Drucksache Nr. 2372/2006:
Eingabe von Frau Kerstin Osterkamp, Theda-Behme-Straße 27, 30457 Hannover gemäß § 22 der Niedersächsischen Gemeindeordnung NGO (Petition Nr. 04/06)

Informationen:

verwandte Drucksachen:

2372/2006 (Originalvorlage)

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Ricklingen

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
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2372/2006
1
 

Eingabe von Frau Kerstin Osterkamp, Theda-Behme-Straße 27, 30457 Hannover gemäß § 22 der Niedersächsischen Gemeindeordnung NGO (Petition Nr. 04/06)

Antrag,

zu beschließen, die Petition von Frau Kerstin Osterkamp vom 12.10.2006 zurückzuweisen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

In ihrer Petition beantragt Frau Osterkamp den unverzüglichen Bau des Gehweges auf der Nordseite der Theda-Behme-Straße unabhängig vom Endausbau der Fahrbahn und der Beendigung der Hochbaumaßnahmen auf der Südseite der Theda-Behme-Straße durch die Delta-Bau AG. Sie begründet Ihren Antrag damit, dass in der Ida-Boie-Straße und im Margot-Büttner-Weg auch so verfahren wurde. Von der Theda-Behme-Straße aus wird ein Gartentor zum Garten der Petentin erschlossen. Sie hat als einzige der zur Zeit 3 Anlieger einen Zugang zu der nicht ausgebauten nördlichen Nebenanlage der Theda-Behme-Straße. Der Zugang zum Hauseingang erfolgt über einen nördlich des Grundstücks gelegenen ausgebauten Privatweg. In diesem Bereich sind die Verkehrsflächen bereits fertig gestellt. Die zukünftigen Gehwegflächen auf der Nordseite der Theda-Behme-Straße sind provisorisch auf voller Länge (ca. 60 m) in einer Breite von 4.50 m mit Schotter befestigt. Die Straßenbeleuchtung konnte bisher noch nicht aufgestellt werden, da die Gehwegflächen vor dem Ausbau noch aufgefüllt werden müssen.




Zu dem Hinweis auf den Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ist festzustellen, dass ursprünglich im Frühjahr 2005 geplant war, analog zum Ausbau der Nebenanlagen in der Ida-Boie-Straße und des Margot-Büttner-Weges auch die nördliche Nebenanlage der Theda-Behme-Straße ausgebaut werden sollte. Da zu diesem Zeitpunkt die Nileg auf dem angrenzenden Grundstück mit dem Bau von Reihenhäusern begann und die Baustelle über die nördliche Nebenanlage erschlossen wurde, wurde der Ausbau der Nebenanlage im strittigen Bereich zurückgestellt, während die anderen Straßen ausgebaut wurden. Es ist richtig, dass zu diesem Zeitpunkt geplant war, den Endausbau des Gehweges und der Parkbuchten auf der Nordseite der Theda-Behme-Straße Ende 2005 nach Abschluss des Hochbaus auf dem Baufeld der Nileg durchzuführen.

Zu diesem Zeitpunkt war jedoch noch unbekannt, dass die Delta-Bau AG ebenfalls 2005 mit dem Hochbau auf der Südseite der Theda-Behme-Straße beginnen würde. Diese Baumaßnahme ließ aus Sicht der Verwaltung einen isolierten Ausbau der nördlichen Nebenanlage nach Abschluss der Baumaßnahmen der Nileg auf der Nordseite der Straße Ende 2005 unsinnig erscheinen, da sich einerseits die Straßenbauarbeiten und der Hochbau gegenseitig behindert hätten, andererseits ein kompletter Ausbau der gesamten Verkehrsfläche (Straße und beidseitig Gehwege und Parknischen) nach Abschluss der Baumaßnahmen der Delta-Bau AG einfacher und wirtschaftlicher durchführbar wäre. Es wurde deshalb entschieden, die noch nicht endgültig ausgebauten Verkehrsflächen der Theda-Behme-Straße nach Abschluss der Baumaßnahmen der Delta-Bau AG Anfang 2007 auszubauen. Die Baumaßnahme wird zur Zeit ausgeschrieben. Da die Maßnahme bereits ausgeschrieben wird, hat sich die Petition von Frau Osterkamp aus Sicht der Verwaltung inzwischen erledigt. Darüber hinaus ist festzustellen, dass durch die Entrichtung der Erschließungsbeiträge zwar ein Anspruch auf die Herstellung der Erschließungsanlagen entsteht, jedoch kein Anspruch auf einen Zeitpunkt der Herstellung. Im Zusammenhang mit der Erschließung von neuen Wohngebieten ist die Verwaltung zwar bemüht, die Erschließungsanlagen möglichst zeitnah herzustellen, hat aber auch im Sinne der zukünftigen Anlieger auf eine möglichst wirtschaftliche Vorgehensweise zu achten.
66.2 
Hannover / 05.12.2006