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1. dem verkehrsberuhigenden Ausbau der Voltmerstraße im Abschnitt Fenskestraße bis
Bohnhorststraße und der Umgestaltung der nördlichen Nebenanlage der Fenskestraße
vor den Gebäuden Fenskestraße 15-19, wie in Anlage 1 dargestellt, zuzustimmen.
2. der Buchung der Pflanzung von 14 zusätzlichen Bäumen im Bereich der öffentlichen
Verkehrsflächen als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme auf das Ökokonto
zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen
Vermögenshaushalt
Haushaltsstelle Einnahme 2.6152.361000.5-002 367.000,- € Jahr 2004
Ausgabe 2.6152.940000.2-002 550.000,- € Jahr 2004
Bezeichnung: Hainholz
Die Maßnahmen werden aus Mitteln des Sanierungshaushaltes Hainholz finanziert. Die Kosten für die zusätzlichen Baumpflanzungen können aufgrund der Buchung auf das Ökokonto zu einem späteren Zeitpunkt zugeordnet und refinanziert werden.
Genderspezifische Aspekte sind bei dem Projekt nicht betroffen.
1. Ausgangslage
Die Voltmerstraße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und dient als Haupterschließungsstraße für die angrenzenden Wohngebiete. Die Fahrbahnbreite beträgt 10 m. Die Fahrbahn ist bituminös befestigt. Zur Zeit wird an beiden Fahrbahnrändern in Längsaufstellung geparkt. Die verbleibende Restfahrbahnbreite zwischen den parkenden Fahrzeugen beträgt ca. 6 m. Die großzügig dimensionierten Einmündungen im Bereich Fenske- bzw. Bohnhorststraße sowie der gradlinige Verlauf der Straße und die Straßenraumgestaltung fördern eine zügige Fahrweise. Bäume am Fahrbahnrand befinden sich nur im Einmündungsbereich der Bohnhorststraße. Die Voltmerstraße weist aufgrund ihres Alters erhebliche Schäden auf und entspricht hinsichtlich ihres Aufbaues nicht mehr den heutigen technischen Anforderungen.
2. Beschreibung des Vorhabens
Ziel der Baumaßnahme ist es, die Voltmerstraße verkehrsberuhigt auszubauen und damit den Charakter einer Tempo-30-Zonen Straße hervorzuheben. Um den Kraftfahrern schon bei der Einfahrt in die Voltmerstraße zu verdeutlichen, dass sie in eine Tempo-30-Zone einfahren, wird die Einmündung der Voltmerstraße in die Fenskestraße als Gehwegüberfahrt ausgebildet.
Das Straßenprofil der Voltmerstraße wird neu gestaltet. Die Fahrbahn wird zukünftig 5,50 m breit ausgebaut und mit Betonrechteckpflaster befestigt. Auf der Südseite der Straße ist ein ca. 3 m breiter Gehweg vorgesehen. Auf der Nordseite beträgt die Gehwegbreite ca. 5 m. Die Gehwege werden mit diagonal verlegten Betonplatten mit Bischofsmützen und Betonrechteckpflaster in den Randbereichen und den Überfahrten befestigt.
Aufgrund des vorhandenen Stellplatzbedarfs werden beidseitig der Fahrbahn 2,0 m breite Längsparknischen angeordnet. Die Längsparknischen werden mit Großpflaster befestigt. Die Grundstücksüberfahrten werden bis zum Fahrbahnrand vorgezogen. Die Längsparknischen werden auf der Südseite der Fahrbahn durch Baumscheiben gegliedert. Auf der Nordseite der Fahrbahn sind aufgrund von im Untergrund verlegter Leitungen keine Bäume möglich. Die Einmündung Schmedesweg wird als Grundstücksüberfahrt ausgebildet. Insgesamt werden im Straßenraum 14 neue Bäume vorgesehen.
Aufgrund der seit 1.1.98 im Baugesetzbuch verankerten Rechtslage ist es möglich, Ausgleichsmaßnahmen bereits vor dem Eingriff durchzuführen und erst zu einem späteren Zeitpunkt einem Eingriffsvorhaben zuzuordnen und die Kosten zu refinanzieren. Diese Vorgehensweise, von der die Landeshauptstadt Hannover schon mehrfach Gebrauch gemacht hat, wird im Allgemeinen als “Ökokonto” bezeichnet. Die in diesem konkreten Fall vorgesehene Pflanzung von 14 zusätzlichen Bäumen im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen soll daher als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme auf das Ökokonto verbucht werden.
Eine verkehrsberuhigende Wirkung ergibt sich gegenüber dem bisherigen Zustand aus der Verringerung der Fahrbahnbreite auf 5,5 m und der Reduzierung der Einmündungsradien im Bereich der Einmündung der Bohnhorststraße in die Voltmerstraße. Darüber hinaus wird die Einmündung Bohnhorststraße zur Verkehrsberuhigung, wie die Einmündung der Voltmerstraße in die Fenskestraße, ca. 6 cm aufgepflastert. Damit die Aufpflasterung auch optisch in Erscheinung tritt, wird dieser Bereich mit Klinkern befestigt.
Zur weiteren Geschwindigkeitsreduzierung soll gegenüber Haus Nr. 6 zwischen zwei Garagenhofzufahrten auf der Südseite der Voltmerstraße das Parken auf der Fahrbahn zugelassen werden. Hier entfällt der Parkstreifen zugunsten des Fußweges mit Fahrradbügeln. Bei parkenden Fahrzeugen ergibt sich hier eine Fahrbahnbreite von ca. 3,5 m.
Im Bereich der Einmündungen Bohnhorststraße/Voltmerstraße sowie Voltmerstraße/Fenskestraße werden weitere Fahrradbügel vorgesehen.
In Hinblick auf die geplante “Hainholzstele” wird das Umfeld um den neuen Standort (der Platz vor der Häuserzeile Fenskestraße 15 - 19) optisch aufgewertet. Der Fußweg erhält einen Belag aus diagonal verlegten Betonplatten mit Bischofsmützen analog zur Gestaltung der Gehwege in der Voltmerstraße und einen Pflanzstreifen mit 6 Bäumen. Die Fläche um die Stele wird durch Schlackenkleinpflaster hervorgehoben. In diesem Bereich sind zwei Bänke vorgesehen. Der bituminös befestigte Radweg im Zuge der Fenskestraße erhält im Bereich der Baumaßnahme eine neue Befestigung aus Betonrechteckpflaster mit beidseitiger Einfassung aus roten Klinkern.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
Die Planung wurde im Stadtteilforum Hainholz mehrfach sehr ausführlich und teilweise sehr kontrovers diskutiert. Einer der Hauptdiskussionspunkte war die Errichtung eines durchgängigen Radweges. Dieser Wunsch ist allerdings nicht realisierbar, weil die bereits bestehende Festsetzung einer Tempo-30-Zone dieser Forderung entgegensteht.
Zum Abschluss der Diskussion hat das Forum der Planung grundsätzlich zugestimmt. Aufgrund des nicht möglichen Radweges gab es allerdings keine einheitliche Meinung zu allen Aspekten der Planung.
3. UVP
Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse sondern trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken. Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus. Durch die Baumpflanzungen und die damit verbundenen Entsiegelungen wird dieser im Gegenteil positiv beeinflusst.
4. Bauzeit / Bauablauf
Es wird angestrebt, die Baumaßnahme bis zum Stadtteilfest aus Anlass der Einweihung der Hainholzstele am 18. Juni 2005 abzuschließen.