Drucksache Nr. 2346/2003:
Abschluss der Sanierung Nordstadt im Teilentlassungsbereich I
- Satzungsbeschluss -

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Nordstadt
In den Stadtbezirksrat Nord
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2346/2003
3
 

Abschluss der Sanierung Nordstadt im Teilentlassungsbereich I
- Satzungsbeschluss -

Antrag,

als Satzung zu beschließen: Gemäß § 162 Abs. 2 BauGB i.V. m § 6 Abs. 1 NGO wird die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt vom 17.12.1984 für die in den Kartenausschnitten der Anlage 1 näher bezeichneten Teilgebiete aufgehoben.

Begründung:

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nordstadt wurde mit Ratsbeschluss vom 28.06.1984 (Drucksache Nr. 648/84) beschlossen. Nunmehr ist ein Stand erreicht, nachdem ein Teilgebiet herausgenommen werden kann.

Mit der Drucksache 2347/2002 hatte die Verwaltung über das Abschlussprogramm Nordstadt informiert und die förmliche Entlassung aus der Sanierung für Teilbereiche angekündigt.

Aufgrund der erforderlichen Zeit für die Umsetzung des Abschlussprogramms für das Sanierungsgebiet Nordstadt ist es vorgesehen, dieses Gebiet in drei Abschnitten durch Teilaufhebungssatzungen zu beenden.






Der erste Teilbereich, für den hiermit die Satzung aufgehoben werden soll, umfasst etwa die Hälfte der Fläche des gesamten Sanierungsgebietes. Es ist dies der Bereich südlich des Straßenzuges Hahnenstraße, Kopernikusstraße, Sandstraße bis zur Schloßwender Straße, Arndtstraße.

In diesem Teil der Nordstadt ist die städtebauliche Sanierung weitestgehend abgeschlossen.

Das Wohnumfeld ist in vielen Bereichen sichtbar verbessert worden, städtebauliche Missstände wurden beseitigt.

Vielfältige private Initiativen und bürgerschaftliches Engagement wurden auch durch die Maßnahmen im öffentlichen Raum und durch das Angebot besonderer Fördermöglichkeiten angeregt und unterstützt.

Wohnhäuser wurden mit öffentlichen Mitteln in Höhe von ca. 4.000.000,- € von Grund auf saniert und nachhaltig verbessert sowohl in der Ausstattung als auch in der technischen Infrastruktur:

· Warstraße 15
· Warstraße 10
· Oberstraße 11
· Asternstraße 42
· Fliederstraße 1
· Lilienstraße 27.


Straßen und Plätze wurden umgebaut und neu gestaltet (Anlage 2):
Dafür wurden ca. 2.350.000,- € aus Sanierungsmitteln aufgewendet.

· Platz An der Christuskirche
· Am Kleinen Felde, Warstraße
· Asternstraße / Im Moore
· Gerhardtstraße
· Paulstraße
· Marschnerstraße
· Scheffelstraße
· Gustav-Adolf-Straße
· Scheffelstraße, Windthorststraße, In der Flage.


Spielflächen wurden mit ca. 435.000,- € neu angelegt oder grundlegend erneuert
(Anlage 3):

· Spielplatz Asternstraße
· Kinderspielplatz Asternstraße 18
· Kinderspielplatz Scheffelstraße/Windhorststraße
· Bolzplatz Scheffelstraße/Weidendamm
· Kinderspielplatz Am Kleinen Felde
· Spielplatz Marschnerstraße
· Spielplatz An der Christuskirche.

Das direkte Wohnumfeld auf privaten Grundstücken wurde durch Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen an verschiedenen Stellen wesentlich verbessert.

Diese wurden mit ca. 505.000,- € Sanierungsmitteln gefördert, u.a.:

· Fliederstraße 1
· Fliederstraße 5
· Fliederstraße 6
· Asternstraße 25
· Asternstraße 32
· Asternstraße 34
· Oberstraße 6
· Oberstraße 14
· Warstraße 10
· Warstraße 12 A
· Kopernikusstraße 4
· Weidendamm 5
· Lilienstraße 13/15
· Tulpenstraße 14.


Die Information und Beteiligung der Stadtteilöffentlichkeit über verschiedene Medien, häufige Veranstaltungen und den Einsatz des Anwaltsplaners konnte kontinuierlich und umfassend sichergestellt werden.

Viele der Maßnahmen wurden erst möglich durch Grundstücksan- und verkäufe und durch eine Vielzahl von Untersuchungen, Gutachten und Fachplanungen.

Vielen Sanierungsbetroffenen konnte durch den Einsatz der Sozialplanung materielle Hilfe gewährt werden.

Innerhalb des umfangreichen Sanierungsprozesses im 1. Teilabschnitt wurden aus Städtebauförderungsmittel insgesamt ca. 11.000.000,- € eingesetzt.

Zusätzlich gefördert wurden:
· Neubauten mit ca. 3.200.000,- € aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus und
· die Umgestaltung des Engelbosteler Damms mit ca. 1.750.000,- € aus Mitteln des
ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) von der Christuskirche bis zur
Kopernikusstraße als Folgemaßnahme des Stadtbahnbaus.

Die noch bis zum Ende der Sanierung fertig zu stellenden Projekte wurden in der Drucksache Nr. 2347/2002 benannt. Diese Liste ist im Februar 2003 in aktualisierter Form der Sanierungskommission Nordstadt vorgestellt worden. Es konnten seitdem im ersten dort genannten Entlassungsbereich zwar noch nicht alle Projekte abgeschlossen werden, sie sind aber in der Planung und Vorbereitung soweit vorangeschritten, dass sie voraussichtlich 2004 begonnen werden können. Um die Förderung aus Städtebau-






fördermitteln aufrechtzuerhalten, bleiben sie aus dem ersten Entlassungsbereich ausgenommen:

Straßenumbauten:
· Korn-, Bach- und Sandstraße
· Am Kleinen Felde
Wohnungsmodernisierung:
· Im Moore 35
Ordnungsmaßnahmen:
· Sandstraße 16
· Im Moore 20
· Im Moore 27.


Mit Abschluss der Sanierung werden die Grundstückseigentümer gem. § 154 (3) BauGB zu Leistungen herangezogen, mit denen die sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen ausgeglichen werden.
Die Einnahmen werden zur Finanzierung der restlichen Sanierungsmaßnahmen in der Nordstadt verwendet.

Die Auswirkungen dieser Drucksache sind geschlechtsneutral.
61.4  (neu: 61.41)
Hannover / 31.10.2003