Informationsdrucksache Nr. 2348/2013:
Pflegenoten für die Städtischen Alten- und Pflegezentren
Veränderung der Pflegetransparenzverordnung

Inhalt der Drucksache:

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2348/2013
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Pflegenoten für die Städtischen Alten- und Pflegezentren
Veränderung der Pflegetransparenzverordnung

Nachfolgend wird über Änderungen ab 2014 in den sog. “Transparenzberichten“ informiert, mit denen auch die Städtischen Alten- und Pflegezentren benotet werden.



1. Rechtlicher Hintergrund
Seit mehreren Jahren werden gem. § 115 SGB XI die Leistungen von Pflegeeinrichtungen sowie deren Qualität in einem sogenannten „Transparenzbericht“ übersichtlich und vergleichbar veröffentlicht. Dies geschieht im Internet sowie in anderer geeigneter Form (Beispiele hierfür sind der www.Pflegelotse.de des vdek oder der www.aok-Pflegeheimnavigator.de.)

Die Grundlage für die Bewertung bilden die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und den Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MDK bzw. PKV) gemäß § 114 SGB XI. Die Prüfkriterien des Transparenzberichts bilden dabei eine Teilmenge der Qualitätskriterien nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR), also aller Prüffragen in diesen Qualitätsprüfungen.
Diese zugrunde gelegte Qualitätsprüfung bildet derzeit und auch zukünftig das wesentliche Erfassungsinstrument der Pflegequalität für Pflegeeinrichtungen in Deutschland.

Nachdem es den Vereinbarungspartnern nach § 113 SGB XI nicht gelang, sich im Verhandlungswege auf neue Regelungen zur Pflege –Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) zu einigen, hat die Schiedsstelle „Qualitätssicherung Pflege“ nach § 113 b SGB XI einen Schiedsspruch getroffen.
Mit diesem Schiedsspruch vom 06.09.2013 ändern sich ab dem 1. Januar 2014 die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik.

2. Transparenzberichte

Zielsetzung der vorgenommenen Änderungen ist es, den Aussagegehalt der Transparenzberichte zu erhöhen. Pflegebedürftige und Angehörige, die vor der Wahl ihrer Pflegeeinrichtung stehen, sollen sich leichter ein Bild über die Qualität der Pflegeeinrichtung machen können.

Die Bewertung erfolgt nach Schulnoten (Note 1 bis Note 5).

Die Noten setzen sich aus vielen Einzelbewertungen zusammen, die im Rahmen der Qualitätsprüfung ermittelt werden. Die Gesamtnote wird zukünftig aus insgesamt 77 (bislang: 88) Einzelkriterien gebildet, die folgenden Qualitätsbereichen zugeordnet sind:
Die Bewohnerbefragung fließt nicht in die Gesamtnote ein. Sie wird separat ausgewiesen.

Um die Gesamtnote einordnen zu können, wird hierzu auch ein Landesdurchschnitt für jedes Bundesland ermittelt.

In besonderer Ausrichtung der Pflegeeinrichtungen auf die Prüfkriterien hat sich in der Vergangenheit der Landesdurchschnitt der Gesamtbewertungen aller Pflegeeinrichtungen stetig verbessert und liegt derzeit schon bei 1,2. Im bisherigen System war es eher möglich, trotz erkennbarer Mängel noch eine gute Note zu erreichen. Auf dem so erreichten Notenniveau sind Differenzierungen aus Kundensicht kaum noch möglich.
3. Überblick über die wesentlichen Änderungen
Um den Nutzen der Transparenzberichte zu erhöhen, wurden die PTVS und ihre Anlagen in einer Reihe von Punkten verändert.
Gestrichen wurden einige Fragen, die nur geringe Rückschlüsse auf die Qualität der Pflegeeinrichtung erlauben, zum Beispiel die Frage: „Werden Sturzereignisse dokumentiert?“.

Ebenso wurde die Stichprobenbildung geändert. Zukünftig werden (unabhängig von der Größe einer Einrichtung) jeweils drei Personen aus jeder der drei Pflegestufen (I, II, III) zufällig ausgewählt und in die Prüfung einbezogen.
Außerdem wird die Dokumentationslastigkeit der Prüfung verringert, indem die fachliche Darlegung durch die Pflegekräfte vor Ort höher gewichtet werden soll.

Besonders zu beachten sind Änderungen in der Notenzuordnung.
Die Ergebnisse der Prüfungen anhand der einzelnen Kriterien werden in Noten umgerechnet.
Die Anforderungen für diese „Schulnoten“ wurden verschärft.
Dies entspricht der Zielsetzung der veränderten PTVS, um zu einer stärkeren Differenzierung in der Gesamtbewertung der Pflegeeinrichtungen zu kommen.

Beispiel: Ein Bewertungskriterium wird bei 8 von 9 in die Prüfung einbezogenen Bewohnerinnen und Bewohnern voll erfüllt. Daraus errechnet sich der Skalenwert 8/9= 8,89.
Aus diesem Skalenwert ergab sich nach alter Bewertungssystematik eine Note von 1,4 und damit noch ein „sehr gut“. Nach neuer Zuordnung der Skalenwerte zu Noten ergibt sich eine 1,7 und damit nur noch ein „gut“.
a) Notenzuordnung der ermittelten Skalenwerte

Bezeichnung der Note
Skalenwert alt
Skalenwert neu
Sehr gut (1,0 – 1,4)
8,7 – 10
9,31 – 10
Gut (1,5 – 2,4)
7,3 – 8,6
7,91 – 9,30
Befriedigend (2,5 – 3,4)
5,9 – 7,2
6,51 – 7,90
Ausreichend (3,5 – 4,4)
4,5 – 5,8
5,11 – 6,50
Mangelhaft (4,5 – 5,0)
0 – 4,4
0 – 5,10
Es ist daher zu erwarten, dass sich (bei gleichbleibender Erfüllung der Kriterien) die Noten und damit auch der Landesdurchschnitt der Gesamtbewertungen (zumindest zunächst) verschlechtern werden.
So ergäbe sich bei schlichter Umrechnung des derzeitigen Bewertungsschnitts der städtischen Pflegeeinrichtungen (1,19) eine Benotung von wahrscheinlich nur noch 1,41.
Ab Jahresbeginn 2014 tritt die veränderte PTVS in Kraft. In der Übergangszeit ist zu erwarten, dass die Einrichtungen, die nach der veränderten PTVS geprüft werden, zu schlechteren Noten kommen, als diejenigen Einrichtungen, die noch ihre Note aus der Prüfung in 2013 besitzen. Zu einer aussagekräftigen Einordnung der Prüfnoten der Städtischen Alten- und Pflegezentren in den Landesdurchschnitt aller Gesamtbewertungen wird man daher erst dann wieder gelangen können, wenn sämtliche Einrichtungen nach der neuen Bewertungssystematik geprüft worden sind, dies ist wahrscheinlich erst Anfang 2015 zu erwarten.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Zurzeit sind im Durchschnitt 75 % der stationär betreuten Pflegebedürftigen Frauen. Durch den hohen weiblichen Anteil an gepflegten Personen profitieren Frauen in besonderem Maße von der beabsichtigten erhöhten Transparenz zur Pflegequalität.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 11.11.2013