Drucksache Nr. 2294/2010:
Bebauungsplan Nr. 1604 - ehemaliges "Germania"-Gelände, Aufstellungsbeschluss

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
Nr.
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2294/2010
2
 

Bebauungsplan Nr. 1604 - ehemaliges "Germania"-Gelände, Aufstellungsbeschluss

Antrag,

die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1604 zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Hauptverkehrsstraße in einem gewerblich genutzten Bereich geschaffen werden. Mit dem Bau der Straße kann die Verkehrsbelastung auf dem südlichen Abschnitt der Anderter Straße erheblich reduziert und ein Beitrag zur Verbesserung der Lärmsituation in den angrenzenden Wohngebieten geleistet werden. Die Planung kommt damit Frauen, Männern und Kindern gleichermaßen zu Gute.

Kostentabelle

Für den Bau der Verbindungsstraße zwischen Anderter Straße und Lohweg werden voraussichtlich Kosten entstehen. Die Höhe der Kosten wird im weiteren Verfahren ermittelt und in folgenden Drucksachen dargestellt.

Begründung des Antrages

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden zwei wesentliche Ziele verfolgt. Erstens sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Hauptverkehrsstraße zwischen Anderter Straße und Lohweg geschaffen werden. Mit dem Bau der Straße kann die Verkehrsbelastung auf dem südlichen Abschnitt der Anderter Straße erheblich reduziert und ein Beitrag zur Verbesserung der Lärmsituation in den angrenzenden Wohngebieten geleistet werden. Zweitens sollen die bestehenden Festsetzungen für gewerbliche Nutzungen auf Flächen einer ehemaligen Mergelgrube und einer aufgegebenen Kleingartenkolonie erweitert werden.

Mit dem Aufstellungsbeschluss soll ein seit längerem unterbrochenes Planungsverfahren neu aufgenommen werden. In der Zwischenzeit haben sich die planungsrechtlichen Vorschriften des Baugesetzbuches geändert, sodass das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplans neu begonnen werden muss. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan zu ändern.

Der Eigentümer eines Großteils der für den Straßenbau benötigten Flächen hat gegenüber der Verwaltung in Aussicht gestellt, einer Hauptverkehrsstraßenführung über sein Grundstück zuzustimmen, sofern seine betrieblichen Interessen berücksichtigt werden. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll die Planungsabsicht der Stadt deutlich gemacht werden, um damit die Prüfung der weiteren Umsetzungsmöglichkeiten zu unterstützen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch deshalb erforderlich, um geplante bzw. bereits befristet genehmigte gewerbliche Nutzungen im Bereich der ehemaligen Mergelgrube und der aufgegebenen Kleingärten planungsrechtlich zu sichern.
61.1 3
Hannover / 05.11.2010