Informationsdrucksache Nr. 2357/2004:
Laufende Beschaffungsmittel 2005 in den Haushaltsstellen 521/522
Schuleinrichtungen, Aufwand - und 591/592 - Lehr- und Unterrichtsmittel
des Einzelplanes 2

Inhalt der Drucksache:

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In den Schulausschuss
An die Stadtbezirksräte 01 - 13 (zur Kenntnis)
 
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2357/2004
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Laufende Beschaffungsmittel 2005 in den Haushaltsstellen 521/522
Schuleinrichtungen, Aufwand - und 591/592 - Lehr- und Unterrichtsmittel
des Einzelplanes 2

Informationsdrucksache

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2005 enthält bei den Haushaltsstellen 521/522 und 591/592 Mittel in Höhe von 2.341.400 Euro. Auf die Grundschulen, für die Ein-
zelveranschlagungen nach Stadtbezirken durchgeführt werden, entfallen hiervon 893.300 Euro.


A. Verfügungsmittel zur Deckung laufender Ausgaben

200 Euro je Schülerkasse im Primarbereich
235 Euro je Schülerklasse im Sekundarbereich I
375 Euro je Schülerklasse im Sekundarbereich II

Die Mindestsummen für kleinere Schulen sind nach Bereichen gestaffelt und belaufen sich auf folgende Beträge:

Primarbereich Sekundarbereich I Sekundarbereich II

bis 9 Schülerklassen 1.860 Euro 2.275 Euro 3.450 Euro


Die Integrierten Gesamtschulen erhalten den Sekundarbereich II-Satz auch für den Primarbereich und für den Sekundarbereich I.

Für Integrationsklassen kommt ein Zuschlag von 50 % des Normalsatzes einer Schülerklasse in Anrechnung.

B. Mittel für die Ersatz- und Neubeschaffung von Lehr- und Unterrichtsmitteln

6,50 Euro je Schüler im Primarbereich
7,50 Euro je Schüler im Sekundarbereich I
9,50 Euro je Schüler im Sekundarbereich II



Für kleinere Schulen sind Mindestsummen festgesetzt, die sich wie folgt staffeln:


Primarbereich Sekundarbereich I Sekundarbereich II

bis 200 Schüler 1.860 Euro 2.275 Euro 3.450 Euro



Es werden außerdem folgende Zuschläge gewährt:

Für Ganztagsschulen (außer IGS) 4,50 Euro je Schüler
Für Volle Halbtagsschulen und
Verlässliche Grundschulen 2,50 Euro je Schüler

Die Integrierten Gesamtschulen erhalten den Sekundarbereich II- Satz auch für den Primarbereich und für den Sekundarbereich I, bekommen dafür aber keinen Ganztags-
zuschlag.

Der errechnete Jahresgesamtbetrag einschließlich eventueller Haushaltsreste wird den Schulen schriftlich in einer Summe zur Verfügung gestellt. Die Schulen disponieren selbständig über die Mittel unter Beachtung der in einer “Dienstanweisung für Schulen” festgelegten Kriterien. Bei Ersatzbeschaffungen kann jede Schule nach Abstimmung mit dem Fachbereich Bibliothek und Schule auch über den Betrag von 400 Euro hinaus Beschaffungen vornehmen.

Die Haushaltsmittel für den Kochunterricht (1,25 Euro pro Teilnehmer und Kochtag) und für Zeugnisvordrucke sind im Gesamtansatz mit erfasst.


C. Die Zentralmittel (Ausgleichsmittel) 2005

betragen unter Einbeziehung der in den Haushaltsstellen 1.2100.521000.5 und 1.2100.591000.7 veranschlagten Zentralmittel der Grundschulen rund 1.095.000 Euro und dienen in der Hauptsache der Mobiliarbeschaffung.

Die im vorliegenden Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2005 bei den Haushalts-
stellen 521/522 und 591/592 veranschlagten Einzelansätze sind nur als Anhaltswert zu verstehen, da zur Zeit noch nicht abzusehen ist, wie sich die genaue Entwicklung der Schüler- und Klassenzahlen darstellen wird und in welchen Schulen im Jahr 2005 Ausstattungsdefizite vom Schulträger auszugleichen sind. Differenzen zwischen den Ansätzen und dem tatsächlichen Bedarf werden im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit ausgeglichen.

Kostentabelle

Eine Darstellung in einer Kostentabelle wird nicht vorgenommen.

 42.4
Hannover / 04.11.2004