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Einziehung einer Teilfläche des Weges "Virchowweg"
Antrag,
den Weg Virchowweg in einem Abschnitt beginnend an der Straße In den Sieben Stücken auf einer Länge von ca. 30 m einzuziehen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 Abs. 1 NKomVG i. V. mit § 10
der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gemäß § 76 Abs. 2 NKomVG
Berücksichtigung von Gender-Aspekten
Genderspezifische Aspekte sind nicht betroffen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Für die Wohnbauflächen nördlich der Straße in den Sieben Stücken soll der Bebauungsplan Nr. 299, 3. Änderung, aufgestellt werden. Zusätzlich soll ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Der neue Bebauungsplan sieht vor, dass an Stelle des einzuziehenden Teiles des Virchowweges eine private Stellplatzanlage festgesetzt wird. Die Verbindung des verbleibendes Teiles des Virchowweges zu der Straße In den Sieben Stücken wird über festzusetzende Gehrechte zugunsten der Allgemeinheit gesichert. Die einzuziehende Fläche ist in der Anlage -1- gekennzeichnet.
Da es sich bei dem Virchowweg um eine gewidmete öffentliche Verkehrsfläche handelt, ist der zukünftig nicht mehr benötigte Abschnitt des Weges gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz einzuziehen. Die lt. Gesetz vorgesehene Ankündigung der Absicht der
Einziehung wurde am 03. April 2019 öffentlich bekanntgemacht. Es sind in den darauffolgenden 3 Monaten keine Bedenken oder Anregungen seitens Betroffener vorgebracht worden.
66.11
Hannover / 03.09.2019