihre Zustimmung von einer Beendigung einer weiteren Kostenbeteiligung an den Wehranlagen nach Abschluss der Arbeiten abhängig gemacht. Das Land hat die Vereinbarung gemäß §8 gekündigt. Die Stadt hat dieser Kündigung widersprochen.

Die von der Stadt vertretene Position –Drittelung der aktuellen Sanierungskosten und anschließend Aussetzung der Kostenbeteiligung für eine Dauer von 50 Jahren –wurde jetzt vom Land endgültig abgelehnt. Gleichzeitig wurde jedoch vom Land nach erfolgter Abstimmung mit der Region ein Vorschlag für eine Änderungsvereinbarung unterbreitet, der zwar eine Kostenbeteiligung an den Umbauarbeiten der Wehranlage vorsieht, aber danach eine weitere Kostenbeteiligung von Land und Region dauerhaft ausschließt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein Fortbestehen der Vereinbarung von 1978 nur mit einem Rechtsstreit zu erwirken. Der Ausgang ist wegen schwer abschätzbarer Konsequenzen aus dem Wasser- und Vertragsrecht risikoreich und beinhaltet die Möglichkeit, dass auch eine Beteiligung an den Kosten der gerade durchgeführten Wehrsanierung in Höhe von
ca. 2.150.000 € entfallen kann.

Der vorgelegte Vorschlag sieht vor, dass Land und Region sich an den aktuellen und absehbar notwendigen Investitionen beteiligen. Dazu gehört neben den bereits erfolgten Investitionen an der Hauptwehranlage auch eine noch ausstehende Sanierung von Einrichtungen am Turbinenkanal. Zukünftig ist dann die Stadt allein für die Wehranlage Döhren verantwortlich.








Zu den im Antrag genannten wesentlichen Punkten sind noch folgende Hinzweise zu geben:

Durch den Bau einer festen Wehrschwelle ist eine Lebensdauer dieser Anlage von ca. 90 Jahren sichergestellt. Unterhaltung und Betriebskosten für diesen Teil der Wehranlage können als äußerst gering eingestuft werden. Land und Region beteiligen sich an den erfolgten Umbauarbeiten der Hauptwehranlage mit maximal je 1/3 von 2.150.000 € = rd. 716.667 €. Gesamtbeteiligung rd. 1.433.333 €.

Land und Region beteiligen sich an den Sanierungsarbeiten der Schütztafeln der Wehranlage im Turbinenkanal mit einer Pauschale in Höhe von je 150.000 €, da diese Arbeiten voraussichtlich erst in 2008 ausgeführt werden können.

Die Gesamtkosten betragen bei einer Haltbarkeit von 40 Jahren rd. 450.000 €. Gesamtbeteiligung pauschal 300.000 €.

Die Verantwortung für die Wehreinrichtung geht nach Vertragsunterzeichnung auf die Stadt Hannover über.
 66.3
Hannover / 18.11.2005