Drucksache Nr. 2331/2004:
Bebauungsplan Nr. 752, 3. Änderung, Urnenfriedhof Misburg
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss

Informationen:

Beratungsverlauf:

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
In den Ausschuss für Umweltschutz und Grünflächen
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
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2331/2004
3
 

Bebauungsplan Nr. 752, 3. Änderung, Urnenfriedhof Misburg
Beschluss über Anregungen, Satzungsbeschluss

Antrag,

  1. die Anregungen der Region Hannover zu berücksichtigen,
  2. den gemäß § 13 BauGB nach der öffentlichen Auslegung geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 752, 3. Änderung gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit § 6 NGO als Satzung zu beschließen und der Begründung zuzustimmen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Grundstück wird zur Zeit als provisorischer Parkplatz und Wegeverbindung genutzt. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 752, 3. Änderung ist neben der baulichen Nutzung die Schaffung einer sicheren (befestigten und beleuchteten) Fuß- und Radwegverbindung von der Straße Am Seelberg zum Schulzentrum in der Straße Hinter der Alten Burg.

Kostentabelle

Die zu erwartenden finanziellen Auswirkungen sind in der Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 752, 3. Änderung (Anlage 2 zu dieser Drucksache)
im Abschnitt 3 -Kosten- dargestellt.

Begründung des Antrages:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 752, 3. Änderung hat vom 21.5.2004 bis 21.6.2004 öffentlich ausgelegen. Die Region Hannover regte an, die Begründung des Bebauungsplanes im Abschnitt 2.4 Altlasten/Kampfmittel zu ändern sowie die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der passiven Schallschutzmaßnahmen zu ergänzen.

Die Anregungen sollen berücksichtigt werden. Die Ergänzung der textlichen Festsetzungen in § 2 beinhaltet, dass bei Aufenthaltsräumen im Mischgebiet nun auch zum Norden und Süden hin Schallschutzfenster festgesetzt werden. Dies war vorher nur zur Anderter Straße hin vorgesehen. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde in Abschnitt 2.3 Immissionsschutz entsprechend überarbeitet.

Durch die Ergänzung der textlichen Festsetzungen wurden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Eine erneute öffentliche Auslegung war nicht erforderlich. Gemäß § 3 Abs. 3 in Verbindung mit § 13 BauGB wurde ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Die Stadt Hannover als betroffene Grundstückseigentümerin ist mit der Änderung (Ergänzung) einverstanden, die Region Hannover wurde als betroffener Träger öffentlicher Belange von der Änderung benachrichtigt.

Die naturschutzfachliche Stellungnahme des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün ist als Anlage 3 beigefügt.

Das Verfahren soll nach altem Baurecht (BauGB in der vor dem 20.7.2004 gültigen Fassung) abgeschlossen werden.

 61.12
Hannover / 03.11.2004