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Die Neufassung wurde um den Stadtbezirksrat 3 ergänztMiet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen (Freizeitheime, Freizeitzentren und Bürgerhaus Misburg)
Antrag,
· den in der Anlage 1 neu gefassten Miet- und Benutzungsbedingungen für die
kommunalen kulturellen Einrichtungen in den Stadtteilen und
· den in der Anlage 2 vorgeschlagenen Preisen ab 1.1.2005 und
· den in der Anlage 3 vorgeschlagenen Preisen ab 1.1.2007
zuzustimmen.
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Mit den Miet- und Benutzungsbedingungen für die kommunalen kulturellen Einrichtungen ist keine gruppenbezogene Bevorzugung oder Benachteiligung verbunden.
Kostentabelle
Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionen | in € | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position | Verwaltungs- haushalt; auchInvestitions- folgekosten | in € p.a. | bei der Hsh-Stelle (im Budget Nr.)/ Wipl-Position |
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Einnahmen | Einnahmen |
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Finanzierungsanteile von Dritten | €0.00 | | Betriebseinnahmen | €100,000.00 | mehrere Hsh-Stellen im Budget 443011 |
sonstige Einnahmen | €0.00 | | Finanzeinnahmen von Dritten | €0.00 | |
Einnahmen insgesamt | €0.00 | | Einnahmen insgesamt | €100,000.00 | |
Ausgaben | Ausgaben |
---|
Erwerbsaufwand | €0.00 | | Personalausgaben | €0.00 | |
Hoch-, Tiefbau bzw. Sanierung | €0.00 | | Sachausgaben | €0.00 | |
Einrichtungsaufwand | €0.00 | | Zuwendungen | €0.00 | |
Investitionszuschuss an Dritte | €0.00 | | Kalkulatorische Kosten | €0.00 | |
Ausgaben insgesamt | €0.00 | | Ausgaben insgesamt | €0.00 | |
Finanzierungssaldo | €0.00 | | Überschuss / Zuschuss | €100,000.00 | |
Ab dem Haushaltsjahr 2007.
Begründung des Antrages
Das Haushaltskonsolidierungsprogramm V (Drucks. Nr. 2669/2003) sieht insgesamt Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € aus der Vermietung von Räumen in den städtischen Stadtteilkultureinrichtungen vor. Diese sollen teilweise durch weitere Intensivierung der Nutzung, strukturelle Veränderungen und teilweise durch Erhöhung der Mietpreise erreicht werden.
Neben einigen redaktionellen Änderungen, deren Notwendigkeit sich aus den praktischen Erfahrungen der letzten zwei Jahre ergeben hat, werden zum 01.01.2005 die bisher 4 Mietkategorien auf 2 Kategorien reduziert. Die bisherige Gruppe III (Großveranstaltung) entfällt wegen mangelnder praktischer Relevanz und die bisherigen Gruppen I (Anmietungen besonders förderungswürdiger Vereinigungen) und IV (Sonstige Anmietungen) werden zu einer Kategorie zusammengefasst, weil die eindeutige und gerechte Abgrenzung zwischen diesen beiden Gruppen immer schwieriger geworden ist. Ab 2005 gibt es damit noch folgende Mietkategorien:
Gruppe I:
Anmietungen zur Durchführung von Veranstaltungen und Aktivitäten von Vereinen, Initiativen und der öffentlichen Hand, die gemeinwohlorientiert sind, sowie von Privatpersonen, es sei denn, die Veranstaltungen haben einen überwiegend gewinnorientierten Charakter.
Gruppe II:
Sonstige Anmietungen, insbesondere Anmietungen von gewinnorientierten Veranstaltern.
Mit diesen Änderungen wird wesentlich zur Deregulierung in diesem Segment beigetragen. Die Transparenz erhöht sich, der Bearbeitungsaufwand reduziert sich erheblich.
Für das Jahr 2005 sind Mehreinnahmen im Vergleich zu den Ansätzen im Verwaltungs-
entwurf nicht zu erwarten.
Ab dem 01.01.2007 werden die Preise der Gruppe 1 um 10%, die Preise der Gruppe 2 um 15 % erhöht werden. Eine Anpassung der Einnahmeansätze im Gesamtumfang von 100.000 € wird im Verwaltungsentwurf 2007 vorgesehen. Die Verwaltung wird sich weiterhin bemühen, bis dahin im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten den Ausstattungsstandard in den Sälen und Gruppenräumen zu verbessern.
Die zurzeit gültigen Miet- und Benutzungsbedingungen sind zu Vergleichszwecken als Anlage 4 beigefügt.
43.20
Hannover / Nov 10, 2004