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Umbesetzung in Gremien
Antrag,
der Umbesetzung im Vorstand des Senior- Bödeker- Stifts zuzustimmen:
bisher: neu:
Oberbürgermeister Stadtoberamtsrat
Stephan Weil Karl-Heinz Kaune
Stadtrat
Thomas Walter
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Die Mitglieder des Vorstandes werden entweder kraft Amt berufen oder vom Stiftungsvorstand auf Vorschlag von Fachverbänden ausgewählt. Die Vertretung der Landeshauptstadt Hannover soll der/die Leiter/-in der OE 57.1 (Wirtschaftliche Hilfe in Einrichtungen) wahrnehmen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Die Satzung des Senior-Bödeker-Stifts ist in einigen Einzelbestimmungen neu gefasst worden. Das Nds. Innenministerium als Stiftungsaufsicht sowie das Finanzamt Hannover-Nord (für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit) haben dem Entwurf der Satzung zugestimmt, die am 11.04.2008 in Kraft getreten ist.
In der neuen Satzung wird im Einvernehmen mit der LHH u. a. die Zusammensetzung des Vorstandes dergestalt neu geregelt, dass deren Vertretung künftig von einem/ einer sachkundigen Mitarbeiter/-in aus dem Bereich der Seniorenarbeit wahrgenommen wird. Die im bisherigen Stiftungsrat vorgesehene Vertretung durch den Oberbürgermeister und den Jugend- und Sozialdezernenten entfällt damit. Die Zusammensetzung des Vorstands ergibt sich damit – wie folgt – aus § 6 der neuen Stiftungssatzung:
Der Vorstand besteht aus 7 Mitgliedern und zwar aus
1. einer/einem von der/dem Stadtsuperintendentin/ Stadtsuperintendenten benannten stadthannoverschen Pastor/-in
2. einer/einem von der Stadt benannten sachkundigen Mitarbeiter/-in aus dem Bereich der Seniorenarbeit,
3. der/dem Geschäftsführer/-in des Stifts
4. der Oberin des Stifts
5. einer/einem Bürger/-in (Baufachfrau/-fachmann)
6. zwei weiteren Bürgerinnen/ Bürgern, die nach Möglichkeit im Sozialbereich tätig sind oder tätig gewesen sein sollen
Der Rat stellt die Umbesetzung durch Beschluss fest.
Dez. III
Hannover / 06.10.2008