Drucksache Nr. 2376/2004 N1 E1:
Antrag des Stadtbezirksrates Mitte zur Drucksache 2376/2004 N1 Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Freizeitheime, Freizeitzentren und Bürgerhaus Misburg).

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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1. Ergänzung
2376/2004 N1 E1
1
 

Antrag des Stadtbezirksrates Mitte zur Drucksache 2376/2004 N1 Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Freizeitheime, Freizeitzentren und Bürgerhaus Misburg).

Antrag,

zu beschließen, dem Antrag des Stadtbezirksrates Mitte zur Drucks. Nr. 2376/2004 N1 (Anlage) nicht zu folgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit den Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen ist keine geschlechtsbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.

Kostentabelle


siehe Drucks. Nr. 2376/2004 N1





Begründung des Antrages


Der Stadtbezirksrat Mitte hat in seiner Sitzung am 17.1.2005 den beiliegenden Änderungsantrag der CDU-Fraktion (Drucks. Nr. 15-0131-2005) beschlossen.

Demnach sollen

· keine Erhöhungen bei den gemeinwohlorientierten Anmietungen erfolgen und
· die kommerziellen Nutzer ab sofort mit den Nutzungsgebühren zu Anlage 3 der Drucksache belastet werden.


Die Verwaltung empfiehlt, dieser Empfehlung des Stadtbezirksrates Mitte nicht zu folgen und es bei den beantragten Veränderungen gemäß Drucks. Nr. 2376/2004 N 1 zu belassen.

Nach den Beschlüssen zum Haushaltskonsolidierungsprogramm V (Drucks. Nr. 2669/2003) sind aus der Vermietung von Räumen in den städtischen Stadtteilkultureinrichtungen Mehreinnahmen in Höhe von 100.000,-- € zu erzielen. Um diesen Konsolidierungsbeitrag zu erreichen, ist die von der Verwaltung vorgeschlagene Neustrukturierung der Miet- und Benutzungsbedingungen und Erhöhung der Mietpreise erforderlich. Der bei einem Verzicht auf eine Erhöhung bei den gemeinwohlorientierten Anmietungen wegfallende Konsolidierungsbetrag kann auf andere Weise vom Bereich Stadtteilkulturarbeit nicht erbracht werden.

Ein Vorziehen der Preiserhöhung für kommerzielle Nutzungen von 2007 auf 2005 würde nach Einschätzung der Verwaltung momentan eher zu Mindereinnahmen führen.

Der Kulturausschuss hat der Drucks. Nr. 2376/2004 N1 zugestimmt.


 Dez. IV
Hannover / 01.02.2005