Drucksache Nr. 2343/2012:
Beurlaubung von Herrn Oberbürgermeister Stephan Weil

Inhalt der Drucksache:

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2343/2012
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Beurlaubung von Herrn Oberbürgermeister Stephan Weil

Antrag,


zu beschließen, Herrn Oberbürgermeister Stephan Weil zur Vorbereitung auf die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 20. Januar 2013 nach Bedarf Urlaub unter Wegfall der Bezüge im Zeitraum vom 20. November 2012 bis zum 20. Januar 2013 zu gewähren.

Begründung des Antrages

Herr Oberbürgermeister Weil ist als Bewerber für die Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 20. Januar 2013 aufgestellt worden. Er beantragt, ihm innerhalb der letzten zwei Monate vor dem Wahltag am 20. Januar 2013 nach Bedarf Wahlvorbereitungsurlaub im Sinne von § 69 Abs. 1 des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) zu gewähren. Herr Oberbürgermeister Weil beabsichtigt, in den Monaten November und Dezember seine Dienstgeschäfte wahrzunehmen und den Wahlvorbereitungsurlaub nur dann in Anspruch zu nehmen, soweit der ihm zustehende Erholungsurlaub aufgebraucht ist. Für den Januar plant Herr Oberbürgermeister Weil, grundsätzlich den Wahlvorbereitungsurlaub in Anspruch zu nehmen, ihn aber für wichtige Repräsentationstermine zu unterbrechen. Die einzelnen Termine des Wahlvorbereitungsurlaubs wird Herr Oberbürgermeister Weil mit dem Ratsvorsitzenden, Herrn Bürgermeister Strauch, abstimmen.

Für die Entscheidung über den Antrag von Herrn Oberbürgermeister Weil ist gemäß § 107 Abs. 5 Satz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz in Verbindung mit § 3 Abs. 5 NBG der Rat der Landeshauptstadt Hannover zuständig. Auf den Urlaub aus Anlass einer Wahl besteht gemäß § 69 Abs. 1 NBG ein Rechtsanspruch.



Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, weil der Wahlvorbereitungsurlaub ohne Bezüge gewährt wird.

Dez. I 
Hannover / 17.10.2012