Drucksache Nr. 2334/2021 E1:
Neubau einer Rampe am Leine-Wehr Herrenhausen für eine barrierefreie Querung

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Herrenhausen Stöcken (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
2334/2021 E1
1
 

Neubau einer Rampe am Leine-Wehr Herrenhausen für eine barrierefreie Querung

Antrag,


1. dem Änderungsantrag 15-2414/2021 aus dem Stadtbezirksrat Linden-Limmer (Anlage 1) teilweise zu folgen.
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Entfällt.

Kostentabelle


Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung

Änderungsantrag 15-2414/2021 2. Absatz


„Der Schleusenweg wird (vorerst) nur im Teilstück zwischen Fösse und dem Abzweig zur Sackmannstraße asphaltiert und im Rahmen der Möglichkeiten verbreitert. Dabei soll der bisherige Baumbestand an den Seiten des Weges erhalten bleiben.“

Stellungnahme


Der hier genannte Abschnitt des uferbegleitenden Geh- und Radwegs auf der Seite des Stadtbezirks Linden-Limmer ist nicht Bestandteil der Baumaßnahme Rampe Wehr Herrenhausen und damit auch nicht der Drucksache 2334/2021 (Ursprungsvorlage).
Die Verwaltung plant aber als gesondertes Projekt, diesen Abschnitt zu asphaltieren und unter Berücksichtigung des Baumbestandes zu verbreitern.


Änderungsantrag 15-2414/2021 3. Absatz

„Bei den eventuell auszuführenden Arbeiten an Geländern und Bodenbelägen der Bogenbrücke über den Leineabstiegskanal werden die ggf. geplanten Maßnahmen im Vorfeld eng mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abgesprochen.“

Stellungnahme:

Die Geländerhöhe ist nach Regelwerk an Radwegen mit 1,3 m auszuführen. Das Geländer an der Bogenbrücke hat heute eine Höhe von 1 m und soll auf 1,3 m erhöht werden. Dabei wird das Bestandsgeländer erhalten und soll einen Aufsatz erhalten. Dieser wird, wie in anderen Projekten bereits mehrfach umgesetzt, mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abgestimmt.

Dies gilt auch für den zu sanierenden Bodenbelag der Bogenbrücke.

Änderungsantrag 15-2414/202 4. Absatz

„Der Eingangsbereich zur Brücke sollte wie bisher in Basaltpflasterung ausgeführt bleiben und im Bedarfsfall im gleichen Stil erneuert werden. Dabei ist auf einen guten Anschluss an den neu zu asphaltierenden Schleusenweg zu achten.“

Stellungnahme:

Die Pflasterung am Eingangsbereich zur Bogenbrücke soll mit Pflastermaterial erfolgen, das den heutigen Stil beibehält. Gleichzeitig wird der Anschluss zwischen Schleusenweg und Bogenbrücke im Bereich des Weges hohenmäßig so angepasst, dass er gut befahrbar und begehbar ist.

66.3 
Hannover / 19.11.2021